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Heidelberger Journal (46) — 1852

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Nr. 27-51 (1. - 29. Februar 1852)
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https://doi.org/10.11588/diglit.66017#0209
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im activen Dienſt berufen und zu Mitglie-
dern der Adniralität, des Marineraths und
aller Armeediviſionen ernannt werden! Dieſe
Beſtimmungen gelten auch für den General:
ſtab des Landz und Flottenheeres. Admiral
SZaquinot ift offteiell zum Nachfolger des
Admirals Dubourdieu im Commando des
franzöſiſchen Mittelmeergeſchwaders ernannt
worden.

Paris, 25. Febr. Man kündigt an, daß
Einzelmodifieatibnen im Preßgeſetz gemacht
werden ſollen. Dieſelben werden befonders
die Journale, welche den Wiſſenſchaften, der
Literatur und den Künſten gewidmet find,
betreffen und ihre Lage verbeſſern. - -

Der große Sitzungsſaal im Palais⸗Bour-
bon, welcher zuleßt der Depuͤlirtenkammer
gedient hat, iſt heute gänzlich eingerichtet,
um die Mitglieder des geſetzgebenden Körbers
aufzunehmen. Man hat dafelbft 300 Plaͤtze
beibehalten.

Zwei von den Inſpectoren des National-
muſeums vom Louͤvre ſind in die Departe-
mente abgereiſt, um die verſchiedenen Ge-
genſtände zu ſammeln, welche Königen von
Frankreich angehörten und welche der Re-
gierung bezeichnet worden ſind. Dieſe Ge-
genftände lollen nach Paris gebracht werden
und die Grundlage des neuen Muſeums

bilden, welches durch ein jüngſtes Decret
des Präſidenten der Republik gegründet iſt.
Man erinnert ſich an die zahlreichen Ber-


fogenannte „franzöſtſche deutſche? Complott


arretirten Perſonen ſind ſeitdem freigelaſſen
worden. Die Gerichtsbehörde hat nur 13


vor dem Schwurgerichte der Seine erſchei-
nen. Die Verhandlungen werden 4 Tage
dauern.
Straßburg, 26. Febr. Eine überaus
wichtige Frage für das Elſaß iſt nun end-
lich gelöft. Der Bau der Eifenbahn
nach Weiſſenburg iſt entfchiedeén.
Das Miniſterium hat einen Vertrag mit
der Straßburg⸗ Baſeler Compagnie abge-
ſchloſſen, vermöge deſſen dieſer Geſellſchaft
die Conceſſion für dieſe Linie zugeſtanden
wurde. Die Regierung bewilligt eine Bei-


gleich eine Zinſengarantie von 4 Procenten
für das ganze Baucapital, welches ſich auf
12 Millionen beläuft.“

Eugland.

London, 24. Febr. Oberhaus und Un-
terhaus haben geſtern nur kurze Sitzungen
gehalten. In jenem zeigte der Marquis v.

Lausdowne, in dieſem Lord John Ruſſell den
Rücktritt des Miniſteriums an und fügten
hieran den Dank der ihnen während ihrer
Verwaltung vom Parlament gewordenen
Nachſicht. Lord John Ruſſell knuͤpfte überz
dies noch die Bemerkung an, daß er ſich
mit aller ſeiner Hraft der Wiederherſtellunz
jeglichen Kornzolls, unter welchem Namen
ſie erſcheinen möge, widerſetzen, daß er die
Verwirklichung der Wahlreform betreiben
und ſeinen gaͤnzen Einfluß zur Aufrechthal-
tung des Friedens geltend machen werde
Die Zuſammenſetzung des Cabinets in der
ſchon mitgetheilten Weiſe beſtätigt ſich. Das
Portefeuille des Auswärtigen iſt noch nicht
vergeben; aber noch hat Graf v. Malmes-
bury die meiſten Ausſichten! Der Graf v.
Derby hatte geſtern eine Audienz bei der
Königin.
Verantwortlicher Redacteur : eiſhard

Bei der Erp. d. Bl. iſt für die Abge-
brannten in Schachen (f. Nr. 38. Bi.)
fernex eingegangen: Von Ung. 1 fl.; von
M. D, 24 Ir ; .

