N‘ 22. '
Dienſtag, 27. Januar
Das Journal erſcheint täglidh,
Berichte werden gratis beigegeben.
MNusfunft ertheilt,
dte
Die Landwlrthſchaftlichen
het Snferaten, worüber die Erpedtiton
im Laufe des Quartals angensmmen.
— — —
—
—
Gefchichtskalender der Neuzeit.
27. Sanuar. ;
Aın 27. Sanuar 1816 beantragie Sir RNRobert
Peel im Unterhaufe das Einbringen der Korn-
bilf, welde England die zollfreie Einfuhr von
Getratdefichern follte; Diefelbe wurde am 27. Fe:
hbruar in erfier, am 28. März in zWweiter unDd
am 16. Mat in dritfer Lefung angenommen und
- vom Oberhaufe am 19. Juni in zweiter und
am 25 Sunt in dritter Leſung genehmigt und Dda-
mit das Prineip der Handelsfreiheit zur An-
erkennung gebracht.
Landesherrliche Verfügungen.
Karlsruhe, 23. Jan. Das Regierungs
blatt Nr. 2 enthält fernex Folgendes;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog
haben den Director der Heilz und Pflege-
anftalt Illenan, Medicinakrath Dr. Nol
Ler, in Anerkennung ſeines verdienſtvollen
Wirkens an der gedaͤchten Anſtalt, zum ge-
beimen Hofrath zu ernennen geruht.
S©roßd. Juſtizminiſterium macht be-
fannt, daß folgende Kreisgefängniffe
errichtet worden find: für-Dden Unter und
Mittelrheinkreis in Mannheim, für den
Dberrheinfreig in Müllhbeim, für den
Seekreis in Neberlingen.
Kreisgefangene weiblichen Geſchlechts
werden aug allen 4 Kreiſen in Mann-
heim vermahrt. 2
Sn Mannheim beſteht vom 1, Januar
41852 an eine „Kreiggefängnifverwaltung“;
die übrigen Kreisgefängniffe werden zur
Zeit von den Vorſtäuren der betreffenden
Auffichtsräthe gelettet. 2
Großh! Miniſterium des Yunnern hat
die Vetördnung vom 9, März 1849, die
Gründung und Beaufſichtigung der Pri-
Yakunterricdhtg- und Erziehungs-
anßalten beireffend (Megierungsblatt Nr.
XIV.), zurücdgenommen und jene vom 7.
November 1840 in gleihem Betreff Me-
gierungsblalt Nr. XXXVIL.) wieder in Wirk-
jJamfeit gefeßt.
Daſſelbe hat — da die Nechtsbelehrung
vom 25, Sept, (Negierungsbil., Nr XXUL)
mit Rückſicht auf die gefeßlichen Beftim:
mungen zu mehrfachen Schwierigfeiten in
der Anmendung geführt hat, ſich veranlaßt
gefehen, m Sinverftändnig mit dem großb.
SIußizminiferium, unter Zurücknahme der
Jedachten Rechtsbelehrung, nachftehende Er-
laͤuterungen zur allgemeinen Nachachtung
hekannt zu machen:
Die im Laͤndrechtsſatz 63 vorgeſchriebe-
nen 2 Eheaufgebote ſind vorzunehmen:
4 an jedem der Orte cKirchſpiele wo der
eine und- der andere Ehetheit zuketzt6
Monate hindurch unantexbrochen ſeinen
ſtändigen Aufenthaͤltsort (Wohnort) gehabt,
D, D na Landrechtsſatz 74 in Beziehung
auf die Heiraih einen Wohnſitz erworben
hat (Candrechtsfag 166); 2.. außerdem, wenn
der unter Zifer 1 erwähnte Wohnort mit
dem allgemeinen geſetzlichen Wohnſitz der
Laͤndrechtsſaͤtze 102 und f nicht zuſammen-
fällt, auch in dem Kirchſpiel dieſes letzteren
Landrechtsſatz 167)3 3, fexner, wenn die
Verlobten oder einer derſelben rückſichtlich
des Heirathens noch unter frembder Gewalt
ſich befindet (Landrechtsſatz 148—150) noch
weiter in dem Kirchſpiel, in welchem der
betreffende Elterntheil ſeinen Wohnort, d.
b. ſeinen ſtändiſchen Aufenthalt hat.
Die Beſtimmungen der Eheordnung v.
15. Juli 1807 S18 über die Vornahme
der Kufgebote können, als durch die entge-
kommen.
