(Bekanntmadhung.) Die Aufaeber nach-
ſtehender alg unheſtellbar hierher zurücgefonımenen
Briefe und Fahrpoſtſtücke werden zu deren Ruͤckem-
pfang gegen Entrichtung der darauf hafienden Taͤ—
yen biermit aufgefordert:;
An Braun in Nüttingen.
„ Beifel in Berfeld.
Verner in Wien.
„ Bürgermeifter in Erbach.
—— Wiitwe in Karlsruhe.
„ Dirfk in Schneeberg.
„ Kunf in Landau.
„ Rottermann in Mudau.
Walter in Stuttgart.
Kanbinlus in Hamburg.
„ Dreifuß in Landau.
„ Siegel in Laͤngenbrücken.
„ Wöhrle in Emmendingen.
„ Weiß in Dahn. \
MWeidner in Mannheim.
Weber dahier.
Steinacker in Sinsheim.
Aogus in Chapelle.
Kammerer in Triberg.
„Arasberger in Frankfurt.
„ Schaaf in Heidelberg.
OGrettler in Durloch.
Bürgermeiſteramt Eberbach.
„ Maigt in Mannheim.
„ Mal 'in Ladenburg.
„ Schmitt in Karlsruhe.
„ Bühler in Eppenheint.
O Meehlſtett!
„ M. von Kegenmann in Aſchaffenburg.
„ Plan in Mannheim.
„ Orau Fifder in der Merzgaffe.
Bürgermeiſteramt SHirfhorn.
„ Grau von Weber in Schlierfee.
„ Deller in Stuttgart.
„ Maier in Bruchfal.
„ . RNöder dahier.
y Roth in Nedarfteinadh.
Volt in Rüppur.
Ittermann in Worms.
Taimer in Nannheim.
Meiſter in Ludwigshafen.
„ Sahl in Srankfurt.
„ Corporal Schneider in Raftatt.
„ SGemeinderath in Meckesheim.
Lutz in Neckargemuͤnd.
Althaus in Detmold. -
„ Thoma in Mannheim:
„ Degler in Landau.
„ Alt in Frankfurt,
„ Birkenmaier in Manndeim.
Oppenheimer In Neckarſteinach.
„ 0. Gleiſer I{n Epvingen.
Beckmann in Frankfurt.
Leithold in Berlin.
„ Sfund in Neckarzimmern. 4
Sirſch in Frankfurt. {
„ Grau von Mayrin in Kreuznach.
„ Morgenftern in Frankfurt.
„ Mr. Carftein in Walewsha,
„ Reumann in Sußgehnheim.
„ Sihdorn in der Ziegelgaſſe hier.
„ Müller in DHettingen.
Traub in Karldruhe,
Stadigericht in Nürnberg,
„ Deißenroth in Oberſchefflenz.
7 Braun voi® Waldhilsbach, im Bauhof, wo?
„ Bürgermeiferamt Baden. .
„ Wügel in Mengpingen.
„ Bürger in Augsburg.
„ Walter in Kieflach. }
„ Großh. Deffilcher Kreidberein zu Lindenfels.
„ Sroßh. Bezirkgamt Shwegingen.
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Domäanenverwaltung Wieskoch. müffen
” Satholiicher Dberkirhenrath in < frankirt
Karlsruhe. werden.
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« Seidelberg, den 7, Sept. . >
. — Poft= und Eifenbahnamt.
Eberlin. Orash.
Hofgutsverpachtung.
Nr. 4553, Das dem Hauptfchulfond eigenthüm-
lich zugehörige Hofant zu Wünfhmichelbach befiehend
a) {n veinem geräumigen Wohnhaus mit dem
dazu gehoͤrigen Dekonomiegebäuden ;
b) in 41 Morgen Aderfeld ;
'c) in 16% „ - Wiefen und
'd) in 30°% „ Wald
Donnerflag, den 16. d. M.,
Vormiſtags 11 Uhr,
bei dem Gaſtwirth Schmitt zu Wünſchmichelbach,
auf 3, 6_ oder 9 Jahre von Marktint d. 3, an, im
Gaͤnzen öffentlich verpachtet.
Heivelberg, den 4. Seyt 1852. 8
Großh. Hauptſchulfonds Verwaltung.
Wagner.
Stadtbezirksforſtei Heidelberg.
— dieffeitigen Kenntniß
men, daß hoͤswillige Menſchen ſich ein Geſchäft
daraus machen, die von uns erwirtte Verfügung
SGroßh. Oberamts, dabier vom 4. Auguſt 1852,
veröffentlicht im veidelberger Journal Nr. 190,
zu mißdeuten und derſelben einen böewilligen Cha-
racter zu unterſchieben, was uns veranlaßt, fol-
gende Erläuterung zu geben, .
