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Universität Heidelberg [Editor]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1897 — Heidelberg, 1896-1897

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https://doi.org/10.11588/diglit.25133#0030
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1897

Heidelbekger Akademische Mitteilitngen

Nr. 6

Yon anderen Hochschnlen.

Berlin. Der Lehrkörper an der Berliner Univer-
sität umfasst 370 Personen, darunter 90 Ordinarien, 13ordent-
iiclie Honorarprofessoren, 87 ausserordentliche Professoren,
175 Privatdozenten, 4 Sprachlehrer und 1 Lehrer der Zahn-
heilkunde. Die stärkste Fakultät, die philosophische, setzt
sich bei einem Bestande von 190 Lehrkräften zusammen aus
50 Ordinarien, 5 Honorar-, 41 ausserordentlichen Professoren,
90 Privatdozenten und 4 Sprachlehrern. Zur medizinischen
Fakultät zählen 127 Lehrer: 14 ordentliche, 4 Honorar-,
35 ausserordentliche Professoren, 73 Privatdozenten und ein
Lehrer der Zahnheilkunde. Die juristische Fakultät mit 33
Lehrkräften besteht im einzelnen aus 17 ordentlichen, 3 Ho-
norar- und 4 ausserordentiichen Professoren, sowie aus 9
Privatdozenten. Die theologische Fakultät, die kleinste an
Zahl, hat 9 Ordinarien, 1 Honorarprofessor, 7 Extraordinarien
und 3 Privatdozenten, insgesamt also 20 Lehrkräfte.

Bern. An der hiesigen Hochschule hat sich Dr. P.
Deucher als Privatdozent für innere Medizin habilitiert.
Seine Antrittsvorlesung behandelte „Die Erfolge der Serum-
therapie und verwandter Methoden“.

Freiburg i. Br. Der ausserordentliche Professor der
Philosophie Dr. Hugo Münsterberg hat zum Herbst eine
Professur für Psychologie an der Harvard-Universität in Cam-
bridge (Massachussetts) angenommen.

Freiburg i. Schweiz. Der derzeitige Kektor der Uni-
versität, der Historiker Abbe' Jean Gremaud, ist im Alter
von 74 Jahren gestorben.

Halle a. S. Professor Dr. F e h 1 i n g, der Direktor
unserer Universitäts-Frauenklinik, hat ein von Tübingen
an ihn ergangenen Kuf als Leiter des dortigen Gynäkologischen
Instituts an Stelle des verstorbenen Professors Säxinger ab-
gelehnt und verbleibt in Halle.

London. Am 21. Mai starb Sir A. W. Franks, Prä-
sident der Society of Antiquaries of London, früher Konser-
vator am Britischen Museum.

Pisa. Die Italienische Rechtswissenschaft hat, wie
schon gemeldet, einen herben Yerlust erlitten. Einer ihrer her-
vorragendsten Vertreter Philippo Serafini, Proiessor an der
Universität in Pisa, ist vor einigen Tagen dortselbst ge-
storben. Serafini (geb. 1834) hatte seine juristische Ausbil-
dung vor allem in Deutschland erhalten. Er war ein Schüler
Savignys. Nach Absolvierung seiner Hochschulstudien habili-
tierte er sich in Heidelberg, wurde von dort als Pro-
fessor des Römischen Rechts nach Innsbruck berufen, kam
von da nach Rom und dann nach Pisa, wo er während 25 Jahren
als akademischer Lehrer wirkte. Serafini hat sich um die
italienische Rechtswissenschaft grosse Verdienste erworben
und darf als Begründer der neuen italienischen Rechtsschule
angesehen werden. Ein eifriger Vermittler deutscher Wissen-
schaft hat. er u. A. auch das bekannte Pandektenlehrbuch von
Arndts in’s Italienische übertragen; auch die italienische
Uebersetzung des schweizerischen Obligationenrechts stammt
von ihm. Das von begründete „Archivio Giuridico“ hat er
zur bedeutendsten italienischen Zeitschrift für Rechtswissen-
schaft zu machen verstanden.

Italienisclie Universitiit in Triest. Der in Rove-
r e d o tagende Kongress der Liga nazionale nahm unter Teil-
nahme der Vertreter von 87 Vereinen und 10 Munizipien
einstimmig einen Antrag auf Errichtung einer i t a 1 i e n i s c h e n
Universität und eines Pädagogiums in Triest an.