Daſſelbe hat — da durch den Verkauf
von Geheimmitteln, welche nicht ſelten
Beſtandtheile
enthallen, die mediciriſche Pfuſcherei we-
ſenilich befördert wird — ſich auf den An-
trag der großh. Sanitätscommiſſion veran-
laͤßt geſehen, das laͤngſt beſtehende Verbot
zu erneuern und hiermit zu verordnen:
LGeheimmittel/ de he Subſtanzen, deren
Zufammenfegung ganz oder theilweiſe ge⸗—
yeim gehalten wird und womit kraͤnkhafte
Zuftände bei Menſchen oder Thieren beſei-
ſigi werden ſollen, dürfen nur nach einge-
hoͤlter beſonderer Genehmigung der Sant-
iatscommiſſion und nur von den zum Arz-
neiverkauf berechtigten Perſonen verkauft
werden.
2. Wer ohne erhaltene Erlaubniß/ oder
ohne zum Verkauf von Arzneien berechtigt
zu ſein, Geheimmittel verkauft, odex den
Verkauf derſelben anfündigt, oder ſonſt zum
Verkauf derſelben in öffentlichen Blättern
auffordert, verfällt in eine Geldſtrafe von
Bibis 50 Gulden oder in eine Gefänguiß-
ſtrafe bis 4 Wodem. ;
Die Aemter und Phyfifate haben Dden
Vollzug dieſer Verordnung zu überwachen
und gegen die Uebertreler einzuſchreiten.
Daͤffelbe wacht bekannt, daß bei der am
22, Nov. v. H. gur Feier des Seburtsta-
ges S, K. Hı ves höchſtfeligen Großherzogs
Karl Friedrich ſtattgehabten BVertbeiklung
der Preife, die von Höchſtbemſelben im
Jahre 1801 für diejenigen Studierenden
der Univerfität Heitelberag geftiftet wor-
den ſind, welche die von den 4 Fakultäten
der Uniberſität auszulegenden Preisfragenam
beſten beantworten würden, die goldene
Medaille: von der theologiſchen dem stud.
theol. Heinrich Julius Holgmann von
Karlsruhe, von der juriſtiſchen Fakaltät dem
stud. jur. Adrian Binger von Karlsruhe,
dann dem stud: jurs Deinrih Siegel von
Bruͤchſal zuerfanut wordeniſt
Kanimerverhaudluugeu.
ESKarlsruhe, 24 Jan. Die heutige
Sitzung der 2. Kammer behandelte einen
wichtigen Gegenſtand, nämlich die Vorlage
der großh. Regierung über die Verlänge-
rung‘ des Kriegszußkandes, worüber
Prefinart den Bericht erſtattet hatte.
Die aus 5 Mitgliedern beſtehende Commiſ-
zum Regierungsantrage und nur die des
Abg, Weller dagegen! Andererſeits ſchlug
Preſinarinoch einen Zuſatzantrag vor,
in Form einer Erklärung der Kammer zu
Protocoll, daß der Kriegszufßand nach
Ablauf zweier Monate nidt mehr er-
neuert werden möge! Dieſer Zuſatzan-
trag wurde aber von der Kammer mit
Stimmenmehrbeit verworfen. Weller er-
öffaete die Verhandlungen mit einer Dar-
legung ſeiner Gründe gegen die Geneh=z
migung der Kammer zur Verlängexung des
Kriegszultandes; ihm folgten in ähnlichem
Sinne Patby und Lamey, während auf
der anderin Seite der Commiſſionsantrag
von Böhme, Schaaff, Junghanns,
Freſtinart, Platz und Ulricdh verthete
digt wurde. Da der Gegenſtand der Debatte
von allgemeinem Intereſſe iſt, ſo werde ich
Ihnen ‚eine Geſammtüberſicht über denſel-
den für die Leſer Ihres Journals überfens
den; in welcher ich verſuchen will ein ge-
treues Bild der lebhaft, überdieß durchaus
mit Maͤßigung und Würde behaͤndelten
Frage zu entwerfen. Bei der Endabſtim-
mung wurden von 60 anweſenden Abgge
47 Stimmen für den Commiſſionsantrag
abgegeben, und 13 die Abgg. Weler,
Sutter, Schmilt, Schey, Reiß, Mathy,
Malſch Lamey, Hofmann, Hildebrandt, Ei-
fenlohr, Dennig und Blanfenhorn) ver-
neinten deſſen Annahme. ; ;
Deutſchland.
