§. VI.
io
Es ist aus der leydigen Erfahrung bekandt, daß des Menschen Nek-
gung zu Schein-Gütern, sinnlichen und fleischlichen Dingen , bey ferner
gegenwärtigen Beschaffenheit stärker seye, als die Neigung zu wahrhafti-
gen Gütern, und GOtt, seinem Oberherrn, und höchsten Gut. Diese
Verfassung ist dem natürlichen Gefetz zuwieder ( § 4. ), folglich unrecht,
und eine unselige Quelle beständiger Abweichungen von GOttes unverbeßetv
lichem Gesetz. Indem kein Mangel der zur gesetzmäßigen Würckung
erforderten Beschaffenheit in einer würkenden Kraft stall finden kan, ohne
Unordnung und Zerrüttung in der Würckung und Handlung selbst, daher
der Mangel guter Einrichtung im Menschen nicht ohne böse Würckung,
noch daher nach und nach entstehende Fertigkeit zum Bösen bleiben kan.
Da nun GOtt das bestraffen muß (§. 5.) und dadurch des Menschen,
Zustand immer unvollkommener wird, so muß die natürliche Beschaffen
heit des Menschen böse seyn, und derjenigen zuwieder, in weicher er Ur»
sprünglich aus der guten Hand feines Schöpfers gekommen.
§. VII.
Die Menschen sind Unterthanen GOttes (§14. meines Bew. von
GOtt.) und feinen Gesetzen verpflichtet (§. 5 ) gleichwohl alle Sünder,
und von Mangelhafter unordentlicher Beschaffenheit (Z. 6. ) daher einer
unendlichen Straffe schuldig (§.5.) und zur thätlichen Erfüllung des gött-
lichen Gesetzes untauglich (§. ü. L 4.). Da nun GOtt, vermöge seiner
Heiligkeit und Gerechtigkeit, die Verbindlichkeit und würckliche Erfül»
lung seiner Gesetze entweder durch Gehorsam oder Straffe nicht aufheben,
noch mit denen Uebertrctlern derselben ohne vorhergegangene Erfüllung
vortheilhaft vereiniget seyn kan (§.;.) doch aber nach seiner unendlichen
Güte die Wohlfart derer Menschen in Gemeinschaft mit Ihm ernstlich
suchet, jedoch ohne Abbruch seiner richterlichen Gerechtigkeit; so bezeuget
die Schrift, daß Er bey unmöglicher eigener Genugthuung derer Men-
schen , ohne immer unglückselig zu seyn (H. 5. 6.) denselben eine frem-
de Genugthuung durch einen Gevollmächtigten verschafft, und durch
Christum den GÖtt.Menschen sie mit sich versöhnt habe. 2 Cor.10.14.
Gal. 4:4. s. Und daß er sie bearbeite, zur Verabscheuung aller Sün,
den; und gläubiger Ergreiffang der von Christo geleisteten Genugthuung,
verschafften Versöhnung, und erworbenen Verdienst der Seeligkeil; und
ferner zur täglich zunehmenden Heiligung am Geist und Leib, von Schuld
und Straff der Sünden frey, Vergöttlichen Gesetzes-Forderung Zurech-
nungsweife vollkommen gerecht, und des ewigen Lebens theilhafftig zu
machen.
io
Es ist aus der leydigen Erfahrung bekandt, daß des Menschen Nek-
gung zu Schein-Gütern, sinnlichen und fleischlichen Dingen , bey ferner
gegenwärtigen Beschaffenheit stärker seye, als die Neigung zu wahrhafti-
gen Gütern, und GOtt, seinem Oberherrn, und höchsten Gut. Diese
Verfassung ist dem natürlichen Gefetz zuwieder ( § 4. ), folglich unrecht,
und eine unselige Quelle beständiger Abweichungen von GOttes unverbeßetv
lichem Gesetz. Indem kein Mangel der zur gesetzmäßigen Würckung
erforderten Beschaffenheit in einer würkenden Kraft stall finden kan, ohne
Unordnung und Zerrüttung in der Würckung und Handlung selbst, daher
der Mangel guter Einrichtung im Menschen nicht ohne böse Würckung,
noch daher nach und nach entstehende Fertigkeit zum Bösen bleiben kan.
Da nun GOtt das bestraffen muß (§. 5.) und dadurch des Menschen,
Zustand immer unvollkommener wird, so muß die natürliche Beschaffen
heit des Menschen böse seyn, und derjenigen zuwieder, in weicher er Ur»
sprünglich aus der guten Hand feines Schöpfers gekommen.
§. VII.
Die Menschen sind Unterthanen GOttes (§14. meines Bew. von
GOtt.) und feinen Gesetzen verpflichtet (§. 5 ) gleichwohl alle Sünder,
und von Mangelhafter unordentlicher Beschaffenheit (Z. 6. ) daher einer
unendlichen Straffe schuldig (§.5.) und zur thätlichen Erfüllung des gött-
lichen Gesetzes untauglich (§. ü. L 4.). Da nun GOtt, vermöge seiner
Heiligkeit und Gerechtigkeit, die Verbindlichkeit und würckliche Erfül»
lung seiner Gesetze entweder durch Gehorsam oder Straffe nicht aufheben,
noch mit denen Uebertrctlern derselben ohne vorhergegangene Erfüllung
vortheilhaft vereiniget seyn kan (§.;.) doch aber nach seiner unendlichen
Güte die Wohlfart derer Menschen in Gemeinschaft mit Ihm ernstlich
suchet, jedoch ohne Abbruch seiner richterlichen Gerechtigkeit; so bezeuget
die Schrift, daß Er bey unmöglicher eigener Genugthuung derer Men-
schen , ohne immer unglückselig zu seyn (H. 5. 6.) denselben eine frem-
de Genugthuung durch einen Gevollmächtigten verschafft, und durch
Christum den GÖtt.Menschen sie mit sich versöhnt habe. 2 Cor.10.14.
Gal. 4:4. s. Und daß er sie bearbeite, zur Verabscheuung aller Sün,
den; und gläubiger Ergreiffang der von Christo geleisteten Genugthuung,
verschafften Versöhnung, und erworbenen Verdienst der Seeligkeil; und
ferner zur täglich zunehmenden Heiligung am Geist und Leib, von Schuld
und Straff der Sünden frey, Vergöttlichen Gesetzes-Forderung Zurech-
nungsweife vollkommen gerecht, und des ewigen Lebens theilhafftig zu
machen.