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halts in der vollſtaͤndigften Ordnung, und
eines Staatscredits, wie ihn ein Staat
unter den jetzigen Verhaltniffen des Kapi-
talmarkts nur ermarten mag!!

Das, meine Herren verdanken wir un-
ter dem Segen des Himmels den Hilfs-
quellen dieſes Landes; wir verdanken es
der Offenheit, ich darf fagen der Durch-
ſichtigkeit der Finanzverwaltung; wir ver-
danken es dem einträchtigen Wirken der


danken es dem feſten und, wie ich glaube,
wohlbegründeten Vertrauen in die Recht-
lichkeit und Loyalität Beiver.“ (KX. 3.).

Deutſchlaud.

Mannuheim, 1, Jan. Heute Nacht wurde
die hiefige Rheinbrucke des ſtarken Treib-
eiſes wegen, abgeführt. Obgleich wir bis
jetzt noch nicht über 7 Grad Kälte hatte, ſo
kann ſich doch, da das Waſſer ſehr klein
iſt das Eis ſehr leicht ſtellen.

Raſtatt, 30. Dez. Mit dem heutigen
Tage haben die durch die Paxiſer Ereigniſſe
hervorgerufenen Vorſichtsmaͤßregeln in Be-
wachung hieſiger Feſtung ihre Endſchaft er-
reicht; der Thorſchluß geſchicht zur ge-
wöhnlichen Zeit, die Offtzierswachen an den
Hauptthoren ſind aufgegeben, die Poßen


Baden⸗Baden, 2. Dez. Die Geor-
gens ſche Bildungsanſtalt in Baden Baden
hat, bei der nunmehr vollſtändigen Organi-
ſation ihres Planes für die weibliche Juͤgend
von dem zarteſten Alter an bis herauf zur
voͤlligen Ausbildung, ſich bereit erklärt:
Weibliche Beamtenwaiſen aug unſerem
Großherzogthum Behufs weiterer Ausbil-
dung in häuslicher und wiſſenſchaftlicher Be-
ziehung, wie auch nach der Seite der er-
ziehlichen Berufsbiidung hin untex beſonders
zuͤnſtigen Bedingungen als Penſionärinnen
aufzunehmen. Die Eintretenden, welche das
15 oͤder 16. Lebensjahr zurückgelegt haben
ſollen, verpflichten ſich zu einem zweijährigen
Bildungscurſus und zaͤhlen nur die haaxen
Auslagen für Verköſtigung, welche jähxlich
150 fl. nicht überſteigen, ungerechnet Bett
und Wäſche. Die Zahi der in ſolcher Weiſe
Begunſtigten ſoll vorerſt ſechs nicht über-
ſchreiten. Denen, die ſich dem Erziehungs-
beruſe befonders widmen, wird nach dem
Ausiriite eine angemeſſene Stellung im In-
pder Auslande verbürgt. Es liegt wohl
im eigenen Intereſſe der Beamtenfamilien,
dieſe Bereitwilligkeit in ihren Kreiſen zur
Kenntniß und Benutzung zu bringen, und
deßfallſige Anträge und Anfragen wo mög-
lich bald an die Anſtalt gelangen zu laſſen,
da mit dem neuen Zahre für die Fortbil-
dungs⸗ und Lehrfachſtufe auch ein neuer
Curjus beginnen wird. (Mh. II

Freiburg, 27. Dez. Heute wurde der
Catalog über den Beſuch hieſiger Univer-
fitat ausgegeben. Er zeigt ein, wenn auch
tleines, fo doch immerhin ein Steigen in
der Frequenz. Es ſind nämlich: Theologen
189, Snländer 132 Auslander 57; Juriſten
56, Jnländer 55, Ausländer 13 Medieiner
72, Fuländer 60, Ausländer 12; Camexa-
liſien Philoſophen und Philologen 29, Ju-
länder 22, Ausländer 7; Hospitanten 313


an den Vorleſungen Theilnehmenden iſt
CM 37

Frankfurt, 31. Dez. Wie man ver-
nimmt, erfolgte in der letzten Sitzung der
Buͤndesverfammlung die Umfrage nach den
die Flottenangelegenheit betreffenden In-
ſtrueſtonen
Maabgehalten.! Sämmtliche abgegebene
Erklaͤrungen wären, nach aͤußerem Verneh-