Theater in Heidelberg.
Sonntag den 29. Februar 1852:

Richardi's Wanderleben.
Luſtſpiel in vier Aufzuͤgen von Kettel.
A. Spahn.


Großh. Dberamt Heidelberg.

Nr. 9070/71. Heinrich Botz mit Familie von
Leimen, ſowie der ledige Friedrich Albrecht von
da, wollen nach Amerika auswandern

Zur Schuldenfiquidation haben wir Tagfahrt auf

Freitag/ den 5 März d. S,
Früh 9 Uor,
auf dieffeitiger Amtstanzlet anberaumt und werden
deren Glaͤubiger aufgefordert, ihre Forderungen in
der obengenannfen Zagfahrt um ſo gewiſſer geltend
zu maden, da ihnen ſpaͤter von hier ans nicht mehr
dazu verholfen werden kann.
Heivelberg, den 24. Februar 1852.
Kraft.

<“ Z Ein tüchtiger Kauzleigehilfe
— kann Befchäftigung. finden bei
Großh Laͤndamtsreviſorat.

— ; Killy.

Heidelberg 27. Februar 1852

Hausverſteigerung.
Richterlicher Verfügung zufolge ſoll die der Gaͤnt-
maſſe des Meßgers Bernhard Leimer von dier


-dem an der Naternfraße ir D Nr. 190 liegenden
MWohnhaufe, einf. die Dreifönigsflraße, andf. Heinr.
?eä Erben, 4 Ruthen 14 Schuh 11 ZoU. enthal-
” tenv, am
Donnerftag, den 4. März 3.

Nachmittags 3 Uhr, i
auf dem hiefigen Rathhaufe verfteigert werden und
erfolgt der fogleiche Zulchlag bei mindeftens er-

Yeichtem Sohägungspreife.
Oeidelberg, den 31. Januar 1852,-
Das Buͤrßermelfleramt

L. Waltz.

Sachs.

Sroßh. Bezirksamt Neckargemünd

Nr. 4855. Neber das Vermögen der Wttiwe des
geweienen Bauern Philipp Martin von Neun-
Firden Daben wir Gant exrfannt und Tagfahrt zum
RichtigkeNungs« und Borzugsverfahren auf
; Montag, den 8. März d. 3.

; _ VBormittags 10 Nhr,

auf dieffeltiger Seridtstanuei angeordnet.
Alle Diefentgen, Weldhe qus mag immer für einem
Srunde Anfprüche an die Gantmafe maden wollen,
Wwerden daher aufgefordert, folche in der angefeßten
Tagfahrt/ hei Bermeidung Des Ausfchluffes von der
Gant, yerfönlich 0der durd) gehörtg BeyoNmächtigte,
fehrifilich oder mündlich anzumelden , und ſogleich
die etwaigen Vorzugs: 0der Unterpfandsrechte zu
bezeihnen, die der Anmeldende geltend madcen

will, mit gleichzeitiger Vorlegung der Beweisur-
funden oder Antretung des Beweiſes mit andern
Beweismitteln.

In derſelben Tagfahrt wird ein Maſſepfleger
und Gläubigerausſchuß ernannt, ein Borg= oder
Lachlaßvergleich verſucht werden und es ſoͤllen in
Bezug auf dieſe Ernennung , ſo wie den etwaigen
Borgvergleich, die Nichterſcheinenden als der Mehr-
heit der Erſchienenen beitretend angeſehen werden.

Neckargemünd, den * 4— —
; a ff.

Liegenſchaftsverſteigerung.
Mauer, Amts Neckargemünd! In Folge rich-
terlicher Verfügung werden der Jofeph Haaf’s
Wittwe von hier
; Montag, den 22. Närz d. J.
? Mittags 12 Uhr-
ihr Wohnhaus, Scheuer mit Stallung u. 2 Vrll.

