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R. Voigtländers Verlag <Leipzig> [Hrsg.]
Handbüchlein des künstlerischen Wandschmucks: mit über 500 Probeabbildungen wertvoller Wandbilder, meist farbigen Künstler-Steinzeichnungen; Deutsche Kunst, Bilder aus dem Weltkriege und anderen vaterländischen Erhebungszeiten ... — Leipzig: Voigtländer, 1917

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https://doi.org/10.11588/diglit.34181#0008
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Die farbige Künstlersleinzeichnung als Wandschmuck
Unter allen Vorzügen der Griginalsteinzeichnung ist der hervorstechendste ihre
Brauchbarkeit als Wohnungsschmuck zu dessen Veredlung sie geschaffen ist.
Mit dem Bilde im Hause steht es immer noch nicht überall gut. viele zwar
freuen sich an der feinen Wohnungskultur unserer Vorfahren, empfinden aber die Charakterlosigkeit
des eignen Heims nicht. Selbst wer ein offnes Auge für die Schäden hat und bestrebt ist, sie nach
Nräften auszuschalten, erlahmt oft im Nampfe mit widrigen Umständen. Das eine Wort „Miet-
wohnung" läßt deren eine ganze Menge lebendig werden.
Oer Bildschmuck der Wohnrüume indes braucht von den Widerwärtigkeiten am wenigsten abzuhän-
gen. Wem es ernst ist mit einem behaglichen heim, der kann hier den Unfang machen. Ls springi dabei
viel für die eigene Geschmacksbildung heraus, weil die Beantwortung der Frage nach einem guten
Wandschmuck innig verbunden ist mit der dekorativen Ausgestaltung der Wohnung überhaupt.
Das Bild soll den Raum schmücken. Oie Gesetze des Schmuckes müssen also uns bei der Uuswahl
und Unterbringung des Wandschmuckes gegenwärtig sein. Über die Zeit sind wir hinaus, wo man
alles vollpflasterte, was nur irgendwie nach einer Fläche aussah. Wir haben die Unterordnung des
Schmuckes wieder gelernt: er mutz sich dem Ganzen angliedern. Oas bedeutet für den Wandschmuck,
datz nicht jedes Bild zum Aufhängen geeignet ist, auch nicht, wenn es an sich gut, aber mehr für
intime Wirkung berechnet ist, wie z. B. manche Radierung. Nur diejenigen Bilder eignen sich für
die Wand, die einen ausgesprochenen dekorativen Charakter besitzen, von einem guten dekorativen
Bild mutz ein starker Nlang ausgehen, wenn es den Raum in der Stimmung beeinflussen soll.
Ruhe und Geschlossenheit in Farbe, Zeichnung und Licht, das sind die nötigen Eigenschaften.
Aus dieser Voranstellung des Dekorativen soll nun nicht etwa geschlossen werden, datz der stoff-
liche Gehalt des Bildes Nebensache sei. Selbstverständlich soll jeder nur das in seinem Zimmer aus-
hängen, zu dem er eine innere Beziehung hat. Darin lag und liegt ja noch zum Teil das Elend des Bilder-
schmuckes, datz manche an die Wand hängen, was ihnen der Zufall in die Hände spielt: Zeitungsbilder,
Nunstvereinsblätter, Prämien usw. Bilder, die geläuterten Anforderungen entsprechen, wähltman sich.
Unter den Bildern meines Verlages wird ein jeder finden können, was ihm frommt. Da ist
alles grotz, wuchtig, voll Farbe, Frische und doch von anheimelnder Zartheit der künstlerischen
Empfindung. Über die behandelten Stoffe geben die Bildseiten dieses Nataloges volle Übersicht.
Wie sehr die Nünstlerlithographie als Wandschmuck volkstümlich geworden ist, zeigt sich jetzt,
im Weltkriege, wo sie massenweise begehrt wird, um die Eintönigkeit des Standquartiers oder
Unterstandes zu mildern.
„Oie Schule soll eine liebliche Stätte sein, von innen und außen den Augen emen
angenehmen Anblick bieten. Drinnen sei ein Helles, reinliches, überall mit Ge-
mälden geziertes Zimmer: mögen das nun Bilder berühmter Männer sem oder
Landkarten, oder mögen sie geschichtliche Ereignisse vorführen oder sonst in irgendwelcher Zierde
dem Schmuck des Raumes dienen." Oas schrieb Lomenius um das Zahl 1630!
Als gegen Ausgang des vergangenen Jahrhunderts die Forderung nach Nunst für die Schule sich
von neuem erhob und immer lauter ertönte, fanden die Worte der ersten Verfechter dieser Sdee
lebhaften Widerhall bei allen Einsichtigen. Den Grundpfeiler und Ausgangspunkt aller Erfolge
auf diesem Gebiete bilden die Verhandlungen des 1. Nunsterziehungstages k90l in Dresden,- was
dort gewünscht wurde, kann heute bereits als Allgemeingut betrachtet werden. Soweit die damals
aufgestellten Forderungen den Wandschmuck betreffen, können die farbigen Nünstlersteinzeich-
nungen als Erfüllung gelten (s. 5. I).

In der
Schule

In der
Wohnung
 
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