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Mannheim, 2t. Juni. Heute kam der
Lierte Meineidsfall zur Verhaͤndlung. Der
Angeklagte Georg Würfel, unverheirathe-
ter Schreinermeiſter von Rohrbach, haͤtte
mit einem gewiſſen Bader zu Edingen einen
Holzlieferungs=Accord eingegangen. Waͤh⸗
rend des über die Kaufpreisſchuld des Ba-
der ven Vuürfel gegen diefen gefuͤhrten
Rechtoſtreites entwich Bader nach Amerika
und Würfel fiel mit ſeiner Forderung, mit
Augnahme einer von Bader erhaltenen ver-
hältnißmaßig nicht bedeutenden Abſchlags-
zahlung durch. Würfel wurde ſodann von
Sägmüller Reinig von Sinsheim im Jahre
1849 auf Zahlung des Kaufpreisreſteo von

4 f für S Eichſtämme belangt, welche er
im Jahre 1846 dieſem zur Erfüllung des
mit Bader abgeſchloſſenen Accords abge-
kauft und verwendet habe. Würfel leuͤg—
nete den Kauf und ſchwor den ihm darübẽr
zugeſchobenen Eid aus. Nun wurde auf
Betreiben des Reinig eine Unterſuchung
wegen Meineids gegen Würfel eingeleitet,
der eben im Begriffe war, nach AÄmerika
auszuwandern und zu dieſem Zwede bereits
ſein Vermögen verfilbert hatte, Er leug-
nete in der Vorunterſuchung, von Reinig
auch nur einen Stamm und gab vor, vom
Kaufmann Karl zwei Eichſtämme aus dem
Waibſtadter Walde gekauft zu haben, die
von einem gewiſſen Grab und Eiermann
abgefuͤhrt worden ſeien. Bader halte aber
zugegeben, von dieſem 7 Stämme gekauft
zu haben Leinig, welcher von der Ge:
meinde Waibſtadt Stammhotz aus dem dor-
tigen ©emeindswalde gefteigert hatte und
zwar unter Bürgſchaft des Kaufmanns Karl
von Sinsheim, vexſichert mit feinem damali:
gen Sägfnedit, ©eorg Friedrich Pfaff, eid-
lich, der Angeklagte habe ihm 8 Nummern
jener Stämme um je 2 fl. böher, alg Neiz
nig ſie gefteigert, abgelauft und foͤgleich den
Michael Schick beſtellt, um 5 Dderfelben aus
der Waibftadter Gemeindswald in die Sag.
mühle zu führen, Schick beſtätigt vor Rei-
nig$ Muhle angegangen worden zu fein, 5
Stämme aus fenem Walde in dieſt zu fuͤh⸗
ren und dieſe Abfuhr auch beforgt zu ha-
ben. Ferner ergibt ſich aus feinem Zeugniß
und vorliegenden Acten, daß er an den An-
geklagten 22 fl Fuhrlohn gefordert und 15 fl



Meinig. und den Abfuhrvertrag mit Schia
abgeſchloſſeu und er habe demfelben nur zu-
geſprochen. dieſem ſo viel Fuhrlohn, als er
gefordert habe/ zu dewilligen, er felbſt habe
ihm aber die 20 fl. nur deshaͤlb bezahlt,
um Ruhe zu bekommen. Schick hält dem
entgegen, Seifert ſei waͤhrend des Accordi:
rens gar nidt In ſeiner Nähe geweſen.
Am Kraͤftigſten ſpricht ſich aber Zeuge Karl,

