AUKTIONSBEDINGUNGEN
Die Versteigerung geschieht in Reichsmark gegen sofortige Barzahlung und
erfolgt unter Leitung der Unterzeichneten. Die Ersteher haben auf den Zu-
schlagspreis ein Aufgeld von 15 % zu entrichten. — Das Eigentum geht erst
mit Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den
Käufer über. — Bei Doppelangebot wird die betr. Nummer nochmals aufgelegt.
Während der Dauer der Auktion ist der Versteigerer nicht verpflichtet, ge-
steigerte und bereits bezahlte Gegenstände herauszugeben.
Die Gegenstände werden so versteigert, wie sie im Augenblick des Zuschlags
sind. Mängelrügen sind deshalb ausgeschlossen; insbesondere werden auch
Katalogzuschreibungen, die nach bestem Wissen erfolgen, nicht gewährleistet.
Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer gilt
Stuttgart. Jeder Besucher haftet für durch ihn verursachte Beschädigungen.
Die Versteigerung geschieht im allgemeinen nach der Reihenfolge. Die Ver-
steigerer behalten sich jedoch das Recht vor, die Reihenfolge zu ändern,
Nummern zu trennen oder solche zu vereinigen. — Die Besichtigung, ebenso
die Teilnahme an der Auktion, ist nur den mit Katalog versehenen Personen
gestattet.
Aufträge zur Versteigerung werden von den Unterzeichneten gewissenhaft
übernommen.
PAUL HARTMANN OTTO GREINER
STAATL MUSEEN
ZU BERLIN
ZEHTRALBIBUCiliEK
Die Versteigerung geschieht in Reichsmark gegen sofortige Barzahlung und
erfolgt unter Leitung der Unterzeichneten. Die Ersteher haben auf den Zu-
schlagspreis ein Aufgeld von 15 % zu entrichten. — Das Eigentum geht erst
mit Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den
Käufer über. — Bei Doppelangebot wird die betr. Nummer nochmals aufgelegt.
Während der Dauer der Auktion ist der Versteigerer nicht verpflichtet, ge-
steigerte und bereits bezahlte Gegenstände herauszugeben.
Die Gegenstände werden so versteigert, wie sie im Augenblick des Zuschlags
sind. Mängelrügen sind deshalb ausgeschlossen; insbesondere werden auch
Katalogzuschreibungen, die nach bestem Wissen erfolgen, nicht gewährleistet.
Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer gilt
Stuttgart. Jeder Besucher haftet für durch ihn verursachte Beschädigungen.
Die Versteigerung geschieht im allgemeinen nach der Reihenfolge. Die Ver-
steigerer behalten sich jedoch das Recht vor, die Reihenfolge zu ändern,
Nummern zu trennen oder solche zu vereinigen. — Die Besichtigung, ebenso
die Teilnahme an der Auktion, ist nur den mit Katalog versehenen Personen
gestattet.
Aufträge zur Versteigerung werden von den Unterzeichneten gewissenhaft
übernommen.
PAUL HARTMANN OTTO GREINER
STAATL MUSEEN
ZU BERLIN
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