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Nr. 1010. Da ſich in Bezug auf das Reinigen der Schornſteine und den
Fegerlohn häufig Beſchwerden erheben, ſo wird Nachſtehendes den Hauseigenthümern
zur Kenntniß gebraͤcht, welche aufgefordert werden, Contraventionen jeder Art ſogleich
Anzeige zu bringen.
zur Anzeige 3 8 Januar 1852.
Heidelberg, den 9
; Großherzogl. Oberamt.
; — — ©
Auszug aus der Verordnung hohen iniſteriums
2 - 21. Auguſt 1843.
12
Zeder Schornftein, der zu einex gewoͤhnlichen Loch- oder Heißungs- Einrichtung ge-
hört, foll jahrlich viermal (im Oftober, Dezember, Februgr und April) gereinigt werden.
Jene Schornſteine dagegen, welche den Bäckern, Bierbrauern, Seifenſtedern und
ähnlichen Gewerben zum Geſchäftsbetriebe nöthig ſind, und daher außergewöhnlich
pft gebraucht werden, ſind häufiger und zwar wenigſtens alle zwei Monate
einmal zu reinigen, wobei jeboch den Polizeibehörden überlaſſen bleibt, bet denjenigen
Gewerben, die nicht das ganze Jahr hindurch in beſtändigem Betrieb erhalten werden,
auf Anfuchen der Eigenthuͤmer andere angemeſſene Zeiträume zur Reinigung der Schorn-
ſteine feſtzuſetzen. *
Die ruffifchen Ofenkamine ſind des Winters gewöhnlich zweimal (im Dezembex und
Februar) zu reinigen, und wenn ſich Glanzruß darin ſo feſtgeſetzt hat, daß er mit der
Bürſte nicht abgeht, ſind dieſelben auszubrennen.
Die zur Ableitung des Rauchs von Küchen verwendeten ruſſiſchen Kamine unter-
liegen rückfichtlich der Zahl der Reinigung * allgemeinen Beſtimmungen.
; S 13.
des Junern vom
Das Ausbrennen der Kamine darf nur bei Tage, und nur mit polizeilicher Er-
laubniß geſchehen.
v
; ; $ 14 ;
Als Lohn für das Reinigen (Fegen) der Kamine wird im Allgemeinen feſtgeſetzt:
a) für eine Hurte, oder ein jogenanntes Rauchloch —— W
Unter „Hurte“ if zu verftehen :
Ein Nauchabzugsioch, das entweder die Stelle eines eigentlichen Kamins
vertritt, oder den Rauch einer für ſich beſtehenden Feuerſtätte in ein
anderes, in demſelben Stock befindliches, und für eine weitere Feuer-
ſtätte beſtimmtes Kamin leitet.) *
b) für 1 Kamin, das durch 1 Stockwerk, einſchl. des Dachraums reicht 4 fr.
__ €) für 1 Kamin / das durh 2 Stockwerke, einſchl. des Dachraums, reicht 6 Ir
d) für 1 Ramin, das durch 3 Stockwerke, einſchl. des Dachraums, reicht 8r.
e) für 1 Ramin, das durch 4 Stockwerke, einſchl. des Dachraums, reicht 10 Fr,
Diefer Lohn gilt auch für die fogenannten ruſſiſchen Kamine.
Die Eigenthümer diefer letztern haben jedoch die nöthigen Bürſten ſelbſt
anzuſchaffen. * 5
Für das Aus brennen der Kamine darf in Anrechnung gebracht werden
a) bei einem einſtöckigen Bau — } : S —— 0 16
b) bei einem zweiſtöckigen Bau . . 2 — 4 4—
c) bei einem drei und vierſtöckigen . e 44 —
— Halbftöce (Entrefols) und Manfarden werden als ganzes Siockwerk
behandelt.
Gebrochene Dächer werden im Sinne des $ 14 als Manſarden, ſohin
auch als weiteres Stockwerk, wofür Kaminfegerlohn zu bezahlen iſt, dann angeſehen,
wenn dieſelben zu Wohnungen hergeſtellt, und mit einer Feuercinrichtung verſehen ſind.
— — — An Soldat May in Mannpeim.
Beftehender Berordnung gemäß haben wir zur „ Artaria in Weinheun. ;
Mbhaktung der Nachmukerung der Hunde „ Nieg in Darmftart.
hiefiger Stadt, auf dem Kohlhofe und zu Schlier=-| „ das Bürgermeifieramt Kirchardt.
bach pro 1851 Tagfahrt auf „ Bücfer in Worms.