Tiibingen. Die evangelisch-theologische Fakultät der
Universität verlieh dem Prälaten Dr. v. Burk in Stuttgart
aus Anlass seines 70. Geburtstages das Diplom eines Doktors
der Theologie. Dieselbe Fakultät promovierte auch den Prä-
laten Dr. v. Lechla in Ulm und den Ober-Hofprediger Prä-
laten v. Schmid von Stuttgart zu Doktoren der Theologie.

Wien. Der Direktor der geologisch-paläontologischen
Abteilung des Naturhistorischen Hofmuseums Privatdozent
Dr. Theodor Fuchs ist zum ausserordentlichen Professor der
Paläontologie an der Universität ernannt worden.

Würzburg. Der Professor der Botanik an der hiesigen
Universität, Geheimrat Dr. Julius v. Sachs ist am 29. Mai
im Alter von 65 Jahren gestorben. — Vom nächsten
Budgetlandtag werden die Mittel zum Bau einer neuen Uni-
versitäts-Augenkinik verlangt. Das Gebäude wir auf dem
freien Platze neben dem chemischen Laboratorium zu stehen
kommen.

Die küni'tige Gestaltung des ßeclitsstiKiiums
in Bayern.

Das k. bayr. Kultusministerium hat zum Vollzug der
Bekanntmachung betr. die kiinftige Gestaltung des Rechts-
studiums an die Senate der drei Landesuniversitäten foigende
Entschliessung erlassen:

1. Vom Wintersemester 1897/98 an liaben an die Stelle
der bisherigen Vorlesungen über Rechtsencyklopädie, Römische
Rechtsgeschichte, Institutionen des Römischen Rechts, Pan-
dekten, Deutsche Rechtsgeschichte, Deutsches Privatrecht,
Bayerisches Landrecht folgende Vorlesungen zu treten: 1. Ein-
führung in die Rechtswissenschaft. 2. Römische Rechtsge-
schichte und System des Römischen Privatrechts. 3. Deutsche
Rechtsgeschichte und Grundzüge des Deutschen Privatrechts.
4. Deutsches bürgerliches Recht (Bürgerliches Gesetzbuch
nebst reichs- und landesrechtlichen Ergänzungen) in eingehen-
der dogmengeschichtlicher Entwicklung. 5. Uebersicht über
die Rechtsentwicklung in Bayern mit Rücksicht auf die ein-
zelnen Landesteile. Die Vorlesungen über Handels- nnd
Wechselrecht sind wie bisher auch künftig als besondere
Vorlesungen abzuhalten. Die Vorlesung iiber Deutsches bürger-
liches Recht soll in jedem Semester wenigstens einmal voll
vertreten sein.

2. Die Gesamtzahl der Wochenstunden der neuen Vor-
lesungen soll keine grössere sein als die Gesamtzahl der
Wochenstunden der Vorlesungen, an dereu Stelle sie treten,
bisher übungsgemäss gewesen ist. Im Einzelnen sind für die
neuen Vorlesungen in Aussicht genommen und zwar für: a) Ein-
führung in die Rechtswissenschaft 2—3 Stunden ; b) Römische
Rechtsgeschichte und System des Römischen Privatrechts
zusammen 8—10 Stunden; c) Deutsche Rechtsgeschichte und
Grundzüge des Deutschen Privatrechts zusammen 6—8 Stun-
den: d) Deutsches bürgerliches Recht 16—20 Stunden;
e) Uebersicht über die Rechtsentwicklung in Bayern mit
Rücksicht auf die einzelnen Landesteile 1—2 Stunden; zu-
sammen 33—43 Wochenstunden.

3. Es muss der grösste Wert darauf gelegt werden, dass
die Studierenden nicht nur die theoretischen Vorlesungen be-
suchen, sondern auch an den exegetischen und praktischen
Uebungen, insbesondere solchen mit schriftlichen Arbeiten sich
fleissig beteiligen. Es ist daher dafiir Sorge zu tragen, dass
solche Uebungen, insbesondere solche mit schriftlichen Ar-
beiten, in jedem Semester in ausreichender Zahl stattfinden.
Die Uebungen werden in mindestens zwei Wochenstunden
abzuhalten sein. Uebungen, mit welchen schriftliche Arbeiten
verbunden sind, sollen als solche ausdrücklich angekündigt
werden. Die Senate haben hienach das Weitere zu verfügen,
die eingangs erwähnte Bekanntmachung, sowie gegenwärtige
Entschliessung auch durch Anschlag am schwarzen Brett zur
Kenntnis der Studierenden zu bringen und wegen Aenderung
der Lehraufträge und der Studienpläne die geeigneten An-
träge anher zu stellen.
 
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