X299.
Sonntag, 19. December
1852.
neue Anbeſtellungen.
Telegraphiſche Depeſche.
Berlin, Dec! (Sch. M.) So eben
Mittags 12.Uhr) ift.Dder Kaiſer von De:
ſterreich mit dem König von Preußen, wel-
cher dem hohen Gaſte auf der Eiſenbaͤhn
bis Juͤterbogk entgegen gefahren ift, hier
angefommen,
Deutſehland.
Karlsruhe, 17. Decbr. Das beute er-
ſchienene großb. bad. Regierungeblatt Nr.
57 enthält 1) Ordensverleihungen! Se. f
Hob. der Regent haben dem fürſtlich Thurns
und Taris’fhen. General Poſtdirectionsrath
Karl Müller und dem königl! belgiſchen
Oberſtleutnant Pierre Aulard das Comz
mandeurkreuz zweiter Klaſſe, ſodann dem
großh! Oberzollinſpector a, D, Friedrich
Gockel das Ritterkreuz des Ordens vom
Zaͤhringer Löwen allergnäbigft zu verleihen
gerubt. 2) Sriaubnif zur Annahme fremt-
der Orden. . Se, königl. Hoh. der Regent
haͤben dem Regierungs- Director Fromberz
die unterthänigſt naͤchgeſuchte Erlaubuiß
allergnädigſt zu ertheilen gerubt, den ihm
von Sr. Ma dem König von Preußen
verliehenen Rothen-Adler-Orden 2 Klaffe
annehmen und tragen zu dürfen. Die gleiche
hoͤchſte Erlgubniß erhielten: Der Proͤfeſſor
an der voͤlytechniſchen Schule, Friedrich
Eiſenlohr für den ihm von Sr. Majeſtät
dem König von Preußen verliehenen Re-
then⸗Adler Orden 3, Klaffe, und der Hof-
fourier Wilhelm Wolff für das demſelben
von _ Sr, Hobeit dem Herzog zu Sachſen-
Koburg und Goͤtha verliehene, dem herzogl.
Verdienſtkreuz. 3) Dienſtnachrichten. Außer
den ſchon miigetheilten noch folgende: Se.
Königi. Hoh. haben dem Profeſſeratskan-
didaten Dr. Karl Holzherr von Rottenherg
die erledigte Lehrſtelle am Lyceum zu Ras
fratt mit dem Titel alg Profeſſor allergnä-
Bigft zu übertragen geruht! Bekannt-
machung des Großh. Juſtizminiſteriums,
wornach von: 6 Rotariatscandidaten, welche
ſih Dder Kebten Yrüfung umierzogen haben,
durh Be[dHluß vom 30. Nov. K Krieg von
Bühl, K. Langer v, Billigheim, J. J. Neu-
berßer von D ittigheim unterdie Zahl der No-
tariatspraktikanten aufgenommen worden ſind.
5) Bekanntmachung des großh. Finanzmiz
niſteriums vom 4, Dd,, Die Tilgung: des auf
Sbligationen aufgenommenen Eifenbabn-
anlehens beterffend, folgerden Inhalts s „Der
Fonds zur Tilgung der von der Eifenbahn-
ſchuldenttigungekaſfe nach Maßgabe des Ge-
nen Eiſenbahnobligationen im Betrage von
12,987,300 fl wird für das Jahr 1852
nach Art. 3 dieſes Geſetzes auf 107,300 fl
feſtgeſetzt und nach der dieſſeitigen Bekannt-
machung vom 12 Sept 1842 Satz 19,
zur Einloͤſung von 42 Stück Obligationen
zu 1000 fl. S 42,000- f, 99 Etück Obli-
gationen zu 500 fl. =—= 49,500 fl 158
Stüc Obligationen zu 100 fl = 15,000 fl.,
zuſammen 299 Stück Obligat. = 107,300 fl.
