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Hampe, Theodor [Hrsg.]
Nürnberger Ratsverlässe über Kunst und Künstler im Zeitalter der Spätgotik und Renaissance (1449) 1474 - 1618 (1633) (11. Band) (1449) 1474-1570 — Wien: Karl Graeser & Kie, 1904

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https://doi.org/10.11588/diglit.54864#0017
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Einleitung.
Man findet die Nürnberger Ratsverlässe in der Literatur
gelegentlich wohl auch als Ratsprotokolle bezeichnet, doch trifft
dieser letztere Ausdruck nicht ganz das richtige, insofern es sich
hier nicht um eine Wiedergabe der eigentlichen Ratsverhand-
lungen, sondern lediglich der Resultate dieser Verhandlungen,
der Ratsbeschlüsse, dessen, „was verlassen wird,“ wie der alte
Terminus lautet, handelt. Allerdings wird dabei der Sache, um
die sich die Verhandlungen drehten, in der Regel in knapper,
doch genügender Weise gedacht und ebenso der Inhalt der etwa
eingeforderten Berichte, Gegenberichte, Bedenken u. s. w. kurz
angegeben, sodaß gleichwohl ein deutliches und lebendiges Bild
von der betreffenden Angelegenheit vor uns entsteht. Immerhin
war indessen offenbar — und das gilt namentlich für die frü-
here Zeit — die größere oder geringere Ausführlichkeit in das
Belieben der Ratsschreiber gestellt und kommt es auch vor, daß
eine Notiz, die sich auf früher Verhandeltes zu beziehen scheint
oder spätere Einträge über den gleichen Gegenstand vermuten
läßt, ohne diese erwartete Ergänzung bleibt und man alsdann
in der betreffenden Sache nicht völlig klar zu sehen vermag. In
einigen solcher Fälle mag die Schuld lediglich der Nach-
lässigkeit des Ratsschreibers, dessen Person übrigens, wie aus
dem Handschriftenvergleich hervorgeht, von gelegentlichen Aus-
hülfen abgesehen, in den 16 Jahrzehnten, die wir in der vorlie-
genden Ausgabe überblicken, nur verhältnismäßig selten, vielleicht
8- bis 10- male gewechselt hat, zuzumessen sein, in amderen
wiederum hat man Grund zu der Annahme, daß die betreffende
Angelegenheit lediglich mündlich und mehr privatim zu Ende
geführt wurde oder auch wohl der Ratsschreiber „einen heim-
lichen Wink bekommen hatte, eine Sache, die dem Rate nicht
gerade zur Ehre gereichte, in die Ratsbücher nicht einzutragen“ x).
’) Vgl. G. W. K. Lochner in seiner Ausgabe von Johann Neudörfers
Nachrichten von Künstlern und Werkleuten (Quellenschriften X) Wien, 1875,
Seite 75.
 
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