men, an den Marineausſchuß der Bundes-
yerfammlung zur Rücfichtnahme gelaugt
Mainz, 36. Dee. Heute iſt Ddie ,D
zer Abendpoſt“ in Folge Minifterialverfü
gung für immer unterdrückt, und, wie wir
weiter für beſtimmt verſichern hören, dem
Herausgeber die Conceſſion zur Heraus-
gabe eines politiſchen Blattes entzogen
worden. 2
Leipzig, 30. Dezbr. Der wegen der
Maiereigniſſe zu lebenslänglichem Zuchthauſe
verurtheilt geweſene Fabrikant Schwedler
aus Lindenau iſt vom hieſigen Stadthauſe
geſtern entwichen. 2— —
Berlin, 30. Dez. Der jetzt definitiv
geſchloſſene Handelsvertrag zwiſchen Preu-
ßen und Belgien ift in Form einer Ad-
ditionalconvention zu dem Vertrage vom
1, Septbr. 1844 abgefaßt, und betrifft im
Weſentlichen folgende Punkte: 1)die Gleich-
ſtellung der Schiffe des Zollveretas und deren
Ladungen in Belgien mit der Flagge Eng-
lands nach Maßgabe des neuen Engliſch-
belgiſchen Handelsvertrags; 2) die Ermaͤ—
ßigung der bisherigen Begünſtigungen des
belgiſchen Eiféns bei deſſen Eingang in
den Zollverein um die Hälftez 3) auf
den Wunſch Bayerns, die Exmäßigung des
Zolles auf Steinſalz bei ſeinem Eingang
nach Belgien; 5) auf den Wunſch Naffan’s
die Ermäßigung des Zolls auf Mineral-
waſſer in ſeinen Krügen beim Eingang
nach Belgien; b) die Aufhebung der Tran-
ſitverbo te in Belgien, und die Erleich-
terung des Traͤnſtts im Zollverein und nach
Belgien; 7) die Aufrechthaltung des Grenz-
verfehrs nach dem Cireular vom 16, Juni
1816; 8) eine Abrede wegen der Lurem-
burger Eiſenbahn. In allen übrigen
Punkten ſoll der Vertraß vom 1. Septbr.
1844 bis zum 1. Januar 1854 aufrecht er-
halten werden. — Der zwiſchen Preußen
und Holland abgefchloffene‘ Handelsverz
trag foll fich vorzugsweiſe auf folgende
Punkte beziehen: 1) auf die Befeitigung der
fur die Zollvereingproducte nachtheiligen
Differenzialzoͤlle bei der Einfuhr jener in
die volländiſchen Colonien ; 2) auf die Er-
mäßigung des Eingangszolls auf Nürnz
berger Waaren, Steinfalz und Mineral-
waſfer; 3) auf die Gleichſetzung der Schiffs-
abgaben und Ausfuhrzoͤlle für Zollvereing-
ſchiffe in den Colonien mit denen der hol-
tändiſchen Schiffe; 4) auf die Erleichterung
des Tranſits durch Holiand vermöge der
Einfuhrung gleichmäßiger Eiſenbahnſpur-
weiten auf den holländiſchen und preußiſchen
Bahnen, ſo daͤß die aus Preußen ausge-
führten Waaren über die Orenze geſchafft
werden können, ohne, wie es bisher geſchah,
jedesmal umgeladen werden zu Dürfen.
Von der Weſer, 21. Dezbr., Ichreibt
man dem /K. D, u f. D/r Die Nord:
feeflotte wird, wenn den Anträgen des
Maͤtineausſchuffes, welche auf das von der
| Sachverfändigencommiifion abgegebene Gut-
achten bafırt find, die Zuſtimmuͤng des Bun
destags zu Theil wird, der deutſchen Nation
erhalien bleiben. Es handelt ſich zwar nicht
um die Begründung einer ſelbſtſtändigen
Kriegsflotte aber es ſoll dem Nordſeege-
ſchwaͤder eine Ausdehnung gegeben werden,
daß es ſeinem nächſten Zweck, deutſchen
Haͤndel und deutſche Küſten zu ſchützen,
zu entſprechen in der Lage ſein wuͤrde. Nach
den Darlegungen der Commiſſton iſt zu dieſem
Zubeck ein Geſchwader von 4 Fregatten, 4
Eorvetten, 9 Dampfern und 27 Kanonen-
booten erforderlich. Der Schutz der deutſchen
Schiffe in den Gewäſſern des Mittel-
weers und der Levante würde durch die
öſterreichiſche Flotte befchafft werden.