beflimmt, Die Ziehung der einzulöſenden
Obligationen wird gegen Ende dieſes Mo-
nats, und die Heimzahlung der gezogenen
Obligationen auf den 1, Juli 1853 ſtatt-
finden. Dies wird mit dem Anfügen zur
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Ei-
ſenbahnſchuldentilgungskaſſe zum Vollzuge
angewiefen {fti.“ Verfügung deffelben
Miniferiums, die Behandlung der Lehen-
capitalien betreffend. Zufolge der Berfünz
dung Ddes großb. Jufizminifteriums, Lehen-
bof, vom 1. 9.. I i durch höchſte Ent-
ſchließung aus grohh! Staatsmintjierium: v.
23 Oft, d. S, die großh! Amortiſations-
kaͤſfe ermächtigt worden, für Die Lehenea-
pitalien, welche künftig zum Zinsſuß von
3 Procent bei iht angelegt werden das
Recht der Auffündigung zn gewähren! Das
aroßb. Sinanzminiftertum hat nun im Ein-
verſtändniſfe mit großh! Juſtizminiſterium,
Lehenhof/ für die Schuldverſchreibungen über
ſolche Capitalanlagen anftatt der früheren
eine neue Form vorgeſchrieben, wozu das
Formular im Regierungsblatt aufgeſtellt iſt.
Frankfurt, 12. Dec. (N. C.) Das Ber-
bot des Wanderns von Handwerksgeſellen
in der Schweiz iſt dem Vexnehmen nach
nunmehr in ſämmtlichen deutſchen Bundes-
laͤndern wieder in Wirkſamkeit gefeßt wor-
den. Uebrigens iſt nicht der fruͤhere Bun-
desbeſchluß welcher für eine ſolche Maß-
nahme erlaffen, im Jahr 1848 aber als zu
den Ausnahmsmaßregeln gehörig aufgeho-
hoben worden war, reaclivirt worden, Jene
Verfügung beruht lediglich auf Entſchlie-
fungen der Einzelſtaaten. Wo das Verbot
nicht förmlich publicirt worden, wird es
dulch Nichtviſtruͤng der Wanderbücher nach
der Schweiz in Voͤllzug gebraͤcht.
Stuttgart, 16. Dec. (Staatsanz.) Zu-
1, Brud, der nebenbet bemerft, mit ſehr
ausgebehüten Inſtruelionen nach Berlin ab-
gereiſt iſt, darauf, eine weitere Annäherung
des zollvereinsländiſchen und des öſterr.
Zolltaͤrifes anzubahnen, zu welchem Ende
die Manufacturz und Fabrikatenzölle des
Zollvereins von Seite Preußens erhoͤht
werden ſollen! Ferner wird Hr. v. Bruck
Vertrag der Darwſtädter Vereinbarung
die entgegenkommendſten Propoſitionen ſtel-
len, und zugleich auf den Termin für die
ſpäter einzutretende Handelseinigung ver-
zichten, wogegen man aber von Preußen
erwartet, daß es von ſeinem Grundſatze
der Priorität des Zollvereinsabſchluſſes ab-
gehen und den Handelsvertrag mit Oeſter-
reich bis auf den Punkt der Ratifteation
feſiſtellen werde. Hlernach dürfte es alfo
feſiſtehen, daß der Zollverein nicht gefähr-
det, fondern fortbeſtehen wird und daß mit
Oeſterreich ein Handelsvertrag abgeſchloſſen
werden wird, woraus ſich aber von ſelbſt
die Unzuläſſigkeit jener Angaben heraus-
ſtellt, nach denen die ſüd - und mitteldeuts
ſchen Staaten einerſeits mit Preuhen und
andererſeits mit Oeſterreich einen Handels-
vertrag abſchließen ſollten.
