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Raoul-RocIteUe Inst. Je Ia RtAol. Helvetisjue.
ins Gefängniss geworfen, weil sie diese Verletzung des
Schweizer Bodens nicht verhindert hätten.
Indessen verwandten sich die verbannten Waadtländer
und namentlich Friedrich Cäsar Laharpe für ihr gedrücktes
Aaterland, verlangten in Paris die V,Wiederherstellung der al-
ten Landstände, und zu dem Ende Französische Vermitte-
lung, weil, was hier nicht bemerkt wird, Frankreich die
Garantie des Lausanner Vertrags vom Jahr 1564, wodurch
Savoyen das Waadtland an Bern abtrat, übernommen habe.
Völlig unpassend war die Berufung auf diese Garantie inso-
fern , als Savoyen bei der Abtretung die früheren Rechte der
Waadtländer nicht gewahrt, sondern das Land unter der
Bedingung an Bern abgetreten hatte, dass es dieses wie seine
übrigen Länder regieren könne, ohne dass ihm deswegen von
den Herzogen von Savoyen oder irgend jemand anders zu ir-
gend einer Zeit ein Vorwurf gemacht werden dürfe; die Ber-
ner sahen es also als erobertes Land an, nahmen ihm alle
Rechte, und lieