VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark. Ver-
spätete Zahlungen sind bankmäßig zu verzinsen und etwaige entstandene
Schäden zu ersehen.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr
bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über, so daß die Firma Kunsthaus
Heinrich Hahn für etwaige Beschädigungen, Verluste oder Verwechs-
lungen nicht verantwortlich ist.
Bis zu 100 M. wird um mindestens 1 M., über 100 M. um mindestens 5 M.
gesteigert.
Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in welchem sie sich
im Augenblick des Zuschlages befinden; nach erfolgtem Zuschlag können
keinerlei Reklamationen berücksichtigt werden. Die im Katalog enthaltenen
Angaben und Beschreibungen der zum Verkauf gestellten Gegenstände sind
aufs gewissenhafteste erfolgt. Eine Gewähr dafür wird jedoch nicht über-
nommen. Erhebliche Beschädigungen oder Reparaturen sind angegeben,
soweit sie bei der Katalogisierung bemerkt wurden. Die Nichtangabe ver-
bürgt aber keinesfalls das Nichtvorhandensein einer Beschädigung oder
Reparatur.
Zahlungsbedingungen: Sämtliche Ankäufe sind längstens einen Tag
nach Beendigung der Auktion in bar oder in Scheck auf Frankfurt a. M. zu
bezahlen. Spätere Zahlungen sind nur mit ausdrücklichem Einverständnis des
Unterzeichneten zulässig und bankmäßig zu verzinsen. — Unterzeichneter
behält sich das Recht vor, wenn nicht spätestens am 20. Dezember 1934
Zahlung erfolgt ist, den Verkauf frühestens 14 Tage nach der Versteigerung
ohne Fristfestsetzung zu annullieren und vom säumigen Käufer vollen
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.
Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von 15% vom Käufer erhoben.
Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegenstand
noch einmal ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot ab-
geben, entscheidet das Los. (Ges. vom Juli 1902.)
Ausschließlicher Gerichtsstand: Frankfurt a. M.
Die verehrlichen Besucher werden darauf aufmerksam gemacht, daß sie für
Beschädigungen, die durch Anfassen von Gegenständen entstehen, ersatz-
pflichtig sind. Der Versteigerer: Th. J. Hahn
VORAUSSICHTLICHE VERSTEIGERUNGSORDNUNG
Mittwodi Vormittag
Nr. 1—191 Gemälde etc.
Nr. 648—664- Gemälde aus Nachtrag
Mittwodi Nadimittag
Nr. 210-239 Plastik
Nr. 631—638 Bronzeplastik aus
Nachtrag
Nr. 241-300 Silber
Mittwoch Nadimittag
Nr. 301—349 Gläser
Nr. 350—412 Möbel
Nr. 601—630 Perserteppiche
Donnerstag Vormittag
Nr. 413—540 Fayencen, Porzellan
Nr. 541—600 Dosen, Schmuck,
Bronzen, Uhren
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark. Ver-
spätete Zahlungen sind bankmäßig zu verzinsen und etwaige entstandene
Schäden zu ersehen.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr
bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über, so daß die Firma Kunsthaus
Heinrich Hahn für etwaige Beschädigungen, Verluste oder Verwechs-
lungen nicht verantwortlich ist.
Bis zu 100 M. wird um mindestens 1 M., über 100 M. um mindestens 5 M.
gesteigert.
Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in welchem sie sich
im Augenblick des Zuschlages befinden; nach erfolgtem Zuschlag können
keinerlei Reklamationen berücksichtigt werden. Die im Katalog enthaltenen
Angaben und Beschreibungen der zum Verkauf gestellten Gegenstände sind
aufs gewissenhafteste erfolgt. Eine Gewähr dafür wird jedoch nicht über-
nommen. Erhebliche Beschädigungen oder Reparaturen sind angegeben,
soweit sie bei der Katalogisierung bemerkt wurden. Die Nichtangabe ver-
bürgt aber keinesfalls das Nichtvorhandensein einer Beschädigung oder
Reparatur.
Zahlungsbedingungen: Sämtliche Ankäufe sind längstens einen Tag
nach Beendigung der Auktion in bar oder in Scheck auf Frankfurt a. M. zu
bezahlen. Spätere Zahlungen sind nur mit ausdrücklichem Einverständnis des
Unterzeichneten zulässig und bankmäßig zu verzinsen. — Unterzeichneter
behält sich das Recht vor, wenn nicht spätestens am 20. Dezember 1934
Zahlung erfolgt ist, den Verkauf frühestens 14 Tage nach der Versteigerung
ohne Fristfestsetzung zu annullieren und vom säumigen Käufer vollen
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.
Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von 15% vom Käufer erhoben.
Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegenstand
noch einmal ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot ab-
geben, entscheidet das Los. (Ges. vom Juli 1902.)
Ausschließlicher Gerichtsstand: Frankfurt a. M.
Die verehrlichen Besucher werden darauf aufmerksam gemacht, daß sie für
Beschädigungen, die durch Anfassen von Gegenständen entstehen, ersatz-
pflichtig sind. Der Versteigerer: Th. J. Hahn
VORAUSSICHTLICHE VERSTEIGERUNGSORDNUNG
Mittwodi Vormittag
Nr. 1—191 Gemälde etc.
Nr. 648—664- Gemälde aus Nachtrag
Mittwodi Nadimittag
Nr. 210-239 Plastik
Nr. 631—638 Bronzeplastik aus
Nachtrag
Nr. 241-300 Silber
Mittwoch Nadimittag
Nr. 301—349 Gläser
Nr. 350—412 Möbel
Nr. 601—630 Perserteppiche
Donnerstag Vormittag
Nr. 413—540 Fayencen, Porzellan
Nr. 541—600 Dosen, Schmuck,
Bronzen, Uhren