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Das Großherzogtum Luxemburg.
Das Großherzogtum Luxemburg bildet nur einen Teil
des Gebiets, das im frühen Mittelalter ein Graf Siegfried
von den Ardennen zusammengebracht hatte. Das Geschlecht
brachte es dahin, daß schon 1081 eines seiner Mitglieder,
Herman Graf von Salm, zum Gegenkönig für Kaiser
Konrad IV., daß Heinrich 1308 zum deutschen König als
der siebente dieses Namens und sein Sohn Karl 1346 als
der vierte dieses Namens gewählt wurde. Die durch Fürsten-
ehen, Verpfändungen, Kriege und Friedensschlüsse ver-
worrene Geschichte des Landes mag in Sonderdarstellungen
nachgelesen werden: Unter böhmischer, burgundischer, habs-
burgischer, französischer Herrschaft, meist zum Deutschen Reich,
zeitweilig zu Frankreich gehörig, verlor das Land das feste
Empfinden für seine nationalen Grundlagen.
Der Wiener Friede schuf ein Großherzogtum, das als
deutscher Bundesstaat dem Könige der Niederlande zu-
geteilt wurde. Es stand also zum Deutschen Bunde in einem
ähnlichen Verhältnis, wie das Dänemark zugeteilte Schles-
wig-Holstein. Dabei wurden durch Austausch die Grenzen
mit Preußen geregelt. Infolge der Revolution von 1830 er-
folgte 1839 eine Neuregelung, in der große wallonische Ge-
biete an das neue Königreich Belgien fielen. Unter leb-
haften Verfassungskämpfen blieb Luxemburg ein Glied des
9*
Das Großherzogtum Luxemburg.
Das Großherzogtum Luxemburg bildet nur einen Teil
des Gebiets, das im frühen Mittelalter ein Graf Siegfried
von den Ardennen zusammengebracht hatte. Das Geschlecht
brachte es dahin, daß schon 1081 eines seiner Mitglieder,
Herman Graf von Salm, zum Gegenkönig für Kaiser
Konrad IV., daß Heinrich 1308 zum deutschen König als
der siebente dieses Namens und sein Sohn Karl 1346 als
der vierte dieses Namens gewählt wurde. Die durch Fürsten-
ehen, Verpfändungen, Kriege und Friedensschlüsse ver-
worrene Geschichte des Landes mag in Sonderdarstellungen
nachgelesen werden: Unter böhmischer, burgundischer, habs-
burgischer, französischer Herrschaft, meist zum Deutschen Reich,
zeitweilig zu Frankreich gehörig, verlor das Land das feste
Empfinden für seine nationalen Grundlagen.
Der Wiener Friede schuf ein Großherzogtum, das als
deutscher Bundesstaat dem Könige der Niederlande zu-
geteilt wurde. Es stand also zum Deutschen Bunde in einem
ähnlichen Verhältnis, wie das Dänemark zugeteilte Schles-
wig-Holstein. Dabei wurden durch Austausch die Grenzen
mit Preußen geregelt. Infolge der Revolution von 1830 er-
folgte 1839 eine Neuregelung, in der große wallonische Ge-
biete an das neue Königreich Belgien fielen. Unter leb-
haften Verfassungskämpfen blieb Luxemburg ein Glied des
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