gutachtung der Motion des Freiherrn von
Bericht zwar zum Druck fertig, aber nicht
Sie beantrage Ddaher, denſelben den Acten
beizulegen und ihn drucken zu laſſen. Staats-
haͤbe ſchon in der andern Kammer erklärt,
daß ſie den Gegenſtand in reifliche Erwä-
gung ziehen werde; vom Druck des Be-
richis könne man wohl um ſo mehr Um-
gang nehmen, da er doch nicht mehr zur
Berathung kommen könne! Die Kammer
. befchließt, den Bericht nicht drucken zu laſ-
fen, da, wie der Abg! Böhme ausführt,
derſelbe doch bei künftigen Gelegenheiten
benützt werden könne, wenn er zu den Ae-
ten gegeben werde! Hierauf Berichterſtat-
tung unter andern über folgende Petitio-
nen: Kirsner berichtet über eine Petition
der Heidelberger Weinproducenten und meh-
rerer Wirthe, Accis? und Ohmgeldfreiheit
betr. Antrag: Tagesordnung! Angenom-
men! Küßwieder berichtet Üüber eine Peti-
tion der Gemeinderäthe in Lörrach und
Schopfbeim, die Fortſetzung der Eiſenbahn
betr. Antrag: Ueberweiſung an großherzl.
Staateminiſterium mit Empfehlung zu ge-
eigneter Berückſichtigung.! Angenommen,
naͤchdem der Abg. Sutter für den Antrag
geſprochen und die Anſicht begründet, daß
es beſſer ſein werde die Unterhandlungen
mit der Schweiz abzubrechen, die dochyzu
Nichts führen würden, und auf badkfchem
Gebiet fortzubauen. Biſſing berichtet über
eine Petition, Amneſtie betr. Der Antrag
geht auf Yebermeifung an aroßb. Staats-
miniſterium zu geeigneter Berückſichtigung,
. Unter Anerkennung der von der großberil.
Regierung ſeither bethätigten Milde in Be-
gnadigung vieler wegen politiſcher Verge-
hen Veruͤrtheilten. Weller ſtellt den An-
irag auf Ueberweiſung unter Empfehlung
der Ausübung des Begnadigungsrechts in
möglichſt ausgedehnter Weife,. An der
Discuſſion nehmen Theil geh. Ref. Jung-
hanns und Weizel, die Abg. Zell, Lamey,
Böhme Platz und Biſſing! Zuletzt nimmt
die Kammer mit überwiegender Mehrheit
den Antrag des Abg. Preftinart an, die
Petition dem großh.; Staatsminiſterium zu
geeigneter Berückſichtigung zu überweiſen.
Allſeitig wurde anerkannt, daß von einer
allgemeinen Amneſtie nicht die Rede ſein
könne, und daß das Begnadigungsrecht in
weitem Umfange geübt worden fei. Man
dürfe daher wohl vertrauen, daß, wo Grund
vorhanden fei, Gnade walten zu laſſen, ſie
werde geübt werden. Hierauf erfolgte die
Wahl des ſtändiſchen Ausſchuſſes. Sie fiel
auf die Abg. Bader mit 55, Speyerer mit
54, Junghanns mit 53, Marhy mit 37,
Schaaff v. M. mit 36, Dennig mit 33
Stimmen. Die naͤchſthochſte Stimmenzahl
fiel auf Abg. Bär v. K. (25), Hoffmann
(21), MuthH (16). Nach Verkündung des
Ergebniſſes hielt der Präſident folgende
Schlußrede: Mit der heutigen Sitzung ha-
ben wir nun die Arbeiten des gegenwärti-
gen Landtages beendigt. In ungefähr 3
Monaten wurden die Rechnungsnaͤchwei-
fungen, D, i. der ganze Staatshaushalt für
die Jahre 1848 und 1849 einer ſorgfaͤlti-
gen Prüfung unterzogen; es wurden die
Voranſchläͤge der Staatseinnahmen und
Ausgaben für die Jahre 1852 und 1853
berathen und feſtgeſiellt; nebſtdem wurden
20 Geſetzentwürfe und ſonſtige Vorlagen
der großh. Regierung, ſodann 3 Molionen
geſchäftoordnungsgemäß berathen! Petitio-
nen liefen während der Daͤuer des Land-
tages 132 ein; über alle ohne Ausnahme
wurden Vorträge an die Kammer erſtattet,
und größerm Umfange. Bei einer dieſer,
nämlich bei dem Geſetzentwurf über Be-
ſtreiiung der Gemeindebedürniſſe, wurde
eine Vereinbarung mit der andern Kammer
nicht erzielt. Die Ounung dieſes Gegen-
behalten, Wir dürfen aber das Vertrauen
zur großh. Regierung baben, daß ſie den
vielſeiiigen Uebelſtänden, welche die Vorle-
gung dieſes Geſetzentwurfs veranlaßt ha-
ben, thunlichſt entgegenwirken, und nament-
lich den Haushalt derjenigen Gemeinden,
wo dieſe Uebelſtände vorzüglich zu Tage
treten; ſorgfältig überwachen laͤſſen werde.
