AUKTIONS-BEDINGUNGEN
1. Die Versteigerung erfolgt auf Grund der Versteigerungsaufträge der Einlieferer.
Der Versteigerer ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus diesem Auftrag
und aus dem Zuschlag im eigenen Namen geltend zu machen.
2. Das geringste zulässige Gebot ist DM 1.—. Gebote müssen bis DM 50.— um
je DM 2.—, bis DM 100.— um je DM 5.—, bis DM 500.— um je DM 10.—,
über DM 500.— um je DM 50.—, über DM 1000.— um je DM 100.-— erhöht
werden. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag. Kann eine Meinungsverschieden-
heit über den Zuschlag nicht sofort geschlichtet werden, so wird die Nummer noch
einmal ausgeboten.
3. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung.
4. Auf den Zuschlagpreis ist ein Aufgeld von 15% zu entrichten.
5. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge
zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder auszulassen, sowie Gebote, die
nach seiner Auffassung in keinem Verhältnis zum Wert des Stückes stehen,
zurückzuweisen.
6. Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, die
Gefahr gegenüber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer
über.
7. Die Beschreibung der einzelnen Stücke im Katalog ist mit größtmöglicher Sorgfalt
vorgenommen worden. Der Erhaltungszustand ist, wenn nicht anders vermerkt,
gut und dem Alter des Stückes entsprechend. Auf Besitzvermerke der Vorbesitzer
(Exlibris, Stempel oder Namenseintragung) ist nicht in jedem Falle besonders
hingewiesen.
Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteige-
rung besichtigt und geprüft werden. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung
für Mängel. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalog-
beschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gemäß §§ 459 ff BGB.
Beanstandungen können nach dem Zuschlag nicht berücksichtigt werden.
8. Die anwesenden Käufer haben die ersteigerten Gegenstände am Montag, den 30. 6.,
und Dienstag, den 1. 7. von 10 bis 16 Uhr in den Versteigerungsräumen Fontenay 4,
gegen Bezahlung in Empfang zu nehmen. Die Aufbewahrung und Versendung an
auswärtige Käufer erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
9. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht spätestens innerhalb von zwei Wochen
nach der Versteigerung Zahlung geleistet ist, den durch den Zuschlag zustande-
gekommenen Kaufvertrag ohne weitere Fristsetzung zu annullieren und von dem
Ersteigerer wegen Nichterfüllung vollen Schadenersatz zu verlangen.
10. Schriftliche Gebote (Aufträge, in der Versteigerung für einen abwesenden Auftrag-
geber Gebote abzugeben) übernehmen alle Antiquare, Buch- und Kunsthändler
sowie die Firma Dr. Ernst Hauswedell GmbH. Telegraphische oder telephonische
Aufträge sind brieflich zu bestätigen. Der Versteigerer ist berechtigt, Gebote von
unbekannten Auftraggebern abzulehnen, sofern nicht entsprechende Sicherheit
geleistet ist oder als ausreichend befundene Referenzen aufgegeben werden. Die in
den Aufträgen genannten Preise gelten als Zuschlagpreise; das Aufgeld von 15%
wird zusätzlich erhoben.
11. Die Versteigerung erfolgt gegen Zahlung in D-Mark (West). — Sofern außerhalb
der Bundesrepublik wohnende Auftraggeber Gebote abgeben, gelten für die Aus-
führung des durch den Zuschlag zustandegekommenen Kaufvertrages die deutschen
jeweils gültigen Devisenbestimmungen (z. Zt. haben Ausländer die ihnen an ihre
Auslandsadresse zuzusendenden Gegenstände in der Währung ihres Landes zum
amtlichen Kurs zu bezahlen).
12. Durch Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder durch die Aufgabe eines Gebots
erkennt der Ersteigerer diese Bedingungen ausdrücklich an.
