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Glöckner, Karl [Hrsg.]; Historische Kommission für den Volksstaat Hessen [Hrsg.]
Codex Laureshamensis (Band 2): Kopialbuch, Teil 1: Oberrhein-, Lobden-, Worms-, Nahe- und Speiergau — Darmstadt, 1933

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https://doi.org/10.11588/diglit.20306#0533
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Im Verlag des Historischen Vereins für Hessen sind er-
schienen:

Regesten der Erzbischöfe von
Mainz 1289-1396

1. Abteilung 1289—1353. 2. Band 1328—1353. Bearbeitet von
Heinrich Otto. 1. Lieferung, Bogen 1—26, 1328—1337. 1932. Gr. 8<>.;
208 Seiten. Mit Unterstützung der Notgemeinschaft der deutschen Wissen-
schaft. Preis 20 RM.

Von der Fortsetzung der Böhmer-Willschen Regesten der Erzbischöfe
von Mainz, die sich nicht wie diese auf die Verzeichnung des gedruckten
Materials beschränkt, sondern außerdem das ganze in den Archiven liegende
ungedruckte verzeichnet, waren bisher die ersten zwei Bände der 1. und

2. Abteilung in der Bearbeitung von Prof. Dr. Ernst Vogt und Prof. Dr. Fritz
Vigener erschienen. Vogt ist 1918 gefallen, Vigener infolge eines Leidens,
das er sich im Kriege zugezogen hatte, verstorben. Die Weiterführung des
Werks, die einem dringenden Bedürfnis der Wissenschaft entspricht, hat die
Historische Kommission für den Volksstaat Hessen übernommen. Sie hat in
Prof. Dr. H. Otto einen in jeder Hinsicht geeigneten Bearbeiter gefunden.
Otto hat zunächst den 2. Band der 1. Abteilung in der Handschrift fertig-
gestellt. Er setzt mit 1328, dem Schlußjahr der Vogtschen Regesten, ein und
benutzt das von Vogt und Vigener in jahrelanger systematischer Durch-
forschung der Archive gesammelte Material.

1328 ist ein Wendepunkt in der Mainzer Geschichte nicht nur, sondern
auch in der Reichsgeschichte gewesen. Während hier seit dem Romzuge
Ludwigs des Bayern die Dinge einem Höhepunkt zutreiben, stehen sich in
Mainz Erzbischof" Baldewin von Trier, eine Persönlichkeit, deren Bedeutung
für die Reichsgeschichte unbestritten ist, und Heinrich von Virneburg im
Kampfe um das Erzbistum gegenüber. Die Bedeutung des von Otto bearbei-
teten 2. Bandes der 1. Abteilung der Mainzer Erzbischofsregesten, der bis
1353, dem Jahre, in dem Vigeners Regesten einsetzen, reichen wird, nicht
nur für die Mainzer, sondern vor allem auch für die Reichsgeschichte kann
deshalb kaum überschätzt werden.

Von diesem 2. Bande ist das 1. Heft mit den Regesten Baldewins als
Verweser des Erzstifts Mainz von 1328—1337 und jenen der Vorgeschichte
Heinrichs von Virneburg 1932 erschienen. Das 2. Heft, das die Regierung
Heinrichs von Virneburg bis etwa 1343 fortführen wird, ist im Druck und
soll in der Stärke von 36 Bogen im Spätherbst ausgegeben werden. Ein

3. Heft in gleicher Stärke mit dem letzten Jahrzehnt Heinrichs von Virne-
burg, der Vorgeschichte Gerlachs von Nassau, die Vigener der 1. Abteilung
überlassen hat, Nachträgen und Berichtigungen und einem Personen-
und Ortsregister zu den beiden Bänden der 1. Abteilung
hofft der Bearbeiter im nächsten Jahre vorzulegen. Damit hätte die 1. Ab-
teilung ihren Abschluß gefunden, und die besonders störend empfundene
Lücke zwischen dem End jähr des ersten Vogtschen Bandes (1328) und dem
Anfangsjahr des ersten Vigenerschen Bandes (1354) wäre ausgefüllt.

Sobald es die Verhältnisse zulassen, soll der zweite Vigenersche Band,
von dem bis jetzt nur Heft 1 vorliegt, durch ein zweites starkes Heft und
das hochnotwendige Register der 2. Abteilung abgeschlossen werden.
 
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