AUSRUFPREISE SIND DIE HALBEN SCHÄTZUNGSPREISE
VERSTEIGERUN GS BEDINGUNGEN
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in österrei-
chischen Schillingen.
2. Die Erstehet- haben auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld von 20 Prozent
zu entrichten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises,
die Gefahr bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über.
3. Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu vereini-
gen oder zu trennen, sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau
einzuhalten.
4. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag entstehen und
nicht sofort zwischen den Beteiligten beglichen werden können, so wird
die betreffende Nummer sofort nochmals ausgeboten.
5. Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigen-
schaft und dem Zustande der einzelnen Gegenstände zu überzeugen,
können Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag nicht mehr berücksich-
tigt werden.
6. Die Festsetzung der Künstlernamen und die Zuschreibung erfolgen
nach sachverständiger Feststellung, doch werden Bestimmungen und
Beschreibungen der Gegenstände nicht gewährleistet.
7. Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und
ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien.
EXPERTEN:
FÜR ANTIQUITÄTEN: SAMUELGLUCK SELIG
FÜR GEMÄLDE, AQUARELLE UND ZEICHNUNGEN:
WILHELM SCHAB
r MUSEUMSSI8UOTH6* 1
Ii.
BERLIN - DAHLEM
VERSTEIGERUN GS BEDINGUNGEN
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in österrei-
chischen Schillingen.
2. Die Erstehet- haben auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld von 20 Prozent
zu entrichten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises,
die Gefahr bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über.
3. Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu vereini-
gen oder zu trennen, sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau
einzuhalten.
4. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag entstehen und
nicht sofort zwischen den Beteiligten beglichen werden können, so wird
die betreffende Nummer sofort nochmals ausgeboten.
5. Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigen-
schaft und dem Zustande der einzelnen Gegenstände zu überzeugen,
können Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag nicht mehr berücksich-
tigt werden.
6. Die Festsetzung der Künstlernamen und die Zuschreibung erfolgen
nach sachverständiger Feststellung, doch werden Bestimmungen und
Beschreibungen der Gegenstände nicht gewährleistet.
7. Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und
ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien.
EXPERTEN:
FÜR ANTIQUITÄTEN: SAMUELGLUCK SELIG
FÜR GEMÄLDE, AQUARELLE UND ZEICHNUNGEN:
WILHELM SCHAB
r MUSEUMSSI8UOTH6* 1
Ii.
BERLIN - DAHLEM