Ellivangen/ I4. Dee. (Sch. Kr.) Das
TZagesgefpräch bildet gegenwärtig hier und
insbeſondere auf dem Lande ein 20 Jahre
altes Bauernmädchen aus Neulen, Daffelbe
verfiel nach anderthalbjährigein Krankfein
vor einiger Zeit in einen Starrkrampf, der
vier Tage dauerte, waͤhrend welcher Zeit
die Kranfe keine Nahrungsmittel zu ſich
nahm. Nach dem Aufhören des Starrkram-
pfes begann das Mädchen in Verſen zu
ſprechen, bald hielt daſſelbe und hält noch
täglich dreimal Vorträge religiöſen Inhalts,
welche gewöhnlich eine Stunde lang dauern.
Der Inhalt dieſer Vorträge ſoll den Kreis
der Kenntniſſe, welche das Mädchen habe,
nicht überſchreiten. Aus Allem, was man
von Leuten hört, welche dieſe Perſon be-
obachtet haben, ſcheint hervorzugehen, daß
diefelbe in hohem Grade hyſteriſch, aber
bis jetzt keine Hellſeherin iſt; deſſenungeach-
tet ſoll der Zulauf zu derſelben zu ihrer
großen Beläſtigung ſehr groß ſein.
München, 14. Dec. Geſtern Abend iſt
das Herz des verſtorbenen Herzegs von
Leuchtenberg aus St. Petersburg hier ein-
getroffen, um in der Hauskapellẽ des her-
zogl. Palais demnächſt beigeſetzt zu werden.
Ueberbracht wurde das Herz durch den kaiſ.
ruſſiſchen Generaladfutanten Grafen Allbens.
Würzburg, 15. Dec. Würzb. 3.) Ge-
ſtern und vorheſtern ertönten in den Räu-
men der Univerſität nach langer Unterbre-
chung wieder die lebhaften Debatten einer
Studenten-Verſammlung; leider mar die
Veranlaſſung keine , erfreuliche... Vorigen
Sonntag nämlich hatte ſich in der Halle
des Theaters Abends zwiſchen einigen Stus
direnden und einem Offiziere der hiefigen
Garniſon ein Streit entſponnen, in deſ-
Sonntag, 19. December
1852.
neue Anbeſtellungen.
Telegraphiſche Depeſche.
Berlin, Dec! (Sch. M.) So eben
Mittags 12.Uhr) ift.Dder Kaiſer von De:
ſterreich mit dem König von Preußen, wel-
cher dem hohen Gaſte auf der Eiſenbaͤhn
bis Juͤterbogk entgegen gefahren ift, hier
angefommen,
Deutſehland.
Karlsruhe, 17. Decbr. Das beute er-
ſchienene großb. bad. Regierungeblatt Nr.
57 enthält 1) Ordensverleihungen! Se. f
Hob. der Regent haben dem fürſtlich Thurns
und Taris’fhen. General Poſtdirectionsrath
Karl Müller und dem königl! belgiſchen
Oberſtleutnant Pierre Aulard das Comz
mandeurkreuz zweiter Klaſſe, ſodann dem
großh! Oberzollinſpector a, D, Friedrich
Gockel das Ritterkreuz des Ordens vom
Zaͤhringer Löwen allergnäbigft zu verleihen
gerubt. 2) Sriaubnif zur Annahme fremt-
der Orden. . Se, königl. Hoh. der Regent
haͤben dem Regierungs- Director Fromberz
die unterthänigſt naͤchgeſuchte Erlaubuiß
allergnädigſt zu ertheilen gerubt, den ihm
von Sr. Ma dem König von Preußen
verliehenen Rothen-Adler-Orden 2 Klaffe
annehmen und tragen zu dürfen. Die gleiche
hoͤchſte Erlgubniß erhielten: Der Proͤfeſſor
an der voͤlytechniſchen Schule, Friedrich
Eiſenlohr für den ihm von Sr. Majeſtät
dem König von Preußen verliehenen Re-
then⸗Adler Orden 3, Klaffe, und der Hof-
fourier Wilhelm Wolff für das demſelben
von _ Sr, Hobeit dem Herzog zu Sachſen-
Koburg und Goͤtha verliehene, dem herzogl.
