lieniſche Sprache verworfen und fand end-
lich die Begrüßung in franzöſiſcher Sprache
ſtatt. 2 75
Frankreich.
Paris, 18 Dec. Bei der heutigen Ab-
reiſe des Kaiſers nach Compiegne waren
an hieſigem Eiſenbahnhofe großartige feſt-
liche Anſtalten getroffen! Um 12 Ubr
wurden die mit kaiſerlichen Wappen, Ad-
lern und Fahnen geſchmückten Waggons
vor dem Warteſaale, wo ſich eine große
Menge von Notabilitäten verſammelt hatte,
aufgeſtellt; koſtbare Teppiche waren bis zu
den Wagenſchlägen gelegt. An dem Eiſen-
bahnhof war weder Militär noch Polizei
aufgeſtellt. Kurz vor 1 Ubr verkündigten
zahlreiche Rufe: Es lebe der Kaiſer“,
welche von der in der Umgebung verſam-
melten Volksmenge angeſtimmt wurden, die
Ankunft des Kaiſers. Es kam dieſer in
offenem Wagen, in Begleitung mehrerer
ſeiner Adjutanten. Um 1’4 Uhr fuhr der
Zug unter den Aeclamationen der Menge
ab. Telegraphiſche Depeſchen melden,
daß der Kaiſer um. 3 Uhr in Compiegne
eingetroffen iſt. Auf der Fahrt dahin war
er allenthalben mit enthuſiaſtiſchen Zurufen
begrüßt worden. In Compiegne waren bei
der Ankunft des Kaiſers viele Municipal-
raͤthe benachbarter Gemeinden verſammelt,
um ihn zu empfangen. — In der Beglei-
tung des Kaifers befanden ſich auch Die
Prinzeſſin Mathilde und eine junge Spa-
nierin, Fr. v. Monlijo, die bei Hofe große
Sunft genießt. — In Compiegne findet am
Montag eine große Jagd und am Tage
darauf ein glänzender Ball ſtatt.
Paris, 20. Dec. Die Regierungsjour-
nale enthalten heute lange Details über
die kurze Reiſe des Kaiſers nach Compiegne.
Auf die Anrede des Biſchofs antwortete
der Kaiſer: „Es iſt meine Pflicht, meine
Zuflucht zum Gebete zu nehmen, um meine
irdiſche Aufgabe löſen zu können. Das
Gebet iſt das Unterpfand der Segnungen
des Himmels, durch ſie und durch die Er-
leichterung der leidenden Klaſſen, die der
Gegenſtand meiner fortwährenden Fürſorge
find, werden wir zu dem Ziele gelangen,
nach dem wir Alle ſtreben müffen.“ —
Der Moniteur theilt ein Decret der ſpa-
niſchen Regierung mit, demzufolge für alle
Bodenerzeugniſſe Frankreichs, welche von
den franzoͤſiſchen Häfen zwiſchen Bordeaur
und Bayonne und zwiſchen Port Vendres
und Marſeille, ſowie von allen algieriſchen
Häfen mit ſpaniſchen Schiffen nach Spanien
erpedirt werden, die früheren niedrigen
Zollſätze entrichtet werden ſollen. Das De-
cret iſt unter dem 10. Dee. von Bravo
Murillo gegengezeichnet.
England.
London, 17. Dee. Admiral Sir Tho-
mag Briggs, Obercommandant des Kriegs-
hafens von Portsmouth, iſt geſtern ver-
ſchieden. Im Jahr 1780 geboren, trat er
ſchon mit 11 Jahren in den Floitendienſt
und zeichnete ſich als Capitän und Admiral
bei vielen Gelegenheiten aus. Ganz Ports-
mouth trauert über ſeinen Tod.
Spanien.
Madrid, 13. Dec. Die Kriſis unſerer
Zuſtände ſcheint ſich in conſtitutionellem
Sinne löſen zu wollen. Der Sturz Bravo
Murillos, der die Dinge auf die Spitze
> getrieben, ſcheint entſchieden: vielleicht heute
Abend noch wird die Königin den General
Lerſundi oder Roncali mit der Bildung ei-
nes neuen Cabineis beauftragen CI laut
telegr. Bolſchaft geſchehenj. Der Umſtand,
daß Bravo Murillo keinen irgend notabeln
Erſatzmann für den vorgeſtern abgetretenen
General Urbina finden konnte nebft der
Thätigkeit der Königin Mutter, ſcheint an
der ſchnellen Wendung der Dinge Schuld
Mannheim, 18. Dee. (Mh. J.) Im
Laufe des heutigen Vormittags ſtand Phil.
