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Kunsthandlung Paul Hartmann [Hrsg.]
China-Sammlung des † Herrn Geheimrat Baur, Essen-Hügel: Bronzen, Porzellane, Cloisonné, Lackarbeiten, Möbel, Rollbilder, Textilien u.a. : Versteigerung ... Freitag, den 20. und Samstag, den 21. November (Katalog Nr. 76) — Stuttgart, 1936

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https://doi.org/10.11588/diglit.29530#0005
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VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN

1. Die Sachen werden ohne Gewährleistung des Auftraggebers und des
Versteigerers für deren Beschaffenheit oder Vollständigkeit gegen so-
fortige Barzahlung versteigert.

2. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes
kein Uebergebot abgegeben wird. Die Erteilung des Zuschlages kann
der Versteigerer als Vertreter des Auftraggebers sich Vorbehalten oder
verweigern.

3. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag entstehen, so
wird die betreffende Nummer sofort nochmals ausgeboten.

4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages
gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den
Ersteher über, so daß der Versteigerer für etwaige Beschädigungen,
Verluste oder Verwechslungen nicht verantwortlich ist.

5. Die Kaufgelder hat der Ersteher zuzüglich 15% Aufgeld sofort nach er-
folgtem Zuschlag an den Versteigerer zu zahlen.

6. Wird die Zahlung nicht sofort an letzteren geleistet, oder die Abnahme
der zugeschlagenen Sache verweigert, so findet die Uebergabe des
Gegenstandes an den Käufer nicht statt; der Käufer geht vielmehr seiner
Rechte aus dem Zuschlag verlustig und hat alle durch die Verzögerung
sich ergebenden Schäden zu ersetzen. Der Gegenstand kann auf seine
Kosten noch einmal versteigert werden. In diesem Falle haftet der Käufer
für den Ausfall; dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch
und wird auch zu einem weiteren Gebote nicht zugelassen.

7. Kaufgelder, Kaufgelderrückstände sowie Nebenleistungen kann der Ver-
steigerer in eigenem Namen einziehen und einklagen, als Erfüllungsort
für alle Verpflichtungen der Käufer gilt Stuttgart.

8. Die Gegenstände werden so versteigert, wie sie im Augenblick des Zu-
schlages sind. Mängelrügen sind deshalb ausgeschlossen; insbesondere
werden daher auch Katalogzuschreibungen nicht gewährleistet. Erheb-
liche Beschädigungen sind angegeben, soweit sie bei der Katalogisierung
bemerkt wurden. Die Nichtangabe verbürgt aber keinesfalls das Nicht-
vorhandensein einer Beschädigung.

9. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen, zu
trennen oder einzelne Sachen zurückzustellen, wenn ein besonderer
Grund dafür vorliegt.

10. Die Aufbewahrung verkaufter Sachen geschieht ohne irgendeine Ga-
rantie. Jeder Transport der erstandenen Gegenstände erfolgt ausschließ-
lich auf Kosten und Gefahr der Käufer. Der Unterzeichnete übernimmt
keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen.

11. Bei der Besichtigung wird bestmöglichste Vorsicht empfohlen, da jeder
Besucher einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat.

PAUL HARTMANN • KUNSTVERSTEIGERER

STUTTGART . KÖNIGSTR. 35 Hp. . TELEFON 21423

BANKKONTO; H. ANSELM UND CO., STUTTGART

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