Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Bürgermeiſter Kubn von Orſchweier war
ein vemöglichet Mann, aber aus unbe-
fannten. @ründen ein treuer Anhänger der
Fürftenvertreiber und Republikenſchmiede;
er verjündigte ſich ſchwer gegen die recht-
mäßige Regierung und wurde darum auch
letzlinſtanzlich mit 3jähriger Zuchthausſtrafe
belegt die er gerade verbüßt In der zweiten
Haͤlfte des Monals Junt 1849 mochte ihm
klar geworden ſein, daß feine und ſeiner
Partei Sache eine verlorene iſt, weshalb er
auch zunächſt daran dachte, ſein Vermögen
in Sicherheit zu brimgen. Er entäußerte
ſich dazer zu Gunſten feiner Söhne ſeines
ganzen liegenſchaftlichen und fahrenden Ver-
mögens, ſogar der noch unreifen Früchte im
Felde, die desfallſigen öffentlichen Urkanden
nahm der Mitangẽſchuldigte, Notar Baier,
am Sonntag, den 1. Juli 1849 auf. Bur-
germeiſter Kubhn verſichert, daß Notar Baier
ipm folchen Rath gegeben, und ihn darauf
aufmerfam gemacht habe, daß man durch
von den Söhnen auszuſtellende Reverſe den
Inhalt der öffentlichen Urkunde unwirkſam
machen fönne, Notar Baier ſtellte zwar
dieſes in Abrede, allein bei einer im Kuhn-
ſchen Haufe ſtattgehabten Durchſuchung fan-
den ſich Reverſe der Söhne vom 2, Juli
1849 vor, und Zeuge Fribolin beſtätigt, daß
Noͤtar Baier dieſe Reverſe dietirt haben —
In dieſen Reverſen heißt es, daß die Ver-
träge vom 1. Juli 1849, worin den Söh-
nen das geſammte vorhandene Vermögen
überlaſſen, nur al®s Schutzmittel dienen
ſollen gegen die Anfprüche des Staates an
Bürgermeiſter Kuhn wegen ſeiner Theil-
nahme an der politiſchen Bewegung, daß
ſie ſonſt null und nichtig und unwirkſam
— find, und der Vater im ungeſchmaͤlerten Ge-
nuſſe und Eigenthum des Vermögens blei-
ben ſoll! Dieſe Verträge, wovon der mit
Franz Anton Kuhn unter Privatunterſchrift

hat. Die Schuldenmaſſe, die Forderung des
Aerariums einbegriffen, überſtieg die Summe
von 100,000 fl. meıt, auch die Söhne ha-
ben noch Forderungen angemelden — Der
Staatsanwalt baute auf dieſe Thatſachen
die Anklage wegen Urkundenfälſchung even-
tuell wegen Belrug die er mit eben fo viel
Scharfſinn wie Klarheit begründete! Die
Vertheidiger wußten dem Rechtsfalle die
ſchwaͤche Seite abzugewinnen, die vorzüglich
in der Maͤngelhaſtigkeit der älteren Geſetz-
gebung bei Aufſtellung des Begriffes der
Fälſchung/ welche ältere Geſetzgebung theil-
weiſe in Anwendung zu kommen hat, be-
frand, und welche Maͤngelhaftigkeit von jeher
einem ſchwarzen Heere von Controverſen zum
Tummelplatzẽ diente. Das neue Geſetz hat
dieſe Sireitereien abgeſchnitten.! Den Ge-
ſchwornen wurden 18 Fragen vorgelegt die
ſie nach mehrſtündiger Berathung ım We-
fentlichen dahin beaniworteten! 1) Die That-
ſachen, welche den Thatheſtand des Verbre-
chens der Urkundenfälſchung ausmachen,
wurden nur bejaht bezüglich der in öffent-
licher Form mit dem Sohne Georg errich-
teten Verträge und 2) jenes mit dem Sohne
Rudolph errichteten öffentlichen Vertrags,
wobei aber die Frage wegen der betrüge-
riſchen Abſicht verneint worden; 3) bezüglıch
der Privaͤtverträge wurde eine Fälſchung
nicht unterſtellt, fondern nur die Frage be⸗—
jaht, ob ein verſuchter Betrug bebbſichtigt
worden; H die Frage über die Theilnahme
des Nolars Baier an der Urkundenfälſchung
wurde verneint, wobei offenbar auf das
Zeugniß des Lehrers Fribolin kein Gewicht
gelegt worden.