Joſ. Berlinger von Walldürn ein neunzehn-
fähriger junger Menſch, vor dem Schwur-
gerichte. Er war eines mittelſt Einſteigens
verübten gefährlichen Diebſtahls beſchuldigt.
Die Verhaͤndlung ergab folgendes, der An-
klage zur Grundlagẽ dienende Verhälmiß.
Der 73jährigen Wittwe Anna Maria Fürſt
von Walldürn, welche ein eigenthümliches
Haus allein bewohnt, wurden ſeit gerau-
mer Zeit aus verfchiedenen Theilen ihrer
Wohnung Gegenſtände manchfacher Art, als
Lebensmittel, baares Geld, Weißzeug u. dgl.
entwendet. Am Palmſonntag d. J. gewahrte
die Fürſt daß ihr aus einer Kammer des
zweilen Slockwerks neuerdings ein Sack,
drei Kopfkiſſen, zwei Kopfkiſſenziehen, zwei
Tiſchtücher, zwei Ketten, Mehl und Fleiſch
im Geſammtwerthe von etwa 13 fl 30 Fr.
geſtohlen worden waren, Der Verdacht, den
Diebſtahl begangen zu haben, fiel auf den
Angeflagten, weil Diefer das dem Hauſe
der Beftohlenen zunächſt ſtehende Haus, und
zwar damals zeitweiſe allein beiwohnte, und
weil, wie ſich bet genauer Ortsbeſichtigung
zugekehrten Wand der Fürſt'ſchen Behau-
fung eine Oeffnung gebrochen war, die es
ermöglichte, aus dem Speicherraume des
vom Angekiagten bewohnten Hauſes in den
Speicherraum der Fürſt überzuſteigen. Daß
dieſer Weg in der That benützt worden
war, hat ſich beim richterlichen Augenſchein
gleichfalls herausgeſtellt. Wie ſich im Au-
guft d. . weiter ergab, war überdies Ber-
linger im Beſitze eines Sackes und eines
Tiſchtuches geweſen, welche die Fürft als
ihr entwendet anerkannte. Er hatte dieſe
Dinge gegen Lebensmittel vertauſcht und
wußle ſich über deren Erwerb in keiner
Art auszuweiſen. Auch kam noch zu erwä-
gen, daͤß Berlinger einen arbeitsſcheuen
Wandel führte, ſo daß man eigentlich nicht
wußte, wovon er lebte. Da nicht ermittelt
werden konnte, ob und wann Berlinger die
fragliche Oeffnung brach, da ſich aber auf
der andern Seite als ſicher herausgeſtellt
hatte, daß derſelbe die fragliche Oeffnung
zum Diebſiahl jedenfalls benutzt haben mußte,
ſo lautete die Anklage nicht, auf mittelſt
Einbruͤchs und Einſteigens, ſondern, wie
bemerft, nur auf mittelſt Einſteigens ver-
übten gefaͤhrlichen Diebſtahls. Die Ge-
ſchworeuͤen erkannten unexachtet des Leug-
neng des Angeklagten dieſe Anklage für be-
gruͤndet, glaͤubten jedoch annehmen zu müſ-
fen, es ſei nicht erwieſen, daß der Ange-
klagte ſaͤmmiliche oben erwähnte Sachen
geſtohlen habe, erachtete denſelben vielmehr
nur der Entwendung der in ſeinem Beſitze
geweſenen Gegenſtände für ſchuldig. Der
Berichtshof verurtheilte ihn zu einer, durch
24 Tage Dunkelatreſt geſchärften Arbeits-
hausſtraͤfe von einem Jahre.
Heute Nachmittag wurde die Anklagſache
gegen Andreas Götz von Dumbach wegen
zefaͤhrlichen Diebſtahls verhandelt. Der An-
zeklaͤgte iſt 37 Jahre alt und ledig. Er
ſteht fehr verwahrloſet aus. Die Anklage
behaupiete von ihm daß er in der Nacht
vom i2. auf den 13. Juni d. J. mittelſt
Aufſprengung eines ſtarken Haͤngſchloſſes
in den Keller des einſam ſtehenden Wohn-
hauſes des Schmied Johann Adam Spaͤlch
von Inglertsgrunde C Großh. Bezirksamts
Buchen5 eingebrochen ſei, dafelbft 6 Laibe
Brod im Werthe von etwa 2 fl entwendet
und ſich zur Ausführung dieſer That eines
Werkzeuges bedient habe, mit welchem le-
bensgefaͤhrliche Verletzungen leicht zugefuͤgt
werden fonnten. Sie wollen deßhalb den
Angeklagten nach Maßgabe der Ziff. 1 und
2 des $ 381 des Strafgeſetzbuches beur-
heilt wiſſen Der Angekflagte leugnete vor
Gericht die That hartnaͤckig, Er halte jedoch
deren Vollführung am Morgen nach der?