Alle übrigen Vorlagen haben ihre Erledi-
gung erhalten. Der Hert Präſident des
großh Finanzminiſteriums hat in der vor-
geſtrigen Sitzung der Budgeteommiffion ſei-
nen Dank und die Anerkennung für die
umſichtige und raſche Förderung ihrer Ar-
beiten ausgeſprochen. Ich ſtunme dieſer
ehrenvollen Anerkennung vollkommen bei,
und bemerke nur, daß auch die Eommiſſio?
nen, welche zur Berathung der übrigen
Segenftände beſtellt waren, die ihnen zuhe-
wieſenen ſchnell und umſichtig erledigten.
Verehrte Freunde! Sie haben durch Ihr
wohlwollendes, freundliches Entgegenkoͤm—
men, das ich überall traf, mir die Verwal-
tung meines Amtes ſehr erleichtert. Ich
jage Ihnen dafür den verbindlichſten Daͤnk.
Bewahren Sie mir Ihr Wohlwollen auch
ferner außer dieſem Hauſe. Darum hitie
ich. Kehren Sie nun wohlbehalten und
gluͤcklich zu den Ihrigen zurück, und ermü-
den Sie nicht, auch in den heimathlichen
Kreiſen mit gleicher BVaterlandeliebe, wie
es hier geſchehen! für das Wohl des Lan-
des, insdeſondere für Wefeftigung von Ge-
ſetzlichkeit und Ordnung zu wirken. Ich
kann mich, meine Herren, nicht von Ihnen
trennen, ohne in Ihrer Mitte, in der Miite
ſo bewährter, ihrem Fürſten treu ergebener
Baterlandsfreunde, Gefühlen und Empfin-
dungen Ausdruck zu geden, die mein In-
dieſes die Empfindungen des tiefſten Schmer-
3e6, die Gefühle der innigſten wärmften
Theilnahme, welche das ſchon länger an-
dauernde Unwohlſein Sr. f, Hoheit unſers
allserehrten und heißgeliebten Großherzogs
in mir hervorruft. Möge der gnädige Him-
mel den kindlich geliebten Fürſten bald wie-
der vollkommen - genefen laſſen, möge er
Ihn ſtärken und noch (ange erhalten dem
Lande zum Heit, den zahilofen aufrichtigen
Verehrern deſſelben zur Freude! Die Kaͤm—
mer erhebt ſich von ihren Sitzen, um ihre
Zuſtimmung zu den Gefühlen auszudrücen,
denen der Praͤſident im Namen Aller Worte
geliehen haͤtte. Der Abg. Junghanns drückt
im Namen der Kammer dem Praͤſidenten
den Dank derſelben aus für die Würde,
die Ausdauer, die unparteiiſche Gerechtig-
keit, den Fleiß womit er die Geſchäfte des
Landtags geleitet und zu ihrer rafhen und
gedeihlichen Förderung weſentlich beigetra-
gen habe.
Deutſchland.
Karlsruhe, 20. März. Frequenz und
Einnahme der großh. bad. Eifenbaͤhn im
Monat Januar. I Perlonen wurden be-
fördert 132,318. II. Guter 186,402 3ıtr.