EWalldorf bei Wiesloch, den 20,
Januar. Heute beging der hieſige Bürger
Zohann Leonhaͤrd Aſter das goldene
Jubelfeſt ſeiner ehelichen Verbindung mit
Unna Katharina Eichhorn Derfelbe
iſt der Sohn eines Halbbtuders vom Vater
ſenes berühmten Joh Jakob Aſtor, welcher
von Golt mit Glücksguͤtern reichlich geſeg-
net am 29, März 1848 zu New-York ge-
Aorben iſt und feiner Heimathgemeinde ein
Verwächtuih von 125,000 fl, gemacht hat.
(Dem Vernehmen nach wird das Aſtor'ſche
Siiftungsbaus im Laufe dieſes Sommers
erbaut werden)! Johann Leonhard Aſtor
erfreut ſich mit feiner Cbhefrau, die gleich
ihin im 73 Lebensjahre ſieht einer friſchen
Geſundheit. In häuslicher Andacht mit 7
Kindern, die ihnen ſaͤmmilich geblieben ſind
(nur eines haben ſie frühe verloren und
im Kreiſe von Enkeln feierten die Begna-
digten heute mir frowmem Danke gegen den
himmliſchen Vater das Gedächtniß des 20.
Januar 1802 an welchem ſie zum erſten
Male getraut worden und wurden vom
evang. prot. Ortsgeiſtlichen abermals ein-
geſeguet zur ferneren gemeinſamen Wande-
rung. Möge der Geiſt der Liebe und des
Friedens noch lange ſie vereinen wie er ſte
bereits 50 Jahte hindurch begleitet hatl!
Frankfurt, 23. Janı Die Erdarbeiten
auf ver von Langgöns nach Gießen
führenden Strecke der Main⸗-Wefereiſenbahn
find nun ſo weit vorgerückt, daß die Er-
öffnung dieſer Bahnſtrecke in dieſem Som-
mer wird bewirlt werden können.
Berliu, 22, Jan! Die Commiſſion des
Bundestags welche in Folge des be-
kannten Bundesbeſchluſſes vom 23. Auguſt
niedergeſetzt wurde, war nur für den noch
übrigen Jeitraum des verfloſſenen Jahres
gewaͤhlt worden, ſo daß die Thätigkeit die-
fer Commiffion mit dem Ablaufe des Jah-
res 1851 beendigt war. Es foll jedoch für
zweckmäßig erachtet worden fein, daß dDIE
Kunkkionen der befreffenden Commiffion 109
nicht aufhoͤren, und in Folge deſſen vor
Dienſtag, 27. Januar
Das Journal erſcheint täglidh,
Berichte werden gratis beigegeben.
MNusfunft ertheilt,
dte
Die Landwlrthſchaftlichen
het Snferaten, worüber die Erpedtiton
im Laufe des Quartals angensmmen.
— — —
—
—
Gefchichtskalender der Neuzeit.
27. Sanuar. ;
Aın 27. Sanuar 1816 beantragie Sir RNRobert
Peel im Unterhaufe das Einbringen der Korn-
bilf, welde England die zollfreie Einfuhr von
Getratdefichern follte; Diefelbe wurde am 27. Fe:
hbruar in erfier, am 28. März in zWweiter unDd
am 16. Mat in dritfer Lefung angenommen und
- vom Oberhaufe am 19. Juni in zweiter und
am 25 Sunt in dritter Leſung genehmigt und Dda-
mit das Prineip der Handelsfreiheit zur An-
erkennung gebracht.
Landesherrliche Verfügungen.
Karlsruhe, 23. Jan. Das Regierungs
blatt Nr. 2 enthält fernex Folgendes;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog
haben den Director der Heilz und Pflege-
anftalt Illenan, Medicinakrath Dr. Nol
Ler, in Anerkennung ſeines verdienſtvollen
Wirkens an der gedaͤchten Anſtalt, zum ge-
beimen Hofrath zu ernennen geruht.
S©roßd. Juſtizminiſterium macht be-
fannt, daß folgende Kreisgefängniffe
errichtet worden find: für-Dden Unter und
Mittelrheinkreis in Mannheim, für den
Dberrheinfreig in Müllhbeim, für den
Seekreis in Neberlingen.
Kreisgefangene weiblichen Geſchlechts
werden aug allen 4 Kreiſen in Mann-
heim vermahrt. 2
Sn Mannheim beſteht vom 1, Januar
41852 an eine „Kreiggefängnifverwaltung“;
die übrigen Kreisgefängniffe werden zur
Zeit von den Vorſtäuren der betreffenden
Auffichtsräthe gelettet. 2
Großh! Miniſterium des Yunnern hat
die Vetördnung vom 9, März 1849, die
Gründung und Beaufſichtigung der Pri-
Yakunterricdhtg- und Erziehungs-
anßalten beireffend (Megierungsblatt Nr.
