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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1916/17 — Heidelberg, 1916-1917

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Nr. 3 (29. November 1916)
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https://doi.org/10.11588/diglit.25141#0009
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AKADEMISCHE MITTEILUNGEN

FÜR DIE STDDIERENDEN DER RDPREOHT - KARLS - DNlVERSITÄT ZD HEIDELDERG

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Wmter^HaHjjahr 1916/17 Nr. 3 Mittwocli, 29. November 1916

Erscheint während des Semesters
monatlich zweimal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Anzeigenpreis für 1 0 Zeilen e i n-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Donnerstags mittags 12 Uhr

Die Herren Studierenden wolien in ihrem eigenen Interesse ihre Wohnung, sowie jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

Vaterländischer Studentendienst und
Jugendpflege.

Im vergangenen Jahre hatte der geschäftsführende
Ausschuss der Deutschen Burschenschaft durch ein an
die akademischen Kreise versandtes Rundschreiben für
die allgemeine Einrichtung eines vaterländisclien
Studentendienstes an den deutschen Hochschulen
zu wirken versucht. Unter den Aufgaben einer solchen
studentischen Betätigung im Dienste des Gemeinwohls,
die in einem Aufsatze von Geheimrat Haupt in Giessen
üinschrieben worden waren, steht die Beteiligung der
Studierenden an der militärischen Vorbereitung der
Jugend sowie an der Jugendpflege in erster Reihe.
Was unsere militärische Jugendorganisation
anlangt, so darf daran erinnert werden, dass von un-
serer Heeresleitung gerade in dieser ernsten Zeit das
grösste Gewicht auf eine müglichst lückenlose Teilnahme
der noch nicht eingezogenen wehrfähigen jugendlichen
Kreise an den für die militärische Vorbereitung der
Jugend getroffenen Einrichtungen gelegt wird. Es wäre
darum ausserordentlich bedauerlich, wenn sich von ihnen
die Angehürigen der oberen sozialen Schichten, beson-
ders die Studierenden, noch länger ausschliessen wtirden.

Bekanntmaclmng.

Auf Anordnung des Grossh. Ministeriums des
Kultus und Unterrichts ist von den badischen Hoch-
schulen eine Semestral-Statistik der Stu-
dierenden aufzustellen.

Zu diesem Zweck hat jeder Studierende in
jedem Semester eine

Zählkarte auszufüllen.

Die Studierenden werden deshalb ersucht,
die in der Universitätskanzlei (Universitäts-
hauptgebäude I. Obergeschoss) aufliegenden Zähl-
kartenformulare dort sorgfältig auszufüllen
und zu unterzeichnen.

Wir geben uns der Erwartung hin, dass die
Studierenden dieser Aufforderung bis längstens

10. Dezember 1. Js.

nachgekommen sein werden.

Säumige werden durch den Oberpedellen an die
Ausfüllung der Zählkarte mit Frist von drei
Tagen gemahnt.

Auf die praktischen Wege, die zurMithilfe der
Studierendenan derJugendpflege fiihren, wurde
inzwischen in einem weiteren Aufsatze von Geheimrat
Haupt in den Burschenschaftlichen Blättern (Sommer 1916
Nr. 12 S. 185 ff.) hingewiesen. Angesichts der hesonderen,
auf diesem; Gehiete durch den Krieg herbeigeführten
Notstände sind auch von diesem Aufsatze Sonderahdrücke
an die[Rektoren und studentischen Ausschüsse der deut-
Scheni'Hochschulen und an dib einzelnen akademischen
Verbände£versandt"worden, in der Hoffnung, damit der
Jugendpflege unter dem jungen akademischen Nachwuchs
neue Freunde zu gewinnen, zugleieh aber auch damit
zur Stärkung der bereits da und dort, namentlich durch
die Einrichtung vaterländischer Abende mit
Erfolg ins Werk gesetzten vaterländischen Arbeitsge-
meinschaft der .studierenden Kreise beizutragen. Es
wäre zu wünschen, dass eine solche alle Parteien zu-
sammenführende vaterländische Tätigkeit der Studenten
schaft hinter der Front auch seitens der alten Herren
der akademischen Verhände und seitens der Universitäts-
lehrer wirksame Förderung finden möchte.

Anfragen und Mitteilungen in der Angelegenheit
des vaterländischen Studentendienstes wird Geheimrat
Haupt in Giessen gerne entgegennehmen.

Für die Mahnung ist an den Oberpedellen eine
Gebühr von 50 Pfg. zu entrichten.

Heidelherg, den 16. Oktober 1916.

Engerer Senat.

- Bezold.

Akademisclies Direktorium.

Bekanntmachung.

Die Zahlung der Gebühren betr.

Alle Gebühren sind ohne besondere Anweisung auf der
Universitätskasse — Hauptstrasse 52 — zu entrichten.

Die Quittung der Kasse ist also jeweils gleicb bei Be-
stellung der Zeugnisse auf der Universitäts-Kanzlei vorzu-
legen.

Es sind zu zahlen:

für das Abgangszeugnis (Exmatrikel) . 10 M.

für jedes Sitten- (Führungs-) Zeugnis . — 20 Pf.

für jedes Präsenzzeugnis.— 50 Pf.

für jede Beglaubigung .— 50 Pf.

Der Prorektor:

_Bezold.
 
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