Zweite Fortsezung
der
Gcsezen
UNd
498-
Hosdekret vomDezember 1785 an alle Appellazionsgerichte kn
Folge höchster Resoluzion über Vortrag der obersten Zustijstelle vom 2Zte»
November 178s«
ie Civilinstanzen können sich der Verhängung eines Personalarrestes
gegen eine vor selber streitende der Militärgerichtsbarkeit unterste¬
hende Partei mcht anmaffen, sondern wenn sie doch aus der Rechtsführung
die Umstände zu einem Arreste geeignet fänden, sollen sie die Umstande der
Militargehörde vorlegen, wo sodann letztere nach Recht, und Ordnung die
Hand zu bieten habe.
499-
Patent vom u<" Dezember 1785. in Tyrol wird die Ekbsteuer folgen-
dermassen eingeführet.
8» 1.
Erbsteuer unterliegen alle geistlichen und weltlichen Gemeinden,
auch alle sowohl geistlichen, als weltlichen Personen, sie mögen Einge-
bohrne, oder Ausländer seyn:
1787.
Dezench.
den rten»
s-
z.n.iz.§.275.
Len rten
Zweite Fortsezung.
A
der
Gcsezen
UNd
498-
Hosdekret vomDezember 1785 an alle Appellazionsgerichte kn
Folge höchster Resoluzion über Vortrag der obersten Zustijstelle vom 2Zte»
November 178s«
ie Civilinstanzen können sich der Verhängung eines Personalarrestes
gegen eine vor selber streitende der Militärgerichtsbarkeit unterste¬
hende Partei mcht anmaffen, sondern wenn sie doch aus der Rechtsführung
die Umstände zu einem Arreste geeignet fänden, sollen sie die Umstande der
Militargehörde vorlegen, wo sodann letztere nach Recht, und Ordnung die
Hand zu bieten habe.
499-
Patent vom u<" Dezember 1785. in Tyrol wird die Ekbsteuer folgen-
dermassen eingeführet.
8» 1.
Erbsteuer unterliegen alle geistlichen und weltlichen Gemeinden,
auch alle sowohl geistlichen, als weltlichen Personen, sie mögen Einge-
bohrne, oder Ausländer seyn:
1787.
Dezench.
den rten»
s-
z.n.iz.§.275.
Len rten
Zweite Fortsezung.
A