XIV.), zurücdgenommen und jene vom 7.
November 1840 in gleihem Betreff Me-
gierungsblalt Nr. XXXVIL.) wieder in Wirk-
jJamfeit gefeßt.
Daſſelbe hat — da die Nechtsbelehrung
vom 25, Sept, (Negierungsbil., Nr XXUL)
mit Rückſicht auf die gefeßlichen Beftim:
mungen zu mehrfachen Schwierigfeiten in
der Anmendung geführt hat, ſich veranlaßt
gefehen, m Sinverftändnig mit dem großb.
SIußizminiferium, unter Zurücknahme der
Jedachten Rechtsbelehrung, nachftehende Er-
laͤuterungen zur allgemeinen Nachachtung
hekannt zu machen:
Die im Laͤndrechtsſatz 63 vorgeſchriebe-
nen 2 Eheaufgebote ſind vorzunehmen:
4 an jedem der Orte cKirchſpiele wo der
eine und- der andere Ehetheit zuketzt6
Monate hindurch unantexbrochen ſeinen
ſtändigen Aufenthaͤltsort (Wohnort) gehabt,
D, D na Landrechtsſatz 74 in Beziehung
auf die Heiraih einen Wohnſitz erworben
hat (Candrechtsfag 166); 2.. außerdem, wenn
der unter Zifer 1 erwähnte Wohnort mit
dem allgemeinen geſetzlichen Wohnſitz der
Laͤndrechtsſaͤtze 102 und f nicht zuſammen-
fällt, auch in dem Kirchſpiel dieſes letzteren
Landrechtsſatz 167)3 3, fexner, wenn die
Verlobten oder einer derſelben rückſichtlich
des Heirathens noch unter frembder Gewalt
ſich befindet (Landrechtsſatz 148—150) noch
weiter in dem Kirchſpiel, in welchem der
betreffende Elterntheil ſeinen Wohnort, d.
b. ſeinen ſtändiſchen Aufenthalt hat.
Die Beſtimmungen der Eheordnung v.
15. Juli 1807 S18 über die Vornahme
der Kufgebote können, als durch die entge-
kommen.
Daſſelbe hat — da durch den Verkauf
von Geheimmitteln, welche nicht ſelten
Beſtandtheile
enthallen, die mediciriſche Pfuſcherei we-
ſenilich befördert wird — ſich auf den An-
trag der großh. Sanitätscommiſſion veran-
laͤßt geſehen, das laͤngſt beſtehende Verbot
zu erneuern und hiermit zu verordnen:
LGeheimmittel/ de he Subſtanzen, deren
Zufammenfegung ganz oder theilweiſe ge⸗—
yeim gehalten wird und womit kraͤnkhafte
Zuftände bei Menſchen oder Thieren beſei-
ſigi werden ſollen, dürfen nur nach einge-
hoͤlter beſonderer Genehmigung der Sant-
iatscommiſſion und nur von den zum Arz-
neiverkauf berechtigten Perſonen verkauft
werden.
2. Wer ohne erhaltene Erlaubniß/ oder
ohne zum Verkauf von Arzneien berechtigt
zu ſein, Geheimmittel verkauft, odex den
Verkauf derſelben anfündigt, oder ſonſt zum
Verkauf derſelben in öffentlichen Blättern
auffordert, verfällt in eine Geldſtrafe von
Bibis 50 Gulden oder in eine Gefänguiß-
ſtrafe bis 4 Wodem. ;
Die Aemter und Phyfifate haben Dden
Vollzug dieſer Verordnung zu überwachen
und gegen die Uebertreler einzuſchreiten.
Daͤffelbe wacht bekannt, daß bei der am
22, Nov. v. H. gur Feier des Seburtsta-
ges S, K. Hı ves höchſtfeligen Großherzogs
Karl Friedrich ſtattgehabten BVertbeiklung
der Preife, die von Höchſtbemſelben im
Jahre 1801 für diejenigen Studierenden
der Univerfität Heitelberag geftiftet wor-
den ſind, welche die von den 4 Fakultäten
der Uniberſität auszulegenden Preisfragenam
beſten beantworten würden, die goldene
Medaille: von der theologiſchen dem stud.
theol. Heinrich Julius Holgmann von
Karlsruhe, von der juriſtiſchen Fakaltät dem
stud. jur. Adrian Binger von Karlsruhe,
dann dem stud: jurs Deinrih Siegel von
Bruͤchſal zuerfanut wordeniſt
Kanimerverhaudluugeu.