Demzufolge wurde Notar Baier und Ru-
dolph Kuhn freigeſprochen, Bürgermeiſter
Kuhn in eine Arbeüshausſtrafe von 2 Jah-



öffentlichen Bücher eingetragen, Bürgermei-
ſter Kuhn aber unterm 3. Juli landeeflüch-
tig; erſt im Spätjahr 1850, nachdem das
Urtheil über den von ihm begangenen Hoch-
verrath ſchon gefällt war, Fehrte er wieder
zurück und erflärte ſich gantmäßig. Nach
dem Gantinventar beſaß er, da die Söhne
von den Verirägen Gebrauch machten, nicht
einmal einen Spahn an Vermögen, welches


faͤngnißſtrafe von 3 Monaten verfällt, indem


klagekammer und den primitiven Antrag des
Staalsanwalts und obgleich die Geſchwor-


lichen Urkunden dejaht hatten, in der Hand-
lungsweiſe der Angeklagten nur einen ver-
ſuchten Betrug finden wollte. (F. 3.)
Konſtanz, 27. Marz. Geſtern kam beim
Schwurgericht die Anklageſache gegen Ma-

ſchen eidlichen Zeugniſſes zur Verhandlung.
Den Vorſitz kuͤhrte großd. Hofgerichts⸗Raih
Wedekind. Slaatsanwait war der großh.
Hofgerichts-Rath Haager und vertheidigt
wurde der Angektagte von Obergerichtsad-
vokat Hoz. Der Angeklagte, erſt 19 Zahre
alt, nicht ſchlecht beleumundet, machte dem
Polizeidiener in Zizenhauſen die Anzeige,
er habe in dem Bierhauſe daſelbſt einen
Fremden aus einer Tabakspfeife rauchen ſe-
hen, welche ihm gehöre und ihm einige Wo-
chen vorher entwendet worden ſei! Er be-
ſtätigte dieſe Anzeige vor Gericht, 1W0 er
auch den Verdacht der Entwendung gegen
ſeinen früheren Kameraden Namens Mau-
rer begrundete welcher die Pfeife an den
Fremden verkauft hatte. Gegen Maurer
wurde Unterſuchung wegen Diebſtahls ein-
geleitet, und Weibel haite in dieſer Unter-
ſuchung ſeine frühere Anzeige eidlich erhär-
tet. &$ ſtellte ſich aber alsbald die Un-
wahrheit dieſer Anzeige heraus, indem nach
den Ausſagen der Zeugen Weibel dem Mau-
rer die Tabakopfeife zuerſt zum Rauchen ge-
liehen und dann verkauft hatte, Nun wurde
Weibel wegen Meineids oder, wie das neue
Strafgeſetzbuch dieſes Berbrechen nennt, we-
gen faͤlſchen eidlichen Zeugniſſes in Unter-
ſuchung gezogen. Und er geſtand alsbald
daß ſeine Anzeige gegen Maurer wegen
Diebſtahls unwahr fet und er in dieſer Be-
ziehung wiſſentlich und vorſätzlich die Un-
waͤhrheit beſchworen habe er behauptele je-
doch, daß er dem Maurer die Pfeife nicht
verkauft, ſondern nur geliehen. Er wurde
aber auch in dieſer Hinſicht durch die Zeu-
genausſagen überführt. Die Geſchworenen,
deren Obmann wieder Hauptmann v, Eh-
renberg zu Ludwigshafen war, ſprachen ge-
gen den Angeklagten das „Schuldig“ aus,
worauf der Schwurgerichishof nach dem An-
trage des Staatsanwaltes den Weibel in
eine. Zuchthausſtrafe von 1’'/2 Jahr oder 1
Jahr Einzelhaft verfällte und zugleich den-
felben für unfähig zum Eide und gerichtli-
chen Zeugniſſe erktärte.! (Rarlgr. 3.)
— Berantwortliher Redacteur ; ©. Keichards
Theater in Heidelberg.
Miltwoch, den 31. März.
Lumpacivagabundus.
Poffe mit Geſang in 3 Acten ncb einem Vorfpiel
in einem Act von Neftroy. }

A. Spahn.



Ein mit den Kanzleigefchäften der Amtsreviſorate
Yertrauter Decopifk oder Incipient findet Aufnahme
bei dieffeitiger @tefle und Fann ſogleich eintreten.

