— verfchiedenheiten zwiſchen beiden Kammern
in gewiſſen Principienfragen welche bei der
Berathung des fraglichen Entwuͤrfs noth=|
— unDd die es als ſicher annehmen ließen, daß
ein übereinſtimmendes erfolgreiches Reſul-
t at doch nicht zu erzielen fei, während an-
dererſeits die diesfallſigen Vrrhandlungen
zu Mißhelligkeiten hätten fuͤhren. können,
welche zu vermeiden ganz gewiß im Inte-
reſſe des Landes liegt; 3) die inzwiſchen
gewonnene Ueberzeugung, daß eine Total-
reviſion der Verfaſſung um ſo weniger
_ geboten ſei und als wuͤnſchenswerth oder
thunlich erſcheine, da die bei einer ſolchen
voranogeſetzte Umgeſtaltung der Verfaſſungs-
verhältniſſe von Deutſchland auch nicht in
naher Ausſicht ſtehen. Da es ſich ſomit nur
um Reviſton derjenigen Abſchnitte der ſonſt
ſo unendiich viel Guͤtes enthaltenden Ver-
faſſung von 1819 handeln kann, deren Ab-
änderung am noͤthigſten erſcheint, ſo mußte
— ber eingebrachte Entwurf einer Totalrevi-
ſion der Verfaſſung zurückgezogen werden.
Karlsr. 3.)
Etuttgart, 30. April. Das dieſen Bor-
mittag um 10 Uhr in der Nichtigkeitstlag-
ſache des Kaufmanns Julius Hausmann
von Blaubeuren und Ben. von dem Kaſſa-
tionshofe verkündete Urtheil wies mit aus-
führlicher Begründung in der Hauptſache
lämmtliche erhobene Nichtigkeitsklagen ab.
Nur bei Zweien, Bierbrauer Viſcher von
Nagold und Maurer Haug von Freuden-
ſtadt, wurde beim Erſteren die Anſtiftung
zum Aufruhr zwar nicht, aber die Auffor-
derung dazu angenommen, und er hienach
noch zu 1 Jahr verurtheilt, alſo zu 3 Mo-
naten weniger, alg vom Schwurgerichtshofe;
ebenſo wurde bei Maurer Haug hinſichtlich
rung bei einem Aufruhr nicht angenommen
und er wegen Aufforderung, beziebungsweiſe
Anführung bei dem Freudenſtadter Auszug,
noch zu Monaten, alſo gleichfalls 3 Moͤ—
__ nate weniger verurtheilt. Nachdem nunz
ſteht eine
Wiederaufnahme des Proceſſes bevor, denn
der Angeklagte R. &. Kluinpp von Freu-
denſtadt hat ſich geſtellt.
München, 28. April. Was König Lud-
wig von ſeiner Throͤnbeſteigong (13. Oet.
„ 1835) bis zu ſeiner Abdication (31. März
1848) für Kunſt aus ſeinem Privatvermö-
_ gen verwendet hat, beträgt naͤch einer da-
hier erſchienen Statiſtik nicht weniger alg
_ 22,190,605 fl., ſohin kommt auf jedes Jahr
in runder Summe eine Million Gulden.
— —
Frankfurt, Mai. Die deutſche Bun-
desverſammlung trat ehevorgeſtern zu einer
Sitzung zuſammen. Wie von glaubwürdiger
Seite verlautet, wurden in dieſer Sitzung
die bereits früher in dieſen Blättern er?
wähnten auf den Fortbau der Bundesfeſtun-
gen Ulm und Raſtaͤtt bezuͤglichen Anträge des
Militärausſchuſfes zu Befchlüffen erhoben und
eine Matrifularumlage von 500,000f. für den
Bau der Feſtungen im Jahr 1852 beſchloſſen.
Aus der Höhe dieſer Summe geht hervor,
was Lereits früher mitgetheilt wurde, daß
die Bundesverſammlung in dieſem Jahre
den Bau dieſer Feſtungen auf das Wirk-
_ jamfle betreiben zu laſſen gedenkt. — Der
Ausſchuß der Preßfachinänner haf, wie man
vernimmt, vorgeſtern ſeine Thätigkeit ge-
ſchlaſſen.