76 Pfd. Die Einnahme beträgt: a) Ver-
ſonentaren 53,765 fl. 53 fr.3 b) unterwegs
erboben 283 fl. 46 fr.z c) Gepäcktaren
2811 fl. 9fr.; d) Garanttetaren 1 {1.42 fr. ;
e) Lagergebühren 21 fl. 39 fr.;- £) Equi-
pagentransport 157 fl. 20 fr.; g) Vieh-
port 61,745 fl. Summe der Einnahme
4 4
SGeidelberg, 22. März. Wie wir
Lereits berichteten, war der 19. März der
Tag; an welchem Herr -gehb; Rath Ehe-
1148 40 Jahre im Staatsbdienft zuruͤckge-
leat hatte. Er begann feine Laufbahn alg
und 1815, und gehört feit 1817 unferer
unmcr';mt an. Wir wollen nicht verſu-
chen, ſeine Jerdienſte ſowohl um die Wiſ-
ſenſchaft als um die leidende Menſchheit
hier näher zu beleuchten, — ſein weitver-
breiteter Ruf, ſowie die vielfachen Beweiſe
ehrender Theilnahme, welche ihm an feis
nem Jubiläumstage daraebracht wuͤrden,
bekunden dies in hohem Grade. Von ei:
nem Mitgliede des großh. Miniſteriums
wurde ihm ein huldreiches höchſtes Haͤnd-
ſchreiben überreicht und zugleich die Theil-
nahme der hohen Regierung an dem er-
freulichen Ereigniſſe ausgeſprochen; Depu-
tationen des akademiſchen Senates, der mes
dieiniſchen Facultät, des Gemeinderathes,
des Lyceums mit dem Herrn Ephorus die-
ſer Anſtalt, und viele Freunde und BVer-
ehrer brachten dem Jubilar ihre herzlichen
Glückwünſche dar. Seinem Wunſche ge-
mäß unterblieb eine mehr öffentliche Feier
des ſchönen Feſtes. Jener Tag wird ihm
demohngeachtet in gewiß freundlicher Erin-
nerung bfeiben, an welchem Alle in dem
Einen Wunſche ſich vereinigten, den ver-
ebrten Mann noch lange in ihrer Mitte
zu ſehen, deſſen ſegensreiche Wirkſainkeit,
wie ſeine perſönlichkn Eigenſchaften, ihm
Achtungz und Liebe in engeren und weite-
ren Kkeiſen verſchafften.
Mannheim, 20. März Heute wurde
in gebeimer Sitzung über die Anklage gegen
die 23 Jahre alte, ledige, hiefige Dienft-
magd, Katharina Heintel von Reuenſtein,
föntgl. württembergiſchen Oberamts Deh-
ringen, verhandelt. Sie iſt des Kindsmords
angeklagt und geſtändig, zeigte große Reue
und Zerknirſchung. Auf den Gruͤnd des
Erfundes an und in der Kindesleiche und
des Ergebniſſes der Lungenprobe haben ſich
die Gerichtsärzte mit dem Geſtändniß der
Angeklagien übereinſtimmend dabin auͤsge-
ſproͤchen das Kind fet reif, lebensfähig und
lebendig geboren worden! habe auch nach
der Geburt gelebt und geathmet und ſei
dann eines gewaltſamen Todes durch Hem-
mung des ferneren Luftzutritts zu den Lun-
gen mit gleichzeitiger Verblutung geſtorben.
Auch erklären die Gerichtsärzte in ihrem
Gutachten die Angeklagte für zurechnungs-
fähig. Die Geſchwornen beaniworteten die
erſte der an ſie geſtellten Fragen: Iſt die
Angeklagte ſchuldig: Am 24. November 1851
an ihrem unehelich gebornen, lebensfähigen
Kinde während der Geburt, oder doch in-
nerhalb der erſten 24 Stunden nach derfel-
ben, vorſätzlich und in Folge eines ſchon
vor der Entbindung gefaßten Entſchlaſſes,
bag Kind zu tödten, ſolche Handlungen oder
Unterlaſſungen vorgenommen zu haben, durch
welche der Tod ihres Kindes verurſacht
wurde? mit: „Ja;! dagegen die weitere
Frage: Hat ſich die Angekiatzte zur Zeit der
verübten That In einem ſoichen Zuſtande
der Sinne oder des Verſtandes befunden,
durch welchen das Bewußtſein der Strafs
Handelnden völlig ausgeſchloſſen war? mit?
Nein.“ Auf den Grund diefes Wahrſpruchs
und in Anwendung des $ 215 Strafgeſetzb.,
ferner der SS 152 Nr. 2, 4, 6, dann des
$ 25 Strafgejegb., endlich des $ 351 Str.=
Pr. D erfannte der Schwurgerichtshof die
Karharina Heintel der vorſätzlichen Tödtung