55 Ruth. 50
Anſchlag zu . : fl.
auf hiefigem Rathszimmer im Zwangswege Dver-
ſteigert, wobei der Zuſchlag erfolgt, wenn der-
Schäßungspreig oder darüber geboten wird.

Mauer, den 25. Februar 1852 ®

Das Bürgermeiſteramt.
Vogt.

Fuß Baumgarten und Ackerland, Im
] 570

Eichelzer.

Arbeit für Mauerer.
Mückenloch, Amts Neckargemünd. Mittwoch,
den 10. F, M., Nachmittags 1 Uhr, wird im Gaͤſt-
hauſe von S. Hunger vdahier die Neparaturarbeit
der Imfaſſungoͤmnauer des Vlatzes um die kathol.
Kirche, wozu beiläufig 1500 Cubikiuß Mauer neu
gufguf%ii)ren ſind, an den Weniginehmenden Yer«
eigert.
Nückenloch den 24. Februar 1852.
Die Stiftungscommiſſton.




(Sie Kaminfegerordnung betr.)
Kaminfegerordnung vom 21. Auguſt 1843, Ver-


$ 12. Jedex Schornſtein, der zu einer

{&hrlich viermal (im October/ Dezember, Februar


und April) gereinigt werden.


werben zum Geſchäftsbetriebe nolhwendig find, und daher aufergewöhnlich oft gebraucht werden, finDd
häufiger und zwar wenigfiens alle zwei Monate einmal zu reinigen, webet ſedod den Poltzeibehörden
überlaffen bleibt, bei denjenigen Gewerben, die nicht das ganze Jabr hindurch in befrändigem Betrieb
erhalten werden, auf Anfuchen der Eigenthümer andere angemeffene Zeiträume zur Neinigung der
Schornſteine feßtzufeßen. . : *

Die ruſſiſchen Ofenfamine find des Winters gewöhnlich zweimal cim Dezemher und Februar] zu
ſreinigen, und wenn ſich Glanzruß darin ſo feſigeſeßt hat, daͤß er mit der Bürfte nicht abgeht, find die-
ſelben auszubrennen.

Die zur Ableitung des Rauches von Küchen verwendeten ruͤffiſchen Kamine unterltegen ruͤckſichtlich
der Zahl der Reinigung den allgemeinen Beſtimmungen. — 4—

5* * Auͤsbrennen der Kamine überhaupt darf nur bei Tag und nur mit polizeilicher Ers
laubniß geſcheben.

$ 14. Als Lohn für das Reinigen (Fegen) der Kamine wird im Allgemeinen feſtgeſetzt:

a) Zür eine Hurte oder ein f. g. Nauchloch ; S d — *
b) Fuͤr ein Kamin, Weldes durch 1 Stochwerk, einſchließlich des Dachraumes reicht 4 Ir
c) Sür ein Kamin, welches durch 2 Stockwerte einfchließlich des Dachraumes reicht 6 fr.
d) ür ein Kamin, Welches durch 3 Stockwerke, einſchließlich des Dachraumes reicht Skr.
e) Sür ein Kamin, welches durch 4 Stockwerte einſchlteßlich des Dachraumes reicht 10 Ir.

Diefer Lohn gilt auch für die fogenannten ruſſiſchen Lamine $

Die Eigentdümer dieſer Leftern haben jedoch die nöthigen Bürften felbft anzuſchaffen.

- Sür das Ausbrennen der Kamine darf in Aurechnung gebracht werden: .

a) Vei einem einftödigen Baue . DE e ‘ 36 fr.
IIIIIIIII nm a . 40 Fr.
IIIIII(sssẽssssssssss nn D 44 fr

Halbftöcke (Entreſols) * 2 werden alg ganzes Stockwerk behandelt.

{ . Februar *

Wiesloch, den 13. $ — 2—
 
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