ſelben in der Wohnung feiner Zuhaͤlterin
Barbara Heß von Mörſchenhardl zugeſtan-
den. So behauptete wenigſtens Maria Anna
Heß, die Schweſter der Barbara Heß. Daß
Götz an jenem Morgen Brod in die Woh-
nung der letztern gebracht haͤtte, konnte er
nicht in Abrede ſiellen; ebenſo wenig konnte
er ſich aber über den Erwerb dieſes Bro-
des ausweiſen. Die Perſon, von der er es
am 13. Juni d. J. in der Frühe gekauft
zu haben vorgab, die CEhefrau des Aceifor
Fertig von Dumbach, widerſprach eidlich die
Wahrheit dieſes Vorgebens. Unter dieſen
Umſtänden und da Goͤtz überdies ein Menſch
iſt, zu dem man ſich einer That, wie der
vorliegenden, wohl verſehen koͤnnte, erkann-
ten die Geſchworenen denſelben des durch
Einbruch verübten gefährlichen Diebſtahls
für ſchuldig, lehnten jedoch den Antrag der
Anklage infsweit ab, alg dieſer auf Gefähr-
lichkeit des Diebſtahls durch Mitführung
eines gefährlichen Werkzeuges ging, indem
ſie zwar dieſes Mitführen als erwieſen an-
nahın, dagegen aber es als glaubhaft er-
achteten, daß der Angeklagte des Werkzeu-
ges zum Angriffe oder zur Vertheidigung
ſich nicht habe bedienen wollen. Der Ge-
richtshof verurtheilte den Angeklagten zu
einer, durch 36 Tage Dunkelarreſt geſchärf-
ten Arbeitshausſtrafe von 1 Yahre 6 Mos
naten und zur Stellung unter polizeiliche
Aufſicht auf Jahr naͤch erſtandener Strafer
Mit dem Ende der Nachmittags = Sigung
wurde zugleich die Schwurgerichts - Sitzung
des 4, Quartals 1852 geſchloſſen, nachdem
in derſelben im Laufe von 9 Tagen acht
Sachen abgeurtheilt worden waren, wovon
eine einen Zeitraum von beinahe 3, zwei
einen Zeitraum von je 1’2 Tagen, die
übrigen zuſammen einen ſolchen von etwa
3 Tagen erfordert hatten! Als Schwurge-
richtspräſident fungirte in 5 Sachen der
Großh. Hofgerichtsrath Stempf, in drei
Sachen der Großh. Hofgerichtsrath Brauer.
Die Staatsbehörde war in 7 Sachen durch
den Großh. Hofgerichtsaſſeſſor Dr. Roßhiri,
zurch den Großh. Hofzerichtsaſſeſſor von
Hillern vertreten! Die Vertheidigung wurde
in den einzelnen Fällen von den Advokaͤten
Eller, Benfinger, Barazetti, Sentil, H.
Weller, Gerlaͤch, Eſſer, Friedmann, Ger-
nandt, Ullmicher und Hack geführt.
Redigirt unter Verantwortlichkeit von G. Keichard.
An die Deutſchkatholiken.
Am erſten Chriſttage findet unſer Got-
tesdienſt Vormittags 9 Uhr in der Seiten-
kapelle der St. Peterskirche ſtatt.
Der Vorſteher: Küchler.
Einladung.
Durch anſehnliche Beiträge mehrerer Wohl-
thäter ſind wir in den Sland geſetzt, den
Kindern im Waiſenhauſe Chriſt-Geſchenke
vertheilen zu können.
Die feierliche Beſcheerung ſoll am Vor-
feſte, Freitag, den 24, d. und zwar ſchon
um vier Uhr Nachmittags ſtattfinden we-
zu wir die verehrlichen Geber, ſo wie alle
Freunde der neuen Anſtalt hiermit ein-
laden.