über die Verwerihung des Holzes und den
Geldeinzug übernommen haͤtie, gegen den
Angeklagten aus, der vor dem Kaͤufe ein
Verzeichuiß der im Waibſtadter Waͤlde lie.
genden Stämme zur Auswahl der ihm taug-
lichen erhalten hahe, dann mit Reinig und
Seifert wieder zu ihm gekommen fet und
ihm mit Reinig die Stämme-Nummern be-
zeichnet habe, welche er von diefem um je
2 fl über den Steigerungspreis übernom-
men habe! Bader haͤtte ſchon eine Quitz
tung zu den Proceßacten übergeben, naͤch
weicher er für den Angeklagten an dem (mit
dem Inhalte des Verzeichniſſes übereinftim-
menden) Preis von 4 diefer Stämme-Nums
mern 55 fl 9 fr. an Karl gezahlt haͤtte.
Auch die 2 Stämme, weldhe er von Rarl
gekauft zu haben angibt, haben nach dem
von dem Angeklagten vorgelegten Daffir-
ſchein zwei weitere derjenigen Nummern,
welche nach dem Verzeichniß der Stämme
der Angeklagte von Reinig übernommen
hat. Außerdem liegt eine Quittung über
eine Abſchlagszahlung von 35 {l vor, die
der Angeklagte auf das erhaltene Holz im
Waibſtadter Walde an Kaͤrt geleiſtet Dat,
Karl verſichext, ihm weder mehr noͤch zwei
Stämme verkauft zu haben, Die Verthei-
digung iſt bemübf, diẽ Glaubwuͤrdigteit der
Zeugen in Zweifel zu ziehen und die des
Zeugen Karl namentlidy mit der Behauͤß—
tung, er fei Miteigenthümer des Reinig’'=
Gen Holzes gewefen, daher betheiligt. —
Dieſe Verdächtigungen verletzten den Zeu-
gen, welcher früher ſelbſt ſchoͤn Geſchwore-
nex war, ſo ſehr, daß er vortraͤt und er-
härte, dies könne er nicht ruhig hinnehmen,
Die Zeugen haben alle einen guten Ruf,
dex des Angeklagten hingegen ift nicht ma:
kellos. Sein Bück und fein Benehmen hat
den Ausdruck der Verſchmitztheit. In dem
Protocoll über ſeine Eideoͤlciſtung waren
als von ihm geſprochene Beſtabungsworte
nur die erwähnt: „Ich ſchwoͤre“, nicht aber
auch die weiter vorgefchriebenen: „So wahr
mir Gott heife 1“ afein der Beainte, wel-
cher ihm den Eid abgenommen hatte, ver-
ſicherte auf Dienſtpflicht, er habe ihu auch
dieſe letztern nachſprechen laſſen; deren Aus-
laffung im Protocolle berube nur auf einem
Berſehen des damals verwendeten, unter-
deſſen geſtorbenen Protocollfuͤhrers! Nach-
dem die Geſchworenen die Frage, ob der
Angeklagte ſchuldig fei, den ihm zuͤgeſchobe-
nen Eid in der Form: „Es {ft nicht wahr,
daß i zu meiner Holzlieferung, welche ich
an den Holzhändler Bader in Edingen
übernommen habe, von dem Kläger acht
Stämme Holz in dem Waibſtadter Walde
per Stamm um zwei Gulden höher, als
der Rläger das Holz erſteigert halte, abge-
Fauft habe, ſo wahr mir Gott helfe!“ wiſ-
ſentlich falſch geſchworen zu haben? bejaht
batten, erfannte der Schwurgerichtehof, der
Angeklagte ſei des Meineids ſchuldig und
deshalb zu 2 Jahren Zuchthaus (1 Jahr
4 Monate Einzelhaft) mit der Folge der
Unfähtgfeit zum Eid und gerichtlichen Zeug-
niffe, zu 60 fl. Geldſtrafe und zur Tragung
der Koften veruriheilt. (Mbr. 8)
Bruchſal, 24. Juni. Wichtiger als die

dann 5 fl. erhalten hai! Der Angeklagte
vexſichert dazegen, ein gewiffer unierdeffen
geſtorbener Seifert (Unterkäufer des Ba-
der) welcher bei den Zeugenausſagen bei

meiſten der bisher verhandelten Straffälle
war die auf der heutigen Tagesordnung
geſtandene Unterſuchung gegen den Hofauts-
Beſitzer Mathäus Hug und den Taͤglöhner





harmershach wegen
Donnerſtags, den 29. Januar
acht zwiſchen 10 und 11 Uhr,
nz vereinzelt ſtehendes, zuͤ
gute des Mathäus Hug im
rebach gehoͤriges, von feinem
thümer ſeit 12 Tagen ver!
Don Hug noch nicht bezogenes, auf
Im Feuerverficheruͤngs! Buche von
armersbach gefhäßtes Haus aller Anz
ungen der helfenden Thalbewohner zum
Zwei mit Heu bedeckte,
E gebliebenen Wafchhaufe
de‘, weldie‘ Tags zuvor
nten Hauſe aͤuf einer

damit Hug im Stande ſei, aus
entſbaͤdigunas-Summe ſich ein

Wohnhaus aufzuführen, Mit
habe er dem
lenden Müls

Sein Leug-
Die Ergebniſſe
wobei achtzehn in öffent-
ommene Zeugen, darünter

daß in Folge vorhe-
iſchen Beiden Lorenz
Nacht vom 29. Januͤar d. I,
ungenen und
ohn! beſtehend

ach Gemeinde Oberharmersbach, gelegene,
zelt ſtehende und unbewohnte, mit dem
g von 900 fl iu der Brandkaſſe ver-
e Behauſung des Mathäus Hug welche
erſt kurze Zeit vorher von Clemens

*

Karlst. 3)
„ Berantwortkiger Redackeur : E Meihard... .
 
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