Die Verfügung iſt nicht für gute und geleß-
liebende Bürger, ſondern für Zerßörer der oͤffent-
lichen Anlagen gegeben worden und es wird die
ſelbe die Erſteren nicht abhalten, den Stadtwald
bei Nachtzeit zu beſuchen oder darin ſich aufzuhal-
ten, wenn ſie z. B. den Sonnen-Auf⸗ oder Nieder-
gang anſchauen wollen.
So wenig wie das Großh. Oberamt, bezwecken
wir durch dieſe Berfügung den braven Bürgern
und Fremden, den Naturgenuß auf den Bergen
des hieſigen Stadtwaldes zu ſchmälern oder ganz
zu entziehen und es iſt denſelben zu jeder Zeit ge-
fraitet, ohne zuvor unſere Erlaubniß eingeholt zu
haͤben! die auch nur In der erwähnten Verfügung
verlangt wird, wenn Feuer 2e. im Walde gemadt
werden foll, den Stadtwald bei Nacht zu beſuchenz
ſie werden deßhalb nicht nur keine Anfechtungen
vom Forſtſchutzperſonal haben, fondern von vdem-
felben nöfhigenfals geſchuͤtzt und bei Berirrungen
mit Bereitmiligkeit auf den rechten Weg gelettet
werden, mwmährend gegen die Zerſtörer der Wald-
anlagen, Ddie ſich in neuefter Zeit darin gefallen
haben, bei Nachtzeit die errichteten Wegweifer im
Sladtwald zu zerſchlagen und die Ruhehänke und
Pflanzungen zu demoliren und zu verderben, nach
der Strenge des Geſetzes eingeſchritten werden
wird.
Dies alg Aufklärung und als Widexlegung der
bisher mit Unwahrheit ausgeſtreuten Gerüchte.
Heidelberg, den 10. Sept. 1852. ©
Laumann.
betreffend.
Nachdem Gemeinderath €. M, Anderſt zum
erſten Bürgexmeiſter erwählt worden, ſo ff die
Stelle desſelben, und zwar für den Reſt ſeiner
Dienſtzeit durch Neuwahl zu beſetzen.
Diefe Wahl findet im hieſtgen Gemeindehauſe
Miitwoch, den 22. d. M.,
ſtatt.
Die Wahl geſchieht mittelft geheimer Stimm
gebung und es werden die Wahlzettel, welche die
Vahloͤerechtigten auszufüllen und verſchloſſen der
Wahlcommiffion perſönlich zu Übergeben haben,
voͤrher am Wahltage ausgetheilt. Die Uebergabe
der ausgefuͤllten Wahlzettei hat von 9 bis 11 Uyr
des Vormittags zu gefchehen. Nach Ablauf diefer
Zeit werden keine Abfiimmungen mehr angenommen.
Wahlberechtigt find fämmtlichẽ Mitgliever des
großen Ausſchuffes, des Gemeinderaths und kleinen
Auoͤſchuſſes © 1
Wählbar in den Gemeinderath find fämmtliche
Semeindeblirger. Ausgenommen ſind und fönnen
nicht gewählt werden:
1. Die nicht wählbar in den großen Ausſchuß
find, d. h. diejenigen, ;
a) Die das 25,.Lebensjahr nicht zurüdgelegt haben;
b) die als Soldaten im wirklichen Dienfte ſtehen;
c) über deren Vermögen die @ant„gericbm'cb
eröffnet worden ift, und zWar währendD der
Dauer des SGantverfahrens und fünf Jahre
nach dem Schluffe vdesfelben; fofern ſie nicht
früher nachweifen, daß ſie ihre Gläubiger be-
friedigt haben;
die wegen eines Verbrechens zu einer vein-
lichen Strafe
oder
welche innerhalb der letzten fünf Jahre zu
einer Arbeitshausſrafe von Wentgfieng 6 Mo-
naten, oder durch. richterliches Erkenntniß zur
Dienftentlaffung, over wegen Diebftahls, Un-
terfhlagung, Fälfhung, oder Beirugs zu ir
gend einer andern Strafe verurtheilt worden
ſind 3 endlich .
diefenigen, venen die Wahlberechtigung durch
ein anderes Geſetz ganz oder theilweiſe ent«
zohen iſt; ebenfo ;
e) Diefenigen denen die Wählbarkeit durch ein
andered Gefeg ganz oder theilweiſe entzogen iſt.