Mittwodh, den 14. Januyarl. 3., „ Köttner Wittwe in Berſchheiui.
Vormittags I—12 und Nachmittags 2—5 Uhr, i{n! „ Scdinz in Zurie.
dem hiefigen Rathhauſe und zwar im 2. Slock in „ Golzendorff in Züridh, poste rest.
dem neben der Treppe zum 3, Siock rechts Kegen=| „ das Landamtsreviiorat hier.
den Zimmer anberaumt. ‚ | „ Qeim in Stuttgart,
Un biefem Tage müffen alle feit der Teßten| „ Order im Canton Zürich.
Hauptmuferung der Hunde (im Iuni 1551) ange=| „ v. Orainberg dapler.
ſchaͤfften oder nachgewachtenen Yunde und Hündin- | „ Endlich in Mosbach.
nen der Commiffion vorzeführt uud dafür die ge=| „ Biumenthal in Daͤrmſtadt.
44 Taxen entrichtet werden. „ Dalm in Leipzig.
eidelberg, den 1. Januar 1852. Backeyſtein in Nannheim.
Wedekind. „ Dr. Mircess-Verveil dahier, poste rest.
„ Sled in Bonn-
„ Dechsle in Heigerloch.
Geltesheimer in Hılsbach.
M. Praurer in Coblenz.
Chevalier,
(Bekanntmadhung.) Die Aufgeber nach-
fiedender, als unbefellbar Hferber zurücyefonımenen
Briefe und Fahrpofkftüde werden zu vderen Nückem-
pfang gegen Entricbtung der darauf haftenden Ta— Gedr. Bürkle in Berg bet Cannſtatt.
ren biermit aufgefordert: Ditterich in Breitenbach.
Zn Vogt Wittwe in Doffenhein. „ Mad, Netemeyer in Bafel.
„ Sauter in Naftatt, ®rün in Schaͤtthauſen.
„ Schönberger in Mannheim. 9 Orainberg dabier.
„ Grebel in Mingolsheim. Köper in Soltngen.
Lorbach in „flßzeébaber(xé Breiſch in Neckarant.
„ Grau 0, NROder. Ve? „ S. Schnaug in Wiesloch.
„ Piftoriug in Pforzheimt. „ - NReibengut in Mannheint.
„ Weilchen in Cöln. S Chriſt. Baͤrth daͤhier!
„ B B. Nr. 12 in Mannheim, — dadhier. -
denſelben ditto Lieutenant Pottien in Marienwerder.
poste rest, _
An Barth dahier-
” Holth in Efiofl).
„ SZädel in Mannheim.
Sdendörfer in Altwiesloch. S
„ Dr. Kümmelfpalter bei Hrn. Walz dahter.
Nadler vdahier. )
das Buͤrgermeiſteramt Walldorf.
„ D, Nadlex dahier. ;
Brenner in Asbach.
„ Nau in Kenzingen.
„ Müler in Schönau.
„ Dewald in Breiten.
„ Ehrenfried in Gagſtadt. 6
Endner in Kiel.
„ Roth in Wallftadt.
„ Neumeyer, Apotheker in Eberbach.
Lippmann Wittwe in Ladenburg.
„ ran Bender in Rettigheim.
„ Staatgsmann in Altwiesloch.
„ das Bürgermeifteramt Lohrbach.
„ Walz in Evigheim.
„ Raufh in Wleſenbach.
„ Buber in Baierthal.
„ Meis in Bruchfal.
Wieland in Hamburg.
„ Himmel in Schimmeldewog.
„ Midhael in Lohrbach.
„ Kraufe in Amorbadh.
Gebel in Schriesbeim.
Keichardt in Naney.
Deger in Zuͤrich ‘
„ Sölmüler in Stuttgart. >
Waltlyl in Krankfurk. ®
„ großb. Amtsreviforat Raſtatt. (Muß frantirt
werden.) E 3
A
An Weber Gött in Scheuern 1 Padet mit 5 f
„_denfelben ein Brief, Werth 3 fl. 12 Fr. }
Heivdelberg, den 6. Januar 1852.
Sroßh. Spoftébunb Eiſenbahnamt.
erlin.
Drach.
Holzverſteigerung.
