BEDINGUNGEN.
Die Versteigerung geschieht ohne Ausnahme gegen sofortige Barzahlung, die
Übernahme erfolgt zugleich mit dem Zuschlag.
Auf die Zuschlagpreise zahlen die Ersteher 10 Prozent. Kann eine über den Zu-
schlag entstandene Meinungsverschiedenheit nicht sofort zwischen den Beteiligten
beglichen werden, so wird die betreffende Nummer nochmals ausgeboten.
Gesteigert wird mindestens um 1 Mk., über Mk. 100.— um 5 Mk. Der Auktionator
behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen, sowie die Reihen-
folge nicht genau einzuhalten.
Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen nach jeder Sitzung in Empfang zu
nehmen und Zahlung dafür zu leisten. Eine Gewähr für die Aufbewahrung verkaufter
Nummern kann in keiner Weise übernommen werden. Etwaiger Transport der er-
steigerten Gegenstände hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers zu
erfolgen, der Unterzeichnete übernimmt keinerlei Haftung für Verluste oder Beschä-
digungen.
Durch die öffentliche Ausstellung ist jedermann Gelegenheit geboten, sich von
der Beschaffenheit der einzelnen Gegenstände zu überzeugen, es können deshalb Rekla-
mationen wegen Beschädigungen oder wegen irrtümlicher Angaben im Katalog nach
erfolgtem Zuschlag keinerlei Berücksichtigung finden.
Die Sammlung ist Samstag, den 20. April, vorm. von 10—1 und nachmittags
von 3—7 Uhr, sowie Sonntag, den 21. April, vormittags von 11—1 Uhr zur
Bei der Besichtigung wird größte Vorsicht anempfohlen, da jeder Besucher einen
von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat.
Aufträge übernehmen die bekannten Buch-, Kunst- und Antiquitäten-Handlungen,
sowie der Unterzeichnete, der jede nähere Auskunft über die Auktion gerne erteilt.
Besichtigung
ausgestellt.
Die Versteigerung geschieht ohne Ausnahme gegen sofortige Barzahlung, die
Übernahme erfolgt zugleich mit dem Zuschlag.
Auf die Zuschlagpreise zahlen die Ersteher 10 Prozent. Kann eine über den Zu-
schlag entstandene Meinungsverschiedenheit nicht sofort zwischen den Beteiligten
beglichen werden, so wird die betreffende Nummer nochmals ausgeboten.
Gesteigert wird mindestens um 1 Mk., über Mk. 100.— um 5 Mk. Der Auktionator
behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen, sowie die Reihen-
folge nicht genau einzuhalten.
Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen nach jeder Sitzung in Empfang zu
nehmen und Zahlung dafür zu leisten. Eine Gewähr für die Aufbewahrung verkaufter
Nummern kann in keiner Weise übernommen werden. Etwaiger Transport der er-
steigerten Gegenstände hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers zu
erfolgen, der Unterzeichnete übernimmt keinerlei Haftung für Verluste oder Beschä-
digungen.
Durch die öffentliche Ausstellung ist jedermann Gelegenheit geboten, sich von
der Beschaffenheit der einzelnen Gegenstände zu überzeugen, es können deshalb Rekla-
mationen wegen Beschädigungen oder wegen irrtümlicher Angaben im Katalog nach
erfolgtem Zuschlag keinerlei Berücksichtigung finden.
Die Sammlung ist Samstag, den 20. April, vorm. von 10—1 und nachmittags
von 3—7 Uhr, sowie Sonntag, den 21. April, vormittags von 11—1 Uhr zur
Bei der Besichtigung wird größte Vorsicht anempfohlen, da jeder Besucher einen
von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat.
Aufträge übernehmen die bekannten Buch-, Kunst- und Antiquitäten-Handlungen,
sowie der Unterzeichnete, der jede nähere Auskunft über die Auktion gerne erteilt.
Besichtigung
ausgestellt.