Heidelberg, den 29. März 1852

Großh. 24
echt.

— —
Fahrnißverſteigerung.
Aus der Gant des Hierbrauels Julius Ammann
dahier wird **
Donnerflag, den 1. April d S,
; Nachmittags 2 Uhr,
auf hiefigem Nathhaufe gegen glei®h baare Zah-
Jung beim Zufchlag Sffentlich verfieigert:
Ein Meiverfhrank, eine Einfhenfe, mehrere
Wirthsiiiche und Bänfe, mehrere Geſtelle und
verfchiedene Genenkände.
Heivdelberg, vden 27. März 1852.
. Bürgermeifteramt.

206 ;
St. Werner. Hoffkätter.

VerfieigerUngs- Zurückhnahme.
Die in Nr. 75 dieſer Blätter qusgefhriebene
Fahrnißverſteigerung aus der Gant deg Bierbrauerg
Soh. KLay wird hiermit bis auf Weiteres zurüd-

genommen. R
Heidelberg, den 30. März 1852,
: —
; St. Becner. Hoffftãtter.

Feuerwehr.

Der Verwaltungsrath, welcher nun eonſtituirt iſt,
hat beſchloſſen:

daß die Liſte aller Feuerwehrpflichtigen baldigſt
dem Drucke übergeben werden foll, deinnach Dis-
“penfationggefuche nur noch bis zum

Sonmtag, den 4. April v. 3.,
eingereicht werden Fönnen.

Ebenfo können Gefuche um Nachlaf der Strafe
wehen Nichterſcheinen bet der Eintheilung nur bis
zu obigem Tage entweder ſchriftlich! oder an die-
fem Tage Voͤrmittags zwiſchen 10 und 12 Uhr
mündlich auf dem Rathhaufe abgegeben werden.

Für den Verwaltungsrath:
P. Defaga. $. Walther.
E. Keller.

Sandhofen, Amts Ladenburg. Aug der Ver-
laffenſchafisimaffe des verlebten Erbbeſtänders Mi-
chael Bohrmann IL, in Scharhof werden bis

Sechag, en 2 WL S,
} Vornittags 9 Uhr, “
in der Behaufung des Erblaffers
30 Malter Korn,

— 4 OM
205 * 2 TEE,
200 Oafer,
500 Gebund Kornfroh,
1500 7# ı Spelzſtroh,
000 Gerfiſtroh,


500 Gebund Haferfiroh und
2400 v Tabak
meiſtbietend gegen baare Zahlung vor der
öffentlich verfteigert.
Saͤndhofen, den 26. März 18952
Das Bürgermeiſteramt.
Back.

Abfuhr

Hoffmann.

Ankündigung.

Neckargemund. Samſtag/ den 3. Ayril d. *
Vormittags 9 Uhr anfangend, werden wir In UNs
ferem obern Stadiwald 110 Klfir._buchenes Scheita
holz, 2300 Sluck hbuchene und 25 Stüek eichene Rotrs
en auf der HiebfteNle Sffentlh verſteigern,
wozu wir allentallfige Liebhaber geziemenDd-einladen.
Nedargemünd, den 25. März 1 52.

— Oroßh. Buͤrgermetſteranit.
Herpel. *
Hobler.

Privat-Anzeigen.

Kartoffel⸗Kauf. ;
Die unterzeichnete Commiffion fucht 200 Malter
gute Saatkaͤrtoffeln anzufaufen 5 Mer das ganze

— oder auch nur einen Zheit
ern mettefaf-if Deliebe- - Anr ſein Ane
Probe beim hiefgen Q*ßrgermetfiettaxnte
einzugeben und betzufügen, wie viel geliefert wer-
 
Annotationen