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Österreich [Hrsg.]
Gesetze und Verfassungen im Justizfach für Österreich: In dem sechsten Jahr seiner Regierung — 1787

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https://doi.org/10.11588/diglit.22603#0140
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4

über die zweite Fortsetzung.

Eese»-

Nrv. der
Verordnung
Seile
571
64
543
42
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S88
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554
53
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64
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29
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43
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559
54

AispeUsitzlOU zur Einverleibung eines Testaments in fremder Spra-
che errheilc das AppellazivnSgericht auch auf Stadt und
Grundbücher
Ehepaleut / in wie weit es auch die Juden verbindet
Ehepateutsgrundsahe werden eröfnet
Eiuikaudrecht ist auch bei willkührlichen Versteigerungen aufgehoben
Eiui)erleiduug eines Testaments in einer andern als der böhmischen
und deutschen Sprache, ist bei dem AppellazionSgerichc in
Weeg der Drspenjazlon anzusuchen .. »
Erbfolgspatent
Erdsteukr unterliegen die legirien Naturalien „ »
-——wer stch dadurch beschweret achtet^ dem steht der Rechts-
weg offen
--wird in Tyrol eingeführt ..
El ögeuevüttöwel^ wenn hievon bas Duplikat der Laudesstelle ein-
zusenben ist
E^'ekltziuu eines Spruchs über einen Ungar und Siebenbürger wie zu
geschehen »
-kann dem Fiskalamt vor erfolgten Spruch nicht ercheilt wer-
<4 »H

Fuderuugeu an Stifter und Klöster über Waaren und Arbeiten, sol-
len binnen einem Vierteljahr liquidirl werden
Flskus sukzedirt nach dem Absterben eines in den Welrpriesterstand über-
eretenen Geistlichen oder einer Nonne eines aufgehobenen
Klosters, wenn von den durch gesezliche Erbfolge beruffeneu
Verwandten niemand in den k. k. Erbländern wohnt.
Fleischliche Vergehungen solle» nicht mehr mit Geld g-strafc
werden »« ». .. .» «» »»
Federung/ wenn sie einem Fremden bei einem Konkurse zuerkannt
wird, hat selbe einen Revers beizubringen
Fremde Uuterthauen wenn sie bei emem Konkurse als Gläubi-
ger vorkommen, wie sich nach dem §. der Konkursordnung
zu achten ist „ .. -
Fristerstreckung , wann dem Fiskalamte zu rrtheilen ist
Frtsterweitecung zur Bemänglung der Rechmmg, wie zu ertheilen
Guuthandlungen im Königreich Ungarn sollen auch den übrigen Ap'
pettazionSgerichten bekannt gemacht werben
Gemeinschaft der Güter zwischen Eheleuten ist nicht aufgehoben
Geistliche / welche in den Weltpriesterstand überqetreten und die Nonen
der aufgehobenen Klöster können zu Gunsten Auswärtiger
nicht testiren .. .. »
Gerichtsbarkeit in einigen Bezirken der Stadt Lin; hört auf
Gerichtsdeamten ist die Verfassung landtäflichen Instrumente un-
tersagt .. .. .. .»
 
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