ESKarlsruhe, 24 Jan. Die heutige
Sitzung der 2. Kammer behandelte einen
wichtigen Gegenſtand, nämlich die Vorlage
der großh. Regierung über die Verlänge-
rung‘ des Kriegszußkandes, worüber
Prefinart den Bericht erſtattet hatte.
Die aus 5 Mitgliedern beſtehende Commiſ-
zum Regierungsantrage und nur die des
Abg, Weller dagegen! Andererſeits ſchlug
Preſinarinoch einen Zuſatzantrag vor,
in Form einer Erklärung der Kammer zu
Protocoll, daß der Kriegszufßand nach
Ablauf zweier Monate nidt mehr er-
neuert werden möge! Dieſer Zuſatzan-
trag wurde aber von der Kammer mit
Stimmenmehrbeit verworfen. Weller er-
öffaete die Verhandlungen mit einer Dar-
legung ſeiner Gründe gegen die Geneh=z
migung der Kammer zur Verlängexung des
Kriegszultandes; ihm folgten in ähnlichem
Sinne Patby und Lamey, während auf
der anderin Seite der Commiſſionsantrag
von Böhme, Schaaff, Junghanns,
Freſtinart, Platz und Ulricdh verthete
digt wurde. Da der Gegenſtand der Debatte
von allgemeinem Intereſſe iſt, ſo werde ich
Ihnen ‚eine Geſammtüberſicht über denſel-
den für die Leſer Ihres Journals überfens
den; in welcher ich verſuchen will ein ge-
treues Bild der lebhaft, überdieß durchaus
mit Maͤßigung und Würde behaͤndelten
Frage zu entwerfen. Bei der Endabſtim-
mung wurden von 60 anweſenden Abgge
47 Stimmen für den Commiſſionsantrag
abgegeben, und 13 die Abgg. Weler,
Sutter, Schmilt, Schey, Reiß, Mathy,
Malſch Lamey, Hofmann, Hildebrandt, Ei-
fenlohr, Dennig und Blanfenhorn) ver-
neinten deſſen Annahme. ; ;
Deutſchland.
EWalldorf bei Wiesloch, den 20,
Januar. Heute beging der hieſige Bürger
Zohann Leonhaͤrd Aſter das goldene
Jubelfeſt ſeiner ehelichen Verbindung mit
Unna Katharina Eichhorn Derfelbe
iſt der Sohn eines Halbbtuders vom Vater
ſenes berühmten Joh Jakob Aſtor, welcher
von Golt mit Glücksguͤtern reichlich geſeg-
net am 29, März 1848 zu New-York ge-
Aorben iſt und feiner Heimathgemeinde ein
Verwächtuih von 125,000 fl, gemacht hat.
(Dem Vernehmen nach wird das Aſtor'ſche
Siiftungsbaus im Laufe dieſes Sommers
erbaut werden)! Johann Leonhard Aſtor
erfreut ſich mit feiner Cbhefrau, die gleich
ihin im 73 Lebensjahre ſieht einer friſchen
Geſundheit. In häuslicher Andacht mit 7
Kindern, die ihnen ſaͤmmilich geblieben ſind
(nur eines haben ſie frühe verloren und
im Kreiſe von Enkeln feierten die Begna-
digten heute mir frowmem Danke gegen den
himmliſchen Vater das Gedächtniß des 20.
Januar 1802 an welchem ſie zum erſten
Male getraut worden und wurden vom
evang. prot. Ortsgeiſtlichen abermals ein-
geſeguet zur ferneren gemeinſamen Wande-
rung. Möge der Geiſt der Liebe und des
Friedens noch lange ſie vereinen wie er ſte
bereits 50 Jahte hindurch begleitet hatl!
Frankfurt, 23. Janı Die Erdarbeiten
auf ver von Langgöns nach Gießen
führenden Strecke der Main⸗-Wefereiſenbahn
find nun ſo weit vorgerückt, daß die Er-
öffnung dieſer Bahnſtrecke in dieſem Som-
mer wird bewirlt werden können.
Berliu, 22, Jan! Die Commiſſion des
Bundestags welche in Folge des be-
kannten Bundesbeſchluſſes vom 23. Auguſt
niedergeſetzt wurde, war nur für den noch
übrigen Jeitraum des verfloſſenen Jahres
gewaͤhlt worden, ſo daß die Thätigkeit die-
fer Commiffion mit dem Ablaufe des Jah-
res 1851 beendigt war. Es foll jedoch für
zweckmäßig erachtet worden fein, daß dDIE
Kunkkionen der befreffenden Commiffion 109
nicht aufhoͤren, und in Folge deſſen vor