Berlin, 28. April. Die Pairiefrage iſt
heute in ein neues Stadium getreten, in-
em der Miniſterpraͤſident der 2. Kammer
ine k. Propoſition foigenden Inhalts über-
ab: „S 1. . Die Ariikel 65, 66, 67 und
8 der Verfaſſung treten am 7. Auguft D,
2
‚ außer Wirkfamfeit, 82. Von dieſem
Zeitpunkt an erfolgt die Bidung der 1.
ung vom 31. Januar 1851 lauten: Arlitel
65. Die 1: Kammer befteht: a. aus den
grohſährigen koͤnigl. Prinzen; b. aus den
Häuptern der ehemals unmtttelbaren reichs-
ſtändiſchen Häuſer in Preußen und aus
den Häuptern derjenigen Familien, welchen
durch k. Verordnung das nach der Erſtge-
burt und Linealfolge zu vererbende Roͤcht
auf Sitz und Stimme in der 1, Kammer
beigelegt wird. In dieſer Verordnung wer-
den zugleich die Bedingungen feſtgeſtellt,
durch welche dieſes Recht an einen befitmnm-
ten Gruͤndbeſttz gefnüpft iſt. Das Recht
kann durch Stellvertretung nicht ausgeuͤbt
werden und ruht während der Minderjäh-
rigkeit oder waͤhrend eines Dienſtverhaͤlt-
niſſes zu der Regierung eines nichtdeutſchen
Staats, ferner audy ſo lange der Berech-
tigte ſeinen Wohnſitz außerhalb Preußen
hat; c. aus ſolchen Mitgliedern, welche der
König auf Lebenszeit ernennt. Ihre Zahl
darf den zehnten Theil der zu a und b ge-
nannten WMitglieder nicht uberſteigen; 4.
aus 90 Mitgliedern, welche in Wahlbezir-
fen, die das Geſetz feſtſtellt, durch die drei-
ßigfache Zahl derjenigen Urwähler, welche
die höchſten directen Staatsſteuern bezah-
len, durch directe Wahl nach Maßgabe dẽs
Geſetzes gewählt werden; e) aas 30, nach
Maßgabe des Geſetzes von den Gemeinde?
räthen gewählten Mitgliedern aus den grö-
ßeren Städten des Landes, Die Gefammt-
zahl der unter a bis c genannten Mitglie-
der darf die Zahl der unter d und e be-
zeichneten nicht überſteigen. Eine Auflöſung
der 1. Kammer bezieht ſich nur auf die aus
Wahl hervorgegangenen Mitglieder. Art.
Die Bildung der 1. Kammer in der
Art. 65 beſtimmten Weiſe tritt am 7, Aug.
des Jahres 1852 ein. Bis zu diefem Zeit-
punkt verbleibt es bei dem Wahlgeſetz für
die 1, Kammer vom 6, Decbr. 1848. —
Art. ‚ 67. Die Legislaturperiode der 1, Kam-
mer wird auf 6. Jahre feſtgeſetzt. — Art.
68. Wählbar zum Mitgliede der 1. Kam-
mer iſt jeder Preuße, der das 40. Lebens-
jahr vollendet, den Vollbeſitz der bürgerli-
chen Rechte in Folge rechtskräftigen, rich-
terlichen Erkenntniſfes nicht verloren, und
bereits 5 Jahre lang dem preuß. Staats-
verbande angehört hat. Die Mitglieder der
LKammer erbalten weder Reiſekoſten noch
Diäten. — Die „Lith. Correfp.“ erklärt
die Nachricht engliſcher und franz. Blätter,
wonach die preutziſche Regierung im Ver-
ein mit der rufſiſchen bei der franzöſiſchen
in Bezug auf die Kaiſerfrage einen Proteſt
eingelegi, für unbegründet! — Herr von
Bismark⸗Schönhaufen iſt hier eingetroffen
und war geſtern Abend zur königl. Tafel
befohlen.
Berlin, 29. April. Die Zollvereinscon-
ferenzen, ſagt die Lith. Corteſp.“, ſind auf
dem Punkte prineipiell ſachlicher Verhand-
lungen noch nicht angelangt. Es iſt in-
zwiſchen von verſchiedenen Seiten den füd-
deutſchen Bevollmaͤchtigten zu verſtehen ge-
geben worden, daß ſich in einer Weiſe, wie
die in Darmſtadt vereinigt geweſenen Re-
gierungen verhandeln wollten auf den Con-
ferenzen ſelbſt nicht verhandeln laffe. In
der nächſien Woche möchten die eigentlich
intereſſanten Verhandlungen beginnen. —
Der badiſche Bevollmächtigte zur Zollconfe-
renz, Miniſterialrath Had, iſt eingetroffen.
