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Grisebach, August
Deutsche Baukunst im XVII. Jahrhundert — Bibliothek der Kunstgeschichte, Band 15: Leipzig: Verlag von E.A. Seemann, 1921

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https://doi.org/10.11588/diglit.55554#0011
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eine verhältnismäßig geringe Rolle. Im allgemeinen
steht um 1600 die Schmuckfreudigkeit der deutschen
Architektur hinter der ihrer Vorgänger nicht zurück.
Aus dem neuen architektonischen Empfinden folgt je-
doch eine andere Verknüpfung der Schmuckformen mit
der Wand. Ein Beispiel: Der Friedrichsbau des Heidel-
berger Schlosses folgt im System dem ihm benachbar-
ten älteren Ottoheinrichsbau. Aber während dessen
Gliederung als ein der Mauer vorgelegtes, „appliziertes“
Rahmenwerk wirkt, erscheint sie am Friedrichsbau aus
dem Mauerkern heraus an die Oberfläche getrieben,
gleichsam als eine Lebensäußerung der Mauer, ja des
Gesamtorganismus dieses Schloßflügels. In Norddeutsch-
land zeigen Bauten wie das Danziger Zeughaus oder
das Hochzeitshaus in Hameln im Vergleich etwa mit
dem Fürstenhaus in Wismar (1550) grundsätzlich die
nämliche festere Beziehung zwischen Ornament und
Körper: das ornamentierte Rahmenwerk dient nicht
mehr lediglich zur Verdeutlichung bestimmter Flächen-
proportionen, sondern wird zu einem Teil der architek-
tonischen Substanz. So fügt sich auch das Ornament
dem Willen zu einheitlicherer und körperhafterer Er-
scheinung der Gestalt.
Die Eigentümlichkeiten der deutschen Stämme sind
gewiß nicht weniger stark ausgeprägt als vordem.
Zwischen den Zeughäusern in Augsburg und Danzig
oder den Rat- und Bürgerhäusern in Bremen und
Nürnberg scheint, wenn man die Formensprache in
Betracht zieht, wenig Gemeinsames zu bestehen. Für
den Norden ist, unter dem Einfluß der Niederlande,

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