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Gurlitt, Cornelius
Die Zukunft Belgiens — Berlin, 1917

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https://doi.org/10.11588/diglit.28837#0166
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IS8

Schlußsatz.

Demgemäß gehen meine Vorschläge dahin:

I. Der Staat Belgien wird als erledigt erklärt und nach
den nationalen Grenzen in drei Staaten aufgeteilt.

II. Die Vlamen werden in einem einheitlichen Staat ver-
bunden, der den ganzen Volksstamm in sich versammelt.
Dieser Staat ist so weit selbständig, als es die deutschen
Bundesstaaten sind, und tritt zum Reich in ein Vertrags-
verhältnis, nach dem gewisse Hoheitsrechte an das Deutsche
Reich übergehen, nach Art jener, die die deutschen Bundes-
staaten an dieses abgaben. Der Staat wird aber nicht Teil
des Deutschen Bundesstaates, seine Bürger wählen nicht zum
Reichstag, sondern lediglich zum eigenen Landtage.

III. Die Wallonen werden, soweit sie nicht dem
Vlamenstaat einzugliedern sind, unter ähnlichen staatsrecht-
lichen Verhältnissen zu einem zweiten einheitlichen Staat
vereinigt, bei dem alle Rechte der belgischen Krone an den
Deutschen Kaiser übergehen. Ihr Gebiet bildet ein Reichs-
land, das zunächst durch einen Statthalter mit beson-
deren Vollmachten verwaltet wird.

IV. In den französischen Grenzgebieten werden die Ein-
wohner, soweit sie nicht ausdrücklich erklären, Deutsche werden
zu wollen, von ihrem Landbesitz enteignet und Frankreich
zur Neuansiedelung überwiesen, so daß es Franzosen auf
 
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