Der Verwaltungsrath des Waiſenhauſes.
lich die Begrüßung in franzöſiſcher Sprache
ſtatt. 2 75
Frankreich.
Paris, 18 Dec. Bei der heutigen Ab-
reiſe des Kaiſers nach Compiegne waren
an hieſigem Eiſenbahnhofe großartige feſt-
liche Anſtalten getroffen! Um 12 Ubr
wurden die mit kaiſerlichen Wappen, Ad-
lern und Fahnen geſchmückten Waggons
vor dem Warteſaale, wo ſich eine große
Menge von Notabilitäten verſammelt hatte,
aufgeſtellt; koſtbare Teppiche waren bis zu
den Wagenſchlägen gelegt. An dem Eiſen-
bahnhof war weder Militär noch Polizei
aufgeſtellt. Kurz vor 1 Ubr verkündigten
zahlreiche Rufe: Es lebe der Kaiſer“,
welche von der in der Umgebung verſam-
melten Volksmenge angeſtimmt wurden, die
Ankunft des Kaiſers. Es kam dieſer in
offenem Wagen, in Begleitung mehrerer
ſeiner Adjutanten. Um 1’4 Uhr fuhr der
Zug unter den Aeclamationen der Menge
ab. Telegraphiſche Depeſchen melden,
daß der Kaiſer um. 3 Uhr in Compiegne
eingetroffen iſt. Auf der Fahrt dahin war
er allenthalben mit enthuſiaſtiſchen Zurufen
begrüßt worden. In Compiegne waren bei
der Ankunft des Kaiſers viele Municipal-
raͤthe benachbarter Gemeinden verſammelt,
um ihn zu empfangen. — In der Beglei-
tung des Kaifers befanden ſich auch Die
Prinzeſſin Mathilde und eine junge Spa-
nierin, Fr. v. Monlijo, die bei Hofe große
Sunft genießt. — In Compiegne findet am
Montag eine große Jagd und am Tage
darauf ein glänzender Ball ſtatt.
Paris, 20. Dec. Die Regierungsjour-
nale enthalten heute lange Details über
die kurze Reiſe des Kaiſers nach Compiegne.
Auf die Anrede des Biſchofs antwortete
der Kaiſer: „Es iſt meine Pflicht, meine
Zuflucht zum Gebete zu nehmen, um meine
irdiſche Aufgabe löſen zu können. Das
Gebet iſt das Unterpfand der Segnungen
des Himmels, durch ſie und durch die Er-
leichterung der leidenden Klaſſen, die der
Gegenſtand meiner fortwährenden Fürſorge
find, werden wir zu dem Ziele gelangen,
nach dem wir Alle ſtreben müffen.“ —
Der Moniteur theilt ein Decret der ſpa-
niſchen Regierung mit, demzufolge für alle
Bodenerzeugniſſe Frankreichs, welche von
den franzoͤſiſchen Häfen zwiſchen Bordeaur
und Bayonne und zwiſchen Port Vendres
und Marſeille, ſowie von allen algieriſchen
Häfen mit ſpaniſchen Schiffen nach Spanien
erpedirt werden, die früheren niedrigen
Zollſätze entrichtet werden ſollen. Das De-
cret iſt unter dem 10. Dee. von Bravo
Murillo gegengezeichnet.
England.
London, 17. Dee. Admiral Sir Tho-
mag Briggs, Obercommandant des Kriegs-
hafens von Portsmouth, iſt geſtern ver-
ſchieden. Im Jahr 1780 geboren, trat er
ſchon mit 11 Jahren in den Floitendienſt
und zeichnete ſich als Capitän und Admiral
bei vielen Gelegenheiten aus. Ganz Ports-
mouth trauert über ſeinen Tod.
Spanien.
Madrid, 13. Dec. Die Kriſis unſerer
Zuſtände ſcheint ſich in conſtitutionellem
Sinne löſen zu wollen. Der Sturz Bravo
Murillos, der die Dinge auf die Spitze
> getrieben, ſcheint entſchieden: vielleicht heute
Abend noch wird die Königin den General
Lerſundi oder Roncali mit der Bildung ei-
nes neuen Cabineis beauftragen CI laut
telegr. Bolſchaft geſchehenj. Der Umſtand,
daß Bravo Murillo keinen irgend notabeln
Erſatzmann für den vorgeſtern abgetretenen
General Urbina finden konnte nebft der
Thätigkeit der Königin Mutter, ſcheint an
der ſchnellen Wendung der Dinge Schuld
Mannheim, 18. Dee. (Mh. J.) Im
Laufe des heutigen Vormittags ſtand Phil.