Verdienſtkreuz. 3) Dienſtnachrichten. Außer
den ſchon miigetheilten noch folgende: Se.
Königi. Hoh. haben dem Profeſſeratskan-
didaten Dr. Karl Holzherr von Rottenherg
die erledigte Lehrſtelle am Lyceum zu Ras
fratt mit dem Titel alg Profeſſor allergnä-
Bigft zu übertragen geruht! Bekannt-
machung des Großh. Juſtizminiſteriums,
wornach von: 6 Rotariatscandidaten, welche
ſih Dder Kebten Yrüfung umierzogen haben,
durh Be[dHluß vom 30. Nov. K Krieg von
Bühl, K. Langer v, Billigheim, J. J. Neu-
berßer von D ittigheim unterdie Zahl der No-
tariatspraktikanten aufgenommen worden ſind.
5) Bekanntmachung des großh. Finanzmiz
niſteriums vom 4, Dd,, Die Tilgung: des auf
Sbligationen aufgenommenen Eifenbabn-
anlehens beterffend, folgerden Inhalts s „Der
Fonds zur Tilgung der von der Eifenbahn-
ſchuldenttigungekaſfe nach Maßgabe des Ge-
nen Eiſenbahnobligationen im Betrage von
12,987,300 fl wird für das Jahr 1852
nach Art. 3 dieſes Geſetzes auf 107,300 fl
feſtgeſetzt und nach der dieſſeitigen Bekannt-
machung vom 12 Sept 1842 Satz 19,
zur Einloͤſung von 42 Stück Obligationen
zu 1000 fl. S 42,000- f, 99 Etück Obli-
gationen zu 500 fl. =—= 49,500 fl 158
Stüc Obligationen zu 100 fl = 15,000 fl.,
zuſammen 299 Stück Obligat. = 107,300 fl.
beflimmt, Die Ziehung der einzulöſenden
Obligationen wird gegen Ende dieſes Mo-
nats, und die Heimzahlung der gezogenen
Obligationen auf den 1, Juli 1853 ſtatt-
finden. Dies wird mit dem Anfügen zur
öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Ei-
ſenbahnſchuldentilgungskaſſe zum Vollzuge
angewiefen {fti.“ Verfügung deffelben
Miniferiums, die Behandlung der Lehen-
capitalien betreffend. Zufolge der Berfünz
dung Ddes großb. Jufizminifteriums, Lehen-
bof, vom 1. 9.. I i durch höchſte Ent-
ſchließung aus grohh! Staatsmintjierium: v.
23 Oft, d. S, die großh! Amortiſations-
kaͤſfe ermächtigt worden, für Die Lehenea-
pitalien, welche künftig zum Zinsſuß von
3 Procent bei iht angelegt werden das
Recht der Auffündigung zn gewähren! Das
aroßb. Sinanzminiftertum hat nun im Ein-
verſtändniſfe mit großh! Juſtizminiſterium,
Lehenhof/ für die Schuldverſchreibungen über
ſolche Capitalanlagen anftatt der früheren
eine neue Form vorgeſchrieben, wozu das
Formular im Regierungsblatt aufgeſtellt iſt.
Frankfurt, 12. Dec. (N. C.) Das Ber-
bot des Wanderns von Handwerksgeſellen
in der Schweiz iſt dem Vexnehmen nach
nunmehr in ſämmtlichen deutſchen Bundes-
laͤndern wieder in Wirkſamkeit gefeßt wor-
den. Uebrigens iſt nicht der fruͤhere Bun-
desbeſchluß welcher für eine ſolche Maß-
nahme erlaffen, im Jahr 1848 aber als zu
den Ausnahmsmaßregeln gehörig aufgeho-
hoben worden war, reaclivirt worden, Jene
Verfügung beruht lediglich auf Entſchlie-
fungen der Einzelſtaaten. Wo das Verbot
nicht förmlich publicirt worden, wird es
dulch Nichtviſtruͤng der Wanderbücher nach
der Schweiz in Voͤllzug gebraͤcht.