d)
2) Die nicht wenigſtens ein Jahr in vder Ges
meinde das Bürgerrecht angetreten hHaben. *
3) Die mit dem Bürgermeifter oder einem andern
Mitgliede ves Gemeinderaths in auf= oder
abſteigender Linie oder im zweiten oder im
dritten Grade der Seitenlinie verwandt, oder
verſchwaͤgert find. SGiernach können Vater
und Sohn, Großvater und Enkel, Schwieger-
vater und Tochtermann, Großſchwiegervaͤter
und Großtochtermann, Bruder und Schwager,
Obeim und Neffe nicht zu gleichet Zeit im
Gemeinderathe ſitzen, ebenfo auch nicht die
Ehemänner noch lebender Schweftern, Wird
ein Bürger, der mit einem Mitgliede des Ge-
meinderaths auf die vorbezeichnete Art Vers
wandt oder verfchwägert ift, alg Bürgermeifter
gewählt, ſo muß der Verwandte aus dem
Gemeinderathe austreten.
ie Wahlberechligten werden darauf aufmerkſam
gemacht/ daß die Gemeinderäthe auch die Pfand-
gerichie bilden, und als ſolche hafthar find, daher
eg im Intereſfe der Gemeinden zur Erhaltung ihres
Credites liegi, ihr Augenmerk bei der Wahl auf
Ache Bürger zu richten, die neben den übrigen
Erforderniffen durch fhre Yerfönlichen und Vermbö-
gensverhältniffe hinlängliche Gewähr geben.
Die Liſte der wählbaren Bürger liegt auf dem
Gemeindehaus feßt und während der ganzen Dauer
der — zur Einſicht der Genieindebür-
ger auf
Die Waͤhlberechtigten werden eingeladen, zahl-
reich zur Wahl zu erfcheinen, damit nicht das im
S 56 und 58 ver Gemeindewahlordnung vorge-
ſchriehene Berfahren eintreten muß,
Heidelberg, den 6. Sept. 1852,
Der Gemeinderath.
Anderſt.
Sachs.
— Bezirksamt Wiesloch,
‚Nr. 20,500. Die Loofung der EConſeriptions-
pflichtigen für 1853 wird
Montag, den 27. d. M.,
Morgens 8 Ubhr,
auf dem Rathhauſe daͤhier ſtatt finden.
Saämmtlichẽ Pflichtigen oder an deren Stelle die
Eltern oder Vormuͤnder haben ſich daher am bes
ſagten Tage und Stunde um ſo gewiſfer einzufin«
den, alg bei dem Nichterſcheinen des Einen oder
Andern von Amtswegen für dieſelben gezogen wer-
den wird.
Wiesloch, den 6. Seyt 1852.
. Fröhlich.
Oehlſchläger.
Großh. Bezirksawt Wiesloch.
Nr. 20,617. Eriſpinus Oftertag von Baier-
thal gedenkt nach Nordamerika auszuwandern
Wer nun an denſelben irgend einen Anſpruch zn
machen hat, wird hiermit aufgefordert, ſolchen am
amstag, den 18. d. W.,
Morgens 9 Ubhr,
auf der hieſigen Amtgkanzlet um fo gewiſſer gel-
tend zu machen, alg ifonft die nachgeſuchte Yus-
wanderungserlaubniß ertheilt wird.
Wiesloch, den 7. Sept. 1852.
öhlich.
W Oehlſchläger-
— Neckarbifchof$heim.
Nr. 16,307. Die Georg Jakoh Arn olv'{den
Eheleute von Eyfenbach wollen mit ihren .fimbgm
nach Nordamerifa auswandern. Etwaige Gläu-
biger derlelben haben ihre Forderungen in der auf
@& Dienstag, den 21. Sept. I. I,
früh 8 Uhr, ;
anberaumten Tagfahrt dahter anıumelden, widri-
genfalls ihnen ſpäter von hier aus zu ihrer Be-
friedigung nicht mehr verholfen werden koͤnne.
Neckardiſchofsheim, den 7. Sept. 1552.
Benitz.
Kuhn.
Main-Necdar-Cifendahin.
Da in neuerer Zeit hHäufig das Retfegepäcd ſo
kurz vor der regelmäßigen Abfahrizeit der Züge
auf die Dieffeltigen — vexbracht
wird, daß hierdurch Störungen in der pünktlichen
Expedition der Züge Hervorgerufen werden, ſo ſieht
man ſich veranlaft, auf den $ 29 des dieſſeitigen
Trangport - RNeglements , wornach das Neifegepäck
eine Viertetſtunde vor der Abfahrt ves
Zugs zur Expedition verbracht werden muß,. mit
dem Bemerfen aufmerkſam zu machen, daß man
die Expeditionen angewieſen hat;, vorkommenden
Falls ſtrenge auf der oben genannten Beſtimmung
zu beſtehen
Darmſtadt, den 7. Sept. 1852
Die Direckion.