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Allgemeines.
Das Heer.
Die vlärnische und die wallonische Armee muß Gegen-
stand besonderer Aufmerksamkeit insofern werden, als Deutsch-
land dafür zu sorgen hat, daß sie ein gehorsames, treues,
zuverlässiges Machtmittel der gemeinsamen Politik werde.
Bedingung ist der Treueid auf den Kaiser als höchsten
Kriegsherrn, die Ernennung der Generäle und sonstigen
höheren Truppenführer durch diesen, die Einreihung der
Truppen in den Verband des Deutschen Reiches, ent-
sprechende Ausbildung und Uniformierung.
Die belgische Armee wird aufgelöst, die Offiziere und
Unteroffiziere werden entlassen, nachdem die allgemeine Ent-
bindung vom Treueid gegen das nicht mehr bestehende Bel-
gien ausgesprochen ist. Ihnen ist der Eintritt in ein fremdes
Heer zu gestatten, womit sie aufhören den neuen Staaten zu-
ständig zu sein. Es werden neue Heeresverbände aufgestellt,
zu denen sich die Offiziere und Unteroffiziere der belgischen
Armee freiwillig melden können. Diese Meldung würde
nur dann Erfolg haben, wenn kein Zweifel über die ernste
Absicht der sich Meldenden besteht, sich in die Verhält-
Allgemeines.
Das Heer.
Die vlärnische und die wallonische Armee muß Gegen-
stand besonderer Aufmerksamkeit insofern werden, als Deutsch-
land dafür zu sorgen hat, daß sie ein gehorsames, treues,
zuverlässiges Machtmittel der gemeinsamen Politik werde.
Bedingung ist der Treueid auf den Kaiser als höchsten
Kriegsherrn, die Ernennung der Generäle und sonstigen
höheren Truppenführer durch diesen, die Einreihung der
Truppen in den Verband des Deutschen Reiches, ent-
sprechende Ausbildung und Uniformierung.
Die belgische Armee wird aufgelöst, die Offiziere und
Unteroffiziere werden entlassen, nachdem die allgemeine Ent-
bindung vom Treueid gegen das nicht mehr bestehende Bel-
gien ausgesprochen ist. Ihnen ist der Eintritt in ein fremdes
Heer zu gestatten, womit sie aufhören den neuen Staaten zu-
ständig zu sein. Es werden neue Heeresverbände aufgestellt,
zu denen sich die Offiziere und Unteroffiziere der belgischen
Armee freiwillig melden können. Diese Meldung würde
nur dann Erfolg haben, wenn kein Zweifel über die ernste
Absicht der sich Meldenden besteht, sich in die Verhält-