Der Nordſeeflolte wuͤrden folgende Stationen
zugewiefen ſein: 1) Nordamerika, Merito,

Weſtindien; 2) Oſtküſte von Südamerika
und Weſtkuſte ven Afrita 3) Weſtküſte von
Südamerifa und ſtiller Ocean; 4) China,


5ö) indiſches Meer von Malacca bis zum
Vorgebirg der guten Hoffnung. Zede dieſer
Stationen ſoll einigemal des Jahres durch
Kriegsfahrzeuge beſucht werden, „um Ach-
tung vor der deutſchen Flotte einzuflößen,
und den betreffenden deutſchen Conſular?
agenten ſowohl als den Deutſchen überbaupt
zu zeigen, daß ſie bei vorkommenden Fällen
den noͤthigen Schutz nicht enthehren würden,
wodurch das Vertrauen geſtaͤrkt, und der
Verkehr gehoben wird“. Es wuͤrden drei
Flottenahtheilungen zu bilden fein, welche
im Contingents Verhaͤltniſſe zum deutſchen
Bunde ſtehen würden: 1) eine d fLerrei=.
chiſche (1 Milionen Thaͤler jaͤhrlicher
Ausgaben), 2) eine Preußifdhe (1 Milt.
Thlr. Ausgaben), 3) die Nordfeeflotte,
für welche von den übrigen deutſchen Staaten
in irgend einem Beitragsverhältniſſe für die
nächſlen fünf Jahre wentgſtens ebenfalls eine
Million Thaͤler jährlich aufzubringen wäre
Im Krieg würde demzufoige ein moͤbiles
Bundescontingentsgeſchwader von
9 Fregatten, 9 Corvetten und 18 Dampfern
gebildet werden können, wovon 3 Fregatten,
3 Corvetten und 5 Dampfer auf Defter-
reich, 2 Hregatten, 2 Corvetten und 4
Dampfer auf Preußen fallen würden. Im
Fall eines Bundeskriegs würde dem Bund
die Verfügung über das geſammte Bundes-
geſchwaͤder zuͤſtehen. Oeſterreich, Preußen
und die Staaten der Nordſeeflotte würden
im Frieden die Organiſation und die Ver-
waltung und unbeſchränkte Verfügung über
ihre Floitenabtheitungen behalten. Die Bes
fugniſſe des Bundes würden durch eine der
Bundesverſammlung untergeordnete Marine-
commiſſion ausgeübt werden. Die Staaten
der Nordſeeflotie würden ſich über die Er-
richtung der zur Organiſation und Berwals
lung derſelben erforderlichen Behörden zu
vereinigen haben! Das Nordſeegeſchwader
beſteht gegenwärtig aus 1 Fregatte, Cor-
vette, I Dampfern und 27 Kanonenbootenz
es würden alfo noch 3 Fregatten und 3
Corvetten anzuſchaffen ſein für etwa 1}4
Million Thaler. Die jährliche Ausgabe für
die Nordſeeflotte würde ſich auf 1,120,352
Thaler belaufen! Die Staaten der Nord-
ſeeflotte würden von einem beftimmten Tage
an dieſelbe zu übernehmen und die Vor-
ſchüſſe zu befriedigen haben, welche zur Er-
haltung des Geſchwaders bisher von ein-
zelnen Bundesſtaaten geleiſtet worden ſind-
oder noch geleiſtet werden würden. -
Wien, 28. Deebr. Der Austritt des
Frhrn. v. Krauß aus dem Miniſterium
iſt natürlich Gegenſtand allgemeiner Be-
ſprechung. Als unmittelbare Beranlaſſung
des Kuͤcktritts des Finanzminiſters wird die
Nothwendigkeit eines neuen Anlehens
bezeichnet. Herr v. Krauß iſt zu ſehr Geg-
net der großen Bankiers geweſen um mit
Bortheil unterhandeln zu können (A, 3Z.)

Fraukreich.

X Baris, 28. Dez. Durch Decret des
Praͤſtdenten der Republik im heutigen Moni⸗—
ieur iſt auch im Finanzminiſterium
eine wichtige NMeform angeordnet worden.
Die bisher getrennten Verwaltungen der
Zölle und der indireeten Steuern wer-
den künftig unter dem Namen: „Allgemeine
Direction der Zölle und der indireeten
Steuern“ nur Eine Verwaltung bilden, an
deren Spitze der verdienſtvolle Direetox der
bisherigen Douanenverwaltung, Hr. Sr e=

terin, geſtellt iſt. Vereinfachung des Dien-
ſtes und Erſparniſſe fuͤr den Staatsſchatz
 
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