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Kunst- und Möbelauktionshaus Leo Grünpeter <Berlin> [Hrsg.]
Gemälde alter Meister: deutscher Fürstenbesitz, Baron v. Sch. u. a. B. ; Versteigerung: 18. März 1929 — Berlin, 1929

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https://doi.org/10.11588/diglit.24488#0008
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VERKAUFS * BEDINGUNGEN

1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in deutscher Reichswährung.

2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15 Prozent zu entrichten.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem
Zuschlag an den Käufer über. Der Kaufpreis ist an die die Versteigerung leitende
Firma zu entrichten.

3. Sämtliche Ankäufe sind unbedingt und ausnahmslos längstens einen Tag nach Be-
endigung der Auktion in bar oder in Schecks zu bezahlen. Spätere Zahlungen sind
nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Unterzeichneten zulässig. — Unter-
zeichneter behält sich das Recht vor, wenn nicht spätestens am 22. März 1929 Zahlung
erfolgt ist, den Verkauf frühestens eine Woche nach der Versteigerung ohne Frist-
setzung zu annullieren und vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen.

4. Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu
trennen, sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten.

5. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag entstehen und nicht sofort
zwischen den Beteiligten beglichen werden können, so wird die betreffende Nummer
sofort nochmals ausgeboten.

6. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe Gebot abgeben
und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos bleibt, entscheidet
das Los. (Gesetz vom 10. Juli 1902.)

7. Die angegebenen Maße der Gemälde verstehen sich ohne die Rahmen.

8. Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigenschaft und dem
Zustande der Gemälde zu überzeugen, können Reklamationen nach erfolgtem Zu-
schläge nicht mehr berücksichtigt werden.

9. Die Festsetzung der Künstlernamen und die Zuschreibungen erfolgten nach sach-
verständiger Feststellung, doch werden Bestimmungen und Beschreibungen der
Gegenstände nicht gewährleistet.

10. Die Aufbewahrung verkaufter Bilder geschieht ohne Garantie. Die Käufer sind ver-
pflichtet, für Abholung innerhalb von drei Tagen zu sorgen, andernfalls werden die
Gegenstände auf Kosten und Gefahr der Käufer einem Spediteur zur sachgemäßen
Aufbewahrung übergeben. Jeder Transport der erstandenen Objekte erfolgt ausschließ-
lich auf Kosten und Gefahr der Käufer. Der Unterzeichnete übernimmt keinerlei
Haftung für Verluste oder Beschädigungen.

11. Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließlicher
Gerichtsstand ist Berlin-Mitte.

LEO GRÜNPETER
 
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