Stuttgart, 16. Dec. (Staatsanz.) Zu-
1, Brud, der nebenbet bemerft, mit ſehr
ausgebehüten Inſtruelionen nach Berlin ab-
gereiſt iſt, darauf, eine weitere Annäherung
des zollvereinsländiſchen und des öſterr.
Zolltaͤrifes anzubahnen, zu welchem Ende
die Manufacturz und Fabrikatenzölle des
Zollvereins von Seite Preußens erhoͤht
werden ſollen! Ferner wird Hr. v. Bruck
Vertrag der Darwſtädter Vereinbarung
die entgegenkommendſten Propoſitionen ſtel-
len, und zugleich auf den Termin für die
ſpäter einzutretende Handelseinigung ver-
zichten, wogegen man aber von Preußen
erwartet, daß es von ſeinem Grundſatze
der Priorität des Zollvereinsabſchluſſes ab-
gehen und den Handelsvertrag mit Oeſter-
reich bis auf den Punkt der Ratifteation
feſiſtellen werde. Hlernach dürfte es alfo
feſiſtehen, daß der Zollverein nicht gefähr-
det, fondern fortbeſtehen wird und daß mit
Oeſterreich ein Handelsvertrag abgeſchloſſen
werden wird, woraus ſich aber von ſelbſt
die Unzuläſſigkeit jener Angaben heraus-
ſtellt, nach denen die ſüd - und mitteldeuts
ſchen Staaten einerſeits mit Preuhen und
andererſeits mit Oeſterreich einen Handels-
vertrag abſchließen ſollten.
Ellivangen/ I4. Dee. (Sch. Kr.) Das
TZagesgefpräch bildet gegenwärtig hier und
insbeſondere auf dem Lande ein 20 Jahre
altes Bauernmädchen aus Neulen, Daffelbe
verfiel nach anderthalbjährigein Krankfein
vor einiger Zeit in einen Starrkrampf, der
vier Tage dauerte, waͤhrend welcher Zeit
die Kranfe keine Nahrungsmittel zu ſich
nahm. Nach dem Aufhören des Starrkram-
pfes begann das Mädchen in Verſen zu
ſprechen, bald hielt daſſelbe und hält noch
täglich dreimal Vorträge religiöſen Inhalts,
welche gewöhnlich eine Stunde lang dauern.
Der Inhalt dieſer Vorträge ſoll den Kreis
der Kenntniſſe, welche das Mädchen habe,
nicht überſchreiten. Aus Allem, was man
von Leuten hört, welche dieſe Perſon be-
obachtet haben, ſcheint hervorzugehen, daß
diefelbe in hohem Grade hyſteriſch, aber
bis jetzt keine Hellſeherin iſt; deſſenungeach-
tet ſoll der Zulauf zu derſelben zu ihrer
großen Beläſtigung ſehr groß ſein.
München, 14. Dec. Geſtern Abend iſt
das Herz des verſtorbenen Herzegs von
Leuchtenberg aus St. Petersburg hier ein-
getroffen, um in der Hauskapellẽ des her-
zogl. Palais demnächſt beigeſetzt zu werden.
Ueberbracht wurde das Herz durch den kaiſ.
ruſſiſchen Generaladfutanten Grafen Allbens.
Würzburg, 15. Dec. Würzb. 3.) Ge-
ſtern und vorheſtern ertönten in den Räu-
men der Univerſität nach langer Unterbre-
chung wieder die lebhaften Debatten einer
Studenten-Verſammlung; leider mar die
Veranlaſſung keine , erfreuliche... Vorigen
Sonntag nämlich hatte ſich in der Halle
des Theaters Abends zwiſchen einigen Stus
direnden und einem Offiziere der hiefigen
Garniſon ein Streit entſponnen, in deſ-