13. Erfüllungsort und Gerichtstand für alle Teile ist Hamburg.
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1. Die Versteigerung erfolgt auf Grund der Versteigerungsaufträge der Einlieferer.
Der Versteigerer ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus diesem Auftrag
und aus dem Zuschlag im eigenen Namen geltend zu machen.
2. Das geringste zulässige Gebot ist DM 1.—. Gebote müssen bis DM 50.— um
je DM 2.—, bis DM 100.— um je DM 5.—, bis DM 500.— um je DM 10.—,
über DM 500.— um je DM 50.—, über DM 1000.— um je DM 100.-— erhöht
werden. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag. Kann eine Meinungsverschieden-
heit über den Zuschlag nicht sofort geschlichtet werden, so wird die Nummer noch
einmal ausgeboten.
3. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung.
4. Auf den Zuschlagpreis ist ein Aufgeld von 15% zu entrichten.
5. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge
zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder auszulassen, sowie Gebote, die
nach seiner Auffassung in keinem Verhältnis zum Wert des Stückes stehen,
zurückzuweisen.
6. Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, die
Gefahr gegenüber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag auf den Ersteigerer
über.
7. Die Beschreibung der einzelnen Stücke im Katalog ist mit größtmöglicher Sorgfalt
vorgenommen worden. Der Erhaltungszustand ist, wenn nicht anders vermerkt,
gut und dem Alter des Stückes entsprechend. Auf Besitzvermerke der Vorbesitzer
(Exlibris, Stempel oder Namenseintragung) ist nicht in jedem Falle besonders
hingewiesen.
Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteige-
rung besichtigt und geprüft werden. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung
für Mängel. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalog-
beschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gemäß §§ 459 ff BGB.
Beanstandungen können nach dem Zuschlag nicht berücksichtigt werden.
8. Die anwesenden Käufer haben die ersteigerten Gegenstände am Montag, den 30. 6.,
und Dienstag, den 1. 7. von 10 bis 16 Uhr in den Versteigerungsräumen Fontenay 4,
gegen Bezahlung in Empfang zu nehmen. Die Aufbewahrung und Versendung an
auswärtige Käufer erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
9. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht spätestens innerhalb von zwei Wochen
nach der Versteigerung Zahlung geleistet ist, den durch den Zuschlag zustande-
gekommenen Kaufvertrag ohne weitere Fristsetzung zu annullieren und von dem
Ersteigerer wegen Nichterfüllung vollen Schadenersatz zu verlangen.
10. Schriftliche Gebote (Aufträge, in der Versteigerung für einen abwesenden Auftrag-
geber Gebote abzugeben) übernehmen alle Antiquare, Buch- und Kunsthändler
sowie die Firma Dr. Ernst Hauswedell GmbH. Telegraphische oder telephonische
Aufträge sind brieflich zu bestätigen. Der Versteigerer ist berechtigt, Gebote von
unbekannten Auftraggebern abzulehnen, sofern nicht entsprechende Sicherheit
geleistet ist oder als ausreichend befundene Referenzen aufgegeben werden. Die in
den Aufträgen genannten Preise gelten als Zuschlagpreise; das Aufgeld von 15%
wird zusätzlich erhoben.
11. Die Versteigerung erfolgt gegen Zahlung in D-Mark (West). — Sofern außerhalb
der Bundesrepublik wohnende Auftraggeber Gebote abgeben, gelten für die Aus-
führung des durch den Zuschlag zustandegekommenen Kaufvertrages die deutschen
jeweils gültigen Devisenbestimmungen (z. Zt. haben Ausländer die ihnen an ihre
Auslandsadresse zuzusendenden Gegenstände in der Währung ihres Landes zum
amtlichen Kurs zu bezahlen).
12. Durch Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder durch die Aufgabe eines Gebots
erkennt der Ersteigerer diese Bedingungen ausdrücklich an.
13. Erfüllungsort und Gerichtstand für alle Teile ist Hamburg.
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