— Man lieſt in der „Zeit“: Wie man
Lryimmt, iſt an diejenigen Regierungen der
Zollpereinsſtaaten, welche das Darmiſtädter
Protocoll unterzeichnet haben, die Anfrage
gerichtet, ob ſie ſich zu dieſem Schritte be-
kennen, oder ob die Uüterzeichnung nur durch
gen worden it! Für den erſteren Fall ſoll
das vieſige Cabinet entſchloſſen fein, die
Weiteren Verhandlungen mit den betreffen-
den Megierungen auf ver Zollconferenz alg
nutzlos abzubredjen, da eine Vereinigung
mit den Darmſtädter Beſchlüffen eine Un-
möglichfeit ift, (?). Wir glauben, daß ein
ſo entſchiedenes Verfahren die Regierungen
zu anderen Anfichten bringen wird, da die
hierdurch herbeigefuͤhrte Ifolirung die größte
Gefahr für Die betreffenden Laͤnder nach
ſich ziehen muß. Tazu Fommt, daß nach
hier eingetroffenen Nachrichten die Bevölfes
rungen der verfchiedenen Stagten, deren
Regierungen ſich feindlich gegen den Sep-
tembervextrag ausgeſprochen haben, für Er-
haltung des Zollvereins eingenommen ſind.
Aus Sachſen wird ſogar berichtet, daß eine
große Anzahl von Kaͤufleaten für den Fall,
daß Sachſen von dem Zollvereine zurück?
freten würde, entſchloſſen iſt, nach Preußen
überzufßedeln, um die Boriheile des ZoU-
vereins weiter zu genießen, .
Berlin, 80. April, Die „Neue Preuß.
Zeitung“ berichtet: Morgen wird der Zoll-
congreß ſeine dritte Sißung baben, Der
Bevollmächtigte einer der in der Conferenz
zu Darmfiadt vertretenen Reglerungen hat
in der letzten Sigung die Zulaffung Defter:
reichs zu den Verhaͤndlungen des hiefigen
Congreſſes beantragt. Der Antrag wurde
von dem preußiſchen Bevollmächtigten ſo⸗—
fort auf das Entſchiedenſte zurückgewieſen
und iſt Gegenſtand einer weiteren Berathung
nicht geworden. Wie wir hören, will die
preußiſche Regierung dem übereilten Schritte
der in Darmſtadt verbundenen bisherigen
Zollvereinsregierungen nicht die Foige ge-
ben, die mehrſeitig als entſprechend und
nothwendig erkannt wird, d. b. fie will die
Unterhandlungen mit jenen Staaten über
die Reconſtruſrung des Zollvereins nicht fo-
fort abbrechen; ſie will denfelben vielmehr
Zeit und Raum gönnen, ſich von dein Ars
rangement in Daͤrmſtadt zurück zu ziehen.
Sollte jedoch im Laufe der hieſigen Unter-
handlungen ſich ein Moment herausſtellen,
in welchem die Bevollmaͤchtigten jener Re-
gierungen ſich durch die Daͤrmſtaͤdter Ver-
abredungen für gebunden halten, dann dürfte
die preuhiſche Regierung weitere Unterband-
lungen mit dieſen Regierungen abbrechen.
* * S D
Stettin, 26. April. Nach einer Mit-
thellung der „Oſtſee-Ztg.“ aus Stralfund
ſoll der Fuͤrſt zu Putbus feine Beſitzungen
an den Prinzen von Preußen für 21 Mill.
Thlr. verkauft haben. Die Befigungsan-
tretung ſoll jedoch erſt nach dem Tovde des
Fürſten ſtatifinden. Es heißt, wie die
Nordd. Ztg“ ſchreibt, daß Leutnant Jach-
mann das Commaͤndg der „Eckernförde? er-
halten habe. Zum Commaͤndeur der „Baͤr—
zaroſſa? ſoll, wie wir früher berichteten,
euneant Schirmacher ernannt ſein. Beide
Schiffe werden mahriheinlih, ehe fie nach
Swinemünde gehen, eine größere Nebungss
reiſe machen.
an, wegen des Ausgangs der Berliner
Freilich iſt beim Abſchluffe des September-
vertrags die Eventualitaͤt in Ausſicht ge-
nommen, daß die ſüddeutſchen Staaten nicht
beitreten möchten, allein im rechten Ernſte
iſt im Grunde daran doch nicht gedacht
worden.
Oldenburg, Ende April. So eben hat
die Commiſſien unſexer Ständeverſamm⸗—
lung, welche zux Prüfung des preußiſch-
hannoverſchen Septembervertrags nieder-
zeſetzt iſt, ſich für die Annahme deſ-
ſelben erlärt! Indem ich mich beeile,