BEDINGUNGEN
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in deutscher Reichswährung.
2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 10 Prozent zu entrichten.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem
Zuschlag an den Käufer über. Der Kaufpreis ist an die die Versteigerung leitende Firma
zu entrichten.
3. Sämtliche Ankäufe sind unbedingt und ausnahmslos längstens einen Tag nach Beendigung
der Auktion in bar oder in Schecks zu bezahlen. Spätere Zahlungen sind nur mit aus-
drücklichem Einverständnis des Unterzeichneten zulässig. — Unterzeichneter behält sich
das Recht vor, wenn nicht spätestens am 20. Dezember 1927 Zahlung erfolgt ist, den
Verkauf frühestens eine Woche nach der Versteigerung ohne Fristsetzung zu annullieren
und vom säum'gen Käufer vollen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4. Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen,
sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten.
5. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag entstehen und nicht sofort zwischen
den Beteiligten beglichen werden können, so wird die betreffende Nummer sofort
nochmals ausgeboten.
6. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe Gebot abgeben
und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebot erfolglos bleibt, entscheidet das
Los. (Gesetz vom 10. Juli 1902)
7. Die angegebenen Maße der Gemälde verstehen sich ohne die Rahmen.
8. Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigenschaft und dem
Zustande der einzelnen Gegenstände zu überzeugen, können Reklamationen nach erfolgtem
Zuschläge nicht mehr berücksichtigt werden.
9. Die Festsetzung der Künstlernamen und die Zuschreibungen erfolgten nach sachver-
ständiger Feststellung, doch werden Bestimmungen und Beschreibungen der Gegenstände
nicht gewährleistet.
10. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne Garantie. Die Käufer sind ver-
pflichtet, für Abholung der gekauften Gegenstände innerhalb von drei Tagen zu sorgen,
andernfalls werden die Gegenstände auf Kosten und Gefahr der Käufer einem Spediteur
zur sachgemäßen Aufbewahrung übergeben. Jeder Transport der erstandenen Objekte
erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr der Käufer. Der Unterzeichnete übernimmt
keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen.
11. Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließlicher Gerichts-
stand ist Berlin.
O GRÜN PET ER
L E
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in deutscher Reichswährung.
2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 10 Prozent zu entrichten.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem
Zuschlag an den Käufer über. Der Kaufpreis ist an die die Versteigerung leitende Firma
zu entrichten.
3. Sämtliche Ankäufe sind unbedingt und ausnahmslos längstens einen Tag nach Beendigung
der Auktion in bar oder in Schecks zu bezahlen. Spätere Zahlungen sind nur mit aus-
drücklichem Einverständnis des Unterzeichneten zulässig. — Unterzeichneter behält sich
das Recht vor, wenn nicht spätestens am 20. Dezember 1927 Zahlung erfolgt ist, den
Verkauf frühestens eine Woche nach der Versteigerung ohne Fristsetzung zu annullieren
und vom säum'gen Käufer vollen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4. Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen,
sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten.
5. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag entstehen und nicht sofort zwischen
den Beteiligten beglichen werden können, so wird die betreffende Nummer sofort
nochmals ausgeboten.
6. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe Gebot abgeben
und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebot erfolglos bleibt, entscheidet das
Los. (Gesetz vom 10. Juli 1902)
7. Die angegebenen Maße der Gemälde verstehen sich ohne die Rahmen.
8. Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigenschaft und dem
Zustande der einzelnen Gegenstände zu überzeugen, können Reklamationen nach erfolgtem
Zuschläge nicht mehr berücksichtigt werden.
9. Die Festsetzung der Künstlernamen und die Zuschreibungen erfolgten nach sachver-
ständiger Feststellung, doch werden Bestimmungen und Beschreibungen der Gegenstände
nicht gewährleistet.
10. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne Garantie. Die Käufer sind ver-
pflichtet, für Abholung der gekauften Gegenstände innerhalb von drei Tagen zu sorgen,
andernfalls werden die Gegenstände auf Kosten und Gefahr der Käufer einem Spediteur
zur sachgemäßen Aufbewahrung übergeben. Jeder Transport der erstandenen Objekte
erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr der Käufer. Der Unterzeichnete übernimmt
keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen.
11. Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließlicher Gerichts-
stand ist Berlin.
O GRÜN PET ER
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