Joſ. Berlinger von Walldürn ein neunzehn-
fähriger junger Menſch, vor dem Schwur-
gerichte. Er war eines mittelſt Einſteigens
verübten gefährlichen Diebſtahls beſchuldigt.
Die Verhaͤndlung ergab folgendes, der An-
klage zur Grundlagẽ dienende Verhälmiß.
Der 73jährigen Wittwe Anna Maria Fürſt
von Walldürn, welche ein eigenthümliches
Haus allein bewohnt, wurden ſeit gerau-
mer Zeit aus verfchiedenen Theilen ihrer
Wohnung Gegenſtände manchfacher Art, als
Lebensmittel, baares Geld, Weißzeug u. dgl.
entwendet. Am Palmſonntag d. J. gewahrte
die Fürſt daß ihr aus einer Kammer des
zweilen Slockwerks neuerdings ein Sack,
drei Kopfkiſſen, zwei Kopfkiſſenziehen, zwei
Tiſchtücher, zwei Ketten, Mehl und Fleiſch
im Geſammtwerthe von etwa 13 fl 30 Fr.
geſtohlen worden waren, Der Verdacht, den
Diebſtahl begangen zu haben, fiel auf den
Angeflagten, weil Diefer das dem Hauſe
der Beftohlenen zunächſt ſtehende Haus, und
zwar damals zeitweiſe allein beiwohnte, und
weil, wie ſich bet genauer Ortsbeſichtigung
zugekehrten Wand der Fürſt'ſchen Behau-
fung eine Oeffnung gebrochen war, die es
ermöglichte, aus dem Speicherraume des
vom Angekiagten bewohnten Hauſes in den
Speicherraum der Fürſt überzuſteigen. Daß
dieſer Weg in der That benützt worden
war, hat ſich beim richterlichen Augenſchein
gleichfalls herausgeſtellt. Wie ſich im Au-
guft d. . weiter ergab, war überdies Ber-
linger im Beſitze eines Sackes und eines
Tiſchtuches geweſen, welche die Fürft als
ihr entwendet anerkannte. Er hatte dieſe
Dinge gegen Lebensmittel vertauſcht und
wußle ſich über deren Erwerb in keiner
Art auszuweiſen. Auch kam noch zu erwä-
gen, daͤß Berlinger einen arbeitsſcheuen
Wandel führte, ſo daß man eigentlich nicht
wußte, wovon er lebte. Da nicht ermittelt
werden konnte, ob und wann Berlinger die
fragliche Oeffnung brach, da ſich aber auf
der andern Seite als ſicher herausgeſtellt
hatte, daß derſelbe die fragliche Oeffnung
zum Diebſiahl jedenfalls benutzt haben mußte,
ſo lautete die Anklage nicht, auf mittelſt
Einbruͤchs und Einſteigens, ſondern, wie
bemerft, nur auf mittelſt Einſteigens ver-
übten gefaͤhrlichen Diebſtahls. Die Ge-
ſchworeuͤen erkannten unexachtet des Leug-
neng des Angeklagten dieſe Anklage für be-
gruͤndet, glaͤubten jedoch annehmen zu müſ-
fen, es ſei nicht erwieſen, daß der Ange-
klagte ſaͤmmiliche oben erwähnte Sachen
geſtohlen habe, erachtete denſelben vielmehr
nur der Entwendung der in ſeinem Beſitze
geweſenen Gegenſtände für ſchuldig. Der
Berichtshof verurtheilte ihn zu einer, durch
24 Tage Dunkelatreſt geſchärften Arbeits-
hausſtraͤfe von einem Jahre.
Heute Nachmittag wurde die Anklagſache
gegen Andreas Götz von Dumbach wegen
zefaͤhrlichen Diebſtahls verhandelt. Der An-
zeklaͤgte iſt 37 Jahre alt und ledig. Er
ſteht fehr verwahrloſet aus. Die Anklage
behaupiete von ihm daß er in der Nacht
vom i2. auf den 13. Juni d. J. mittelſt
Aufſprengung eines ſtarken Haͤngſchloſſes
in den Keller des einſam ſtehenden Wohn-
hauſes des Schmied Johann Adam Spaͤlch
von Inglertsgrunde C Großh. Bezirksamts
Buchen5 eingebrochen ſei, dafelbft 6 Laibe
Brod im Werthe von etwa 2 fl entwendet
und ſich zur Ausführung dieſer That eines
Werkzeuges bedient habe, mit welchem le-
bensgefaͤhrliche Verletzungen leicht zugefuͤgt
werden fonnten. Sie wollen deßhalb den
Angeklagten nach Maßgabe der Ziff. 1 und
2 des $ 381 des Strafgeſetzbuches beur-
heilt wiſſen Der Angekflagte leugnete vor
Gericht die That hartnaͤckig, Er halte jedoch
deren Vollführung am Morgen nach der?
ſelben in der Wohnung feiner Zuhaͤlterin
Barbara Heß von Mörſchenhardl zugeſtan-
den. So behauptete wenigſtens Maria Anna
Heß, die Schweſter der Barbara Heß. Daß
Götz an jenem Morgen Brod in die Woh-
nung der letztern gebracht haͤtte, konnte er
nicht in Abrede ſiellen; ebenſo wenig konnte
er ſich aber über den Erwerb dieſes Bro-
des ausweiſen. Die Perſon, von der er es
am 13. Juni d. J. in der Frühe gekauft
zu haben vorgab, die CEhefrau des Aceifor
Fertig von Dumbach, widerſprach eidlich die
Wahrheit dieſes Vorgebens. Unter dieſen
Umſtänden und da Goͤtz überdies ein Menſch
iſt, zu dem man ſich einer That, wie der
vorliegenden, wohl verſehen koͤnnte, erkann-
ten die Geſchworenen denſelben des durch
Einbruch verübten gefährlichen Diebſtahls
für ſchuldig, lehnten jedoch den Antrag der
Anklage infsweit ab, alg dieſer auf Gefähr-
lichkeit des Diebſtahls durch Mitführung
eines gefährlichen Werkzeuges ging, indem
ſie zwar dieſes Mitführen als erwieſen an-
nahın, dagegen aber es als glaubhaft er-
achteten, daß der Angeklagte des Werkzeu-
ges zum Angriffe oder zur Vertheidigung
ſich nicht habe bedienen wollen. Der Ge-
richtshof verurtheilte den Angeklagten zu
einer, durch 36 Tage Dunkelarreſt geſchärf-
ten Arbeitshausſtrafe von 1 Yahre 6 Mos
naten und zur Stellung unter polizeiliche
Aufſicht auf Jahr naͤch erſtandener Strafer
Mit dem Ende der Nachmittags = Sigung
wurde zugleich die Schwurgerichts - Sitzung
des 4, Quartals 1852 geſchloſſen, nachdem
in derſelben im Laufe von 9 Tagen acht
Sachen abgeurtheilt worden waren, wovon
eine einen Zeitraum von beinahe 3, zwei
einen Zeitraum von je 1’2 Tagen, die
übrigen zuſammen einen ſolchen von etwa
3 Tagen erfordert hatten! Als Schwurge-
richtspräſident fungirte in 5 Sachen der
Großh. Hofgerichtsrath Stempf, in drei
Sachen der Großh. Hofgerichtsrath Brauer.
Die Staatsbehörde war in 7 Sachen durch
den Großh. Hofgerichtsaſſeſſor Dr. Roßhiri,
zurch den Großh. Hofzerichtsaſſeſſor von
Hillern vertreten! Die Vertheidigung wurde
in den einzelnen Fällen von den Advokaͤten
Eller, Benfinger, Barazetti, Sentil, H.
Weller, Gerlaͤch, Eſſer, Friedmann, Ger-
nandt, Ullmicher und Hack geführt.
Redigirt unter Verantwortlichkeit von G. Keichard.
An die Deutſchkatholiken.
Am erſten Chriſttage findet unſer Got-
tesdienſt Vormittags 9 Uhr in der Seiten-
kapelle der St. Peterskirche ſtatt.
Der Vorſteher: Küchler.
Einladung.
Durch anſehnliche Beiträge mehrerer Wohl-
thäter ſind wir in den Sland geſetzt, den
Kindern im Waiſenhauſe Chriſt-Geſchenke
vertheilen zu können.
Die feierliche Beſcheerung ſoll am Vor-
feſte, Freitag, den 24, d. und zwar ſchon
um vier Uhr Nachmittags ſtattfinden we-
zu wir die verehrlichen Geber, ſo wie alle
Freunde der neuen Anſtalt hiermit ein-
laden.
Der Verwaltungsrath des Waiſenhauſes.