Aus dem Diſtriet Oberhedvdesbacher Dohle I, 7
der ev. Kirchenwaldungen bei Schönau werden
Mittwoch, vden 14. v. M., ©
Vormittags 10 Uhr, . S
im Gaſthaus zum 26 wen in Schönau folgende
Gehoͤlze loosweife einem öffentlichen Berkaufe aus-
geſetzt:
33 Forlenſtämme,
34%/, Klafter forlene Scheiter,
62 v „ Klappern und
2 * —⏑
Heidelberg, den 6. Sannar 1852. ;
Großh. Pflege Schönalu.
; Kircher.
Hausverſteigerung.
Das zur Verlaſſenſchaft der Kurfher Heinrtch
Hormuth Wwe. gehörige Wohnhaus, daͤhier in
der Großmantelgaſſe Lit. D Nr. 69 liegend! einf.
Kupferſchmied Joſeph Heffelbacdh, andf. Schneiver
Anton Keppler Wwe., 5 Ridn., 5 Schuh, 2 Zoll
enthaltend, wird mit obervormundfchaftl. Ermaͤch-
tigung —
Dienftag, den 20 Jannar 1852,
- Nachmittags 3 Uhr,
auf hieſigem Rathhauſe verfteigert.
Heidelberg, den 22. December 1851.
MBürgermeifter
; %, Waltz.
Hausverſteigerung.
Richterlicher Berfügung zufolge ſoll die der Hant-
maſſe des Altrathſchreihets Eragmus Yfaff von
hier eigenthümlich zugehörige Liegenfchaft, beſtehend
in dem an der Hauptfiraße Lit. D Nr. 11 nebden
Rechtsanwalt Dr. Schulz und Georg Mich. Hoͤff-
mann Wwe. liegenden Wohnhaufe, 3 Rihn. 14
Schuh enthaltend, am
Treitag, den 6. Februar d. F,
Nachmittaßs 3 Uhr,
auf dem hieſigen Nathhaufe verſteigert werden und
erfolgt der ſogleiche Zuſchlag bei mindefleng er-
reichtem Schäßungspreife. ; }
Heidelberg, den 2. Januar 1852,
L. Walb.
Sachs.
Sachs.
Liegenſchaftsverſteigerung.
Die Erben der veriebten Reniſer John M itk-
Leton Pidford Ehegatten zu Heidelberg, laſſen
der Erbvertheilung wegen, die ihnen gemeinfehafts
lich zuſiehenden Liegenfhaften am
Nr. 1010. Da ſich in Bezug auf das Reinigen der Schornſteine und den
Fegerlohn häufig Beſchwerden erheben, ſo wird Nachſtehendes den Hauseigenthümern
zur Kenntniß gebraͤcht, welche aufgefordert werden, Contraventionen jeder Art ſogleich
Anzeige zu bringen.
zur Anzeige 3 8 Januar 1852.
Heidelberg, den 9
; Großherzogl. Oberamt.
; — — ©
Auszug aus der Verordnung hohen iniſteriums
2 - 21. Auguſt 1843.
12
Zeder Schornftein, der zu einex gewoͤhnlichen Loch- oder Heißungs- Einrichtung ge-
hört, foll jahrlich viermal (im Oftober, Dezember, Februgr und April) gereinigt werden.
Jene Schornſteine dagegen, welche den Bäckern, Bierbrauern, Seifenſtedern und
ähnlichen Gewerben zum Geſchäftsbetriebe nöthig ſind, und daher außergewöhnlich
pft gebraucht werden, ſind häufiger und zwar wenigſtens alle zwei Monate
einmal zu reinigen, wobei jeboch den Polizeibehörden überlaſſen bleibt, bet denjenigen
Gewerben, die nicht das ganze Jahr hindurch in beſtändigem Betrieb erhalten werden,
auf Anfuchen der Eigenthuͤmer andere angemeſſene Zeiträume zur Reinigung der Schorn-
ſteine feſtzuſetzen. *
Die ruffifchen Ofenkamine ſind des Winters gewöhnlich zweimal (im Dezembex und
Februar) zu reinigen, und wenn ſich Glanzruß darin ſo feſtgeſetzt hat, daß er mit der
Bürſte nicht abgeht, ſind dieſelben auszubrennen.
Die zur Ableitung des Rauchs von Küchen verwendeten ruſſiſchen Kamine unter-
liegen rückfichtlich der Zahl der Reinigung * allgemeinen Beſtimmungen.
