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Günther, Karl Gottlob; Johann Leopold Montag [Mitarb.]
Grundriß eines europäischen Völkerrechts nach Vernunft, Verträgen, Herkommen und Analogie: mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände — Regensburg: in der Montagischen Buchhandlung, 1777 [VD18 11062983]

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https://doi.org/10.11588/diglit.55998#0047
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ch? 45
befindet/ begriffen wird/ so ist hier auch die
so oft bestrittene Frage, von der Herrschaft
undFreyheit des Meeres zu untersuchen: dar
Strand- und Admiralitätsrecht re.
* Das Territorium und hie daraus ent-
springenden Rechte sind hier nur in so
weit zu betrachten, als von dem Terri-
torio überhaupt die Rede ist. Die Er-
weiterung desselben, Accessoria u. d. gl.
bekommen unten bey den zufälligen Thei-
len, bey der physikalischen Größe ihren
Platz.
§. 7-
bb) Zufällige Theile. ,
Bey den zufälligen Theilen, und zwar
erstlich den äusserlichen Unterscheidungszei,
chem kommt es darauf an, daß man in de,
ren Annehmung nicht gestöret werde, und
bey der Regierungsform, Regierungsfolge rc.
keinem andern Staat einigen Einfluß ein,
räume. Worauf dis Anerkennung z. B. ei,
nes Tituls, Wapens, oder Ranges sich
Stünde, ist ebenfalls festzusetzen.
 
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