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Hase, Oscar von
(1885,2.AUFLAGE): Die Koberger: eine Darstellung des buchhändlerischen Geschäftsbetriebes in der Zeit des Überganges vom Mittelalter zur Neuzeit — Leipzig: Breitkopf & Härtel, 1885

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https://doi.org/10.11588/diglit.61758#0333
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4. Buchhändlerverkehr. Büchermessen. 31/
von Pedersheim war von 1459 bis vor 1484 dort thätig1,
desgleichen der 1459 genannte ,Maler£ Kilian Begen aus
Siebenbürgen, 1462 der Briefdruckerin Sohn genannt; Wil-
helm Rudel, welcher von 1499 bis 1514 als Buchführer auf-
trat und wohl Buchbinder war, wurde 1495 auch als Buch-
drucker bezeichnet, aber erst aus den Jahren 1511/12 sind
Frankfurter Drucke2 bekannt, auch diese Einzelerscheinung
der von Beatus Murner gedruckten 9 Schriften nur der vor-
übergehende Selbstverlag der wohl im Kartäuserkloster
weilenden Brüder Thomas und Beatus Murner aus Straßburg.
Ob eine 1519 erschienene Gelegenheitsrede auf Karl V.
in Frankfurt gedruckt ist, bedürfte unter diesen Verhält-
nissen noch des Nachweises, zumal der Franksurter Dekan
Cochläus noch 1523 und 1526 Schriften in Straßburg drucken
lassen musste. Auf Zusammenhang mit Straßburg lässt wohl
auch der 1525 erwähnte Drucker Amandus im Frankfurter
Hause Johann Knoblochs3, welcher aus Frankfurt4 stammend
von seiner Straßburger Druckerei aus wohl auch für seine
Heimatsstadt thätig war. In Straßburg hat auch Frankfurts
erster ständiger Drucker-Verleger Christian Egenolff zuerst
gedruckt, bis er 1530 seine später so bedeutsame Thätig-
keit in Frankfurt begann.
Trotz der verschwindend geringen Drucker- und Ver-
legerthätigkeit fast eines Jahrhunderts nach Gutenbergs ersten
Versuchen, ist der buchhändlerische Verkehr in Frankfurt
schon früh bedeutend gewesen. Peter Schöffer, der Mainzer
Drucker-Verleger, ward nicht nur, um den Ort vom nahen
Mainz aus als Drucker zu beherrschen, 1479 Frankfurter
Bürger, sondern sonderlich der Messen wegen, wie er denn
1485 seinen dortigen Rechtsstand zum Eintreiben einer
Messforderung benutzte. Die Bedeutung, welche man in
Mainz; der Frankfurter Messe in diesem Jahre zumaß, leuch-
tet aus den Ausführungen des Pressmandats von 1485 hervor.
Es war nicht unbedenklich, nur auf diese dürftigen Hin-
weise gestützt sür jene Zeit ein ähnliches Buchhändler-Mess-
treiben zu behaupten, wie ein solches für ein Menschenalter
später durch die mannigfaltigsten Zeugnisse und Schilderun-
 
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