; S 13.
des Junern vom
Das Ausbrennen der Kamine darf nur bei Tage, und nur mit polizeilicher Er-
laubniß geſchehen.
v
; ; $ 14 ;
Als Lohn für das Reinigen (Fegen) der Kamine wird im Allgemeinen feſtgeſetzt:
a) für eine Hurte, oder ein jogenanntes Rauchloch —— W
Unter „Hurte“ if zu verftehen :
Ein Nauchabzugsioch, das entweder die Stelle eines eigentlichen Kamins
vertritt, oder den Rauch einer für ſich beſtehenden Feuerſtätte in ein
anderes, in demſelben Stock befindliches, und für eine weitere Feuer-
ſtätte beſtimmtes Kamin leitet.) *
b) für 1 Kamin, das durch 1 Stockwerk, einſchl. des Dachraums reicht 4 fr.
__ €) für 1 Kamin / das durh 2 Stockwerke, einſchl. des Dachraums, reicht 6 Ir
d) für 1 Ramin, das durch 3 Stockwerke, einſchl. des Dachraums, reicht 8r.
e) für 1 Ramin, das durch 4 Stockwerke, einſchl. des Dachraums, reicht 10 Fr,
Diefer Lohn gilt auch für die fogenannten ruſſiſchen Kamine.
Die Eigenthümer diefer letztern haben jedoch die nöthigen Bürſten ſelbſt
anzuſchaffen. * 5
Für das Aus brennen der Kamine darf in Anrechnung gebracht werden
a) bei einem einſtöckigen Bau — } : S —— 0 16
b) bei einem zweiſtöckigen Bau . . 2 — 4 4—
c) bei einem drei und vierſtöckigen . e 44 —
— Halbftöce (Entrefols) und Manfarden werden als ganzes Siockwerk
behandelt.
Gebrochene Dächer werden im Sinne des $ 14 als Manſarden, ſohin
auch als weiteres Stockwerk, wofür Kaminfegerlohn zu bezahlen iſt, dann angeſehen,
wenn dieſelben zu Wohnungen hergeſtellt, und mit einer Feuercinrichtung verſehen ſind.
— — — An Soldat May in Mannpeim.
Beftehender Berordnung gemäß haben wir zur „ Artaria in Weinheun. ;
Mbhaktung der Nachmukerung der Hunde „ Nieg in Darmftart.
hiefiger Stadt, auf dem Kohlhofe und zu Schlier=-| „ das Bürgermeifieramt Kirchardt.
bach pro 1851 Tagfahrt auf „ Bücfer in Worms.
Mittwodh, den 14. Januyarl. 3., „ Köttner Wittwe in Berſchheiui.
Vormittags I—12 und Nachmittags 2—5 Uhr, i{n! „ Scdinz in Zurie.
dem hiefigen Rathhauſe und zwar im 2. Slock in „ Golzendorff in Züridh, poste rest.
dem neben der Treppe zum 3, Siock rechts Kegen=| „ das Landamtsreviiorat hier.
den Zimmer anberaumt. ‚ | „ Qeim in Stuttgart,
Un biefem Tage müffen alle feit der Teßten| „ Order im Canton Zürich.
Hauptmuferung der Hunde (im Iuni 1551) ange=| „ v. Orainberg dapler.
ſchaͤfften oder nachgewachtenen Yunde und Hündin- | „ Endlich in Mosbach.
nen der Commiffion vorzeführt uud dafür die ge=| „ Biumenthal in Daͤrmſtadt.
44 Taxen entrichtet werden. „ Dalm in Leipzig.
eidelberg, den 1. Januar 1852. Backeyſtein in Nannheim.
Wedekind. „ Dr. Mircess-Verveil dahier, poste rest.
„ Sled in Bonn-
„ Dechsle in Heigerloch.
Geltesheimer in Hılsbach.
M. Praurer in Coblenz.
Chevalier,
(Bekanntmadhung.) Die Aufgeber nach-
fiedender, als unbefellbar Hferber zurücyefonımenen
Briefe und Fahrpofkftüde werden zu vderen Nückem-
pfang gegen Entricbtung der darauf haftenden Ta— Gedr. Bürkle in Berg bet Cannſtatt.
ren biermit aufgefordert: Ditterich in Breitenbach.
Zn Vogt Wittwe in Doffenhein. „ Mad, Netemeyer in Bafel.
„ Sauter in Naftatt, ®rün in Schaͤtthauſen.
„ Schönberger in Mannheim. 9 Orainberg dabier.
„ Grebel in Mingolsheim. Köper in Soltngen.
Lorbach in „flßzeébaber(xé Breiſch in Neckarant.
„ Grau 0, NROder. Ve? „ S. Schnaug in Wiesloch.
„ Piftoriug in Pforzheimt. „ - NReibengut in Mannheint.
„ Weilchen in Cöln. S Chriſt. Baͤrth daͤhier!
„ B B. Nr. 12 in Mannheim, — dadhier. -
denſelben ditto Lieutenant Pottien in Marienwerder.
poste rest, _
An Barth dahier-
” Holth in Efiofl).
„ SZädel in Mannheim.
Sdendörfer in Altwiesloch. S
„ Dr. Kümmelfpalter bei Hrn. Walz dahter.
Nadler vdahier. )
das Buͤrgermeiſteramt Walldorf.
„ D, Nadlex dahier. ;
Brenner in Asbach.
„ Nau in Kenzingen.
„ Müler in Schönau.
„ Dewald in Breiten.
„ Ehrenfried in Gagſtadt. 6
Endner in Kiel.
„ Roth in Wallftadt.
„ Neumeyer, Apotheker in Eberbach.
Lippmann Wittwe in Ladenburg.
„ ran Bender in Rettigheim.
„ Staatgsmann in Altwiesloch.
„ das Bürgermeifteramt Lohrbach.
„ Walz in Evigheim.
„ Raufh in Wleſenbach.
„ Buber in Baierthal.
„ Meis in Bruchfal.
Wieland in Hamburg.
„ Himmel in Schimmeldewog.
„ Midhael in Lohrbach.
„ Kraufe in Amorbadh.
Gebel in Schriesbeim.
Keichardt in Naney.
Deger in Zuͤrich ‘
„ Sölmüler in Stuttgart. >
Waltlyl in Krankfurk. ®
„ großb. Amtsreviforat Raſtatt. (Muß frantirt
werden.) E 3
A
An Weber Gött in Scheuern 1 Padet mit 5 f
„_denfelben ein Brief, Werth 3 fl. 12 Fr. }
Heivdelberg, den 6. Januar 1852.
Sroßh. Spoftébunb Eiſenbahnamt.
erlin.
Drach.
Holzverſteigerung.
Aus dem Diſtriet Oberhedvdesbacher Dohle I, 7
der ev. Kirchenwaldungen bei Schönau werden
Mittwoch, vden 14. v. M., ©
Vormittags 10 Uhr, . S
im Gaſthaus zum 26 wen in Schönau folgende
Gehoͤlze loosweife einem öffentlichen Berkaufe aus-
geſetzt:
33 Forlenſtämme,
34%/, Klafter forlene Scheiter,
62 v „ Klappern und
2 * —⏑
Heidelberg, den 6. Sannar 1852. ;
Großh. Pflege Schönalu.
; Kircher.
Hausverſteigerung.
Das zur Verlaſſenſchaft der Kurfher Heinrtch
Hormuth Wwe. gehörige Wohnhaus, daͤhier in
der Großmantelgaſſe Lit. D Nr. 69 liegend! einf.
Kupferſchmied Joſeph Heffelbacdh, andf. Schneiver
Anton Keppler Wwe., 5 Ridn., 5 Schuh, 2 Zoll
enthaltend, wird mit obervormundfchaftl. Ermaͤch-
tigung —
Dienftag, den 20 Jannar 1852,
- Nachmittags 3 Uhr,
auf hieſigem Rathhauſe verfteigert.
Heidelberg, den 22. December 1851.
MBürgermeifter
; %, Waltz.
Hausverſteigerung.
Richterlicher Berfügung zufolge ſoll die der Hant-
maſſe des Altrathſchreihets Eragmus Yfaff von
hier eigenthümlich zugehörige Liegenfchaft, beſtehend
in dem an der Hauptfiraße Lit. D Nr. 11 nebden
Rechtsanwalt Dr. Schulz und Georg Mich. Hoͤff-
mann Wwe. liegenden Wohnhaufe, 3 Rihn. 14
Schuh enthaltend, am
Treitag, den 6. Februar d. F,
Nachmittaßs 3 Uhr,
auf dem hieſigen Nathhaufe verſteigert werden und
erfolgt der ſogleiche Zuſchlag bei mindefleng er-
reichtem Schäßungspreife. ; }
Heidelberg, den 2. Januar 1852,
L. Walb.
Sachs.
Sachs.
Liegenſchaftsverſteigerung.
Die Erben der veriebten Reniſer John M itk-
Leton Pidford Ehegatten zu Heidelberg, laſſen
der Erbvertheilung wegen, die ihnen gemeinfehafts
lich zuſiehenden Liegenfhaften am