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verbinden , und nachtheiliqe mit dem , was sie zu unterlassen haben , ver.
knüpfen müssen, welche demnach von ihnen cingesehen , und deren Einsicht
auch von ihnen gebraucht werden muß, wann sie dem göttlichen Gesetz
nachkommen, und sich vor dessen Uebertrcttung hüten wollen. ES gehöret
demnach zu dem göttlichen Gesetz das befohlene Gute, und die mit dem.
selben verknüpfte erwünschte Folgen, sodann das verbottene Böse, und
die mit dessen Begehung verbundene nachtheilige, schädliche und böse Folgen.
GOttcs Gesetze werden demnach erfüllet.
r.) Indem, daß das darinn befohlene Gute von der vernünftigen Crea.
tur befolgt werde, und geschehe, sodann daß GOtt, als Gesetz-Geber
das mit dessen Bewahrung und Ausübung verknüpfte Gute über seine ge.
horsame Creatur bringe, welches lcztere allein auf GOtt, dessen Verord-
nung und Würkung ankommt.
2.) In dem Falle der erfolgten Uebertrettung, daß der Schöpfer
die ungehorsame Creatur mit der nachtbeiligen Folge belege, die mit der
Uebertrettung des Gesetzes verknüpft ist , welches die wiederspenstige Crea.
tur nicht vermeiden kan, wann es der Schöpfer thun will, ia wenn es,
in.solchem Falle des Ungehorsams, der Schöpfer zu thun unterliesse, so
würde Er seinem Gesetz, und da er es selber gegeben, sich selbst entgegen
Händler, welches aber GOtt nicht thun kan, sodann würde Er sein Ge,
fetz, da der Bewegung Grund durch Ihn selbst weggenommen würde,
entkräften, und es für die Natur freyer Geister sich nicht mehr schicken,
das Böse aus des Gesetzgebers Verschulden nicht genug gehindert werden ,
und dessen Erfüllung aus des Gesetzgebers eigenem Verschulden unterblei.
den, welches aber dey dem vollkommensten Gesetzgeber unmöglich ist. Dee
gute Erfolg, der auf die Ausübung des befohlenen Guten gefetzt ist,
heißt die Belohnung, die nachrheilige Folge aber, die der Ausübung de»
Verbottenen vom Gesetz bestimmt ist, die Straffe. Demnach kan bey
der Beobachtung des göttlichen Gesetzes weder die Belohnung, noch dey
der Uberlrellung desselben die Straffe ausbleiben. Die Uebertrettung eines
heiligen Gesetzes ist allezeit eine Verachtung, und in gewisser Maße em
feindselig, und beleidigendes Bezeugen des Uebertretters gegen dessen Ge.
setzgeber, aus dessen Vollkommenheit, und des Unterthanen Abhänglich-
keit von Ihm, auch die Gründe, das Gesetz zu beobachten, und dessen
Uebertrettung zu verhüten, genommen werden müßen. Da nun des
göttlichen Gesetzgebe rs Vollkommenheit unendlich, und unsere Abhänglichkeit
von Ihm gänzlich, ewig, und nicht vergleichlich mit unserer anderweitigen
Abhänglichkeit von allen uns fürgcsetzten Obern , so stecket in jeder Ueber.
irettung des göttlichen Gesetzes ein unendliches vergehen , auf welches dem.
nach eine ihm gemässe Straffe folgen muß (XXI. meines Beweises von
GOtt.^
B L- VI.
verbinden , und nachtheiliqe mit dem , was sie zu unterlassen haben , ver.
knüpfen müssen, welche demnach von ihnen cingesehen , und deren Einsicht
auch von ihnen gebraucht werden muß, wann sie dem göttlichen Gesetz
nachkommen, und sich vor dessen Uebertrcttung hüten wollen. ES gehöret
demnach zu dem göttlichen Gesetz das befohlene Gute, und die mit dem.
selben verknüpfte erwünschte Folgen, sodann das verbottene Böse, und
die mit dessen Begehung verbundene nachtheilige, schädliche und böse Folgen.
GOttcs Gesetze werden demnach erfüllet.
r.) Indem, daß das darinn befohlene Gute von der vernünftigen Crea.
tur befolgt werde, und geschehe, sodann daß GOtt, als Gesetz-Geber
das mit dessen Bewahrung und Ausübung verknüpfte Gute über seine ge.
horsame Creatur bringe, welches lcztere allein auf GOtt, dessen Verord-
nung und Würkung ankommt.
2.) In dem Falle der erfolgten Uebertrettung, daß der Schöpfer
die ungehorsame Creatur mit der nachtbeiligen Folge belege, die mit der
Uebertrettung des Gesetzes verknüpft ist , welches die wiederspenstige Crea.
tur nicht vermeiden kan, wann es der Schöpfer thun will, ia wenn es,
in.solchem Falle des Ungehorsams, der Schöpfer zu thun unterliesse, so
würde Er seinem Gesetz, und da er es selber gegeben, sich selbst entgegen
Händler, welches aber GOtt nicht thun kan, sodann würde Er sein Ge,
fetz, da der Bewegung Grund durch Ihn selbst weggenommen würde,
entkräften, und es für die Natur freyer Geister sich nicht mehr schicken,
das Böse aus des Gesetzgebers Verschulden nicht genug gehindert werden ,
und dessen Erfüllung aus des Gesetzgebers eigenem Verschulden unterblei.
den, welches aber dey dem vollkommensten Gesetzgeber unmöglich ist. Dee
gute Erfolg, der auf die Ausübung des befohlenen Guten gefetzt ist,
heißt die Belohnung, die nachrheilige Folge aber, die der Ausübung de»
Verbottenen vom Gesetz bestimmt ist, die Straffe. Demnach kan bey
der Beobachtung des göttlichen Gesetzes weder die Belohnung, noch dey
der Uberlrellung desselben die Straffe ausbleiben. Die Uebertrettung eines
heiligen Gesetzes ist allezeit eine Verachtung, und in gewisser Maße em
feindselig, und beleidigendes Bezeugen des Uebertretters gegen dessen Ge.
setzgeber, aus dessen Vollkommenheit, und des Unterthanen Abhänglich-
keit von Ihm, auch die Gründe, das Gesetz zu beobachten, und dessen
Uebertrettung zu verhüten, genommen werden müßen. Da nun des
göttlichen Gesetzgebe rs Vollkommenheit unendlich, und unsere Abhänglichkeit
von Ihm gänzlich, ewig, und nicht vergleichlich mit unserer anderweitigen
Abhänglichkeit von allen uns fürgcsetzten Obern , so stecket in jeder Ueber.
irettung des göttlichen Gesetzes ein unendliches vergehen , auf welches dem.
nach eine ihm gemässe Straffe folgen muß (XXI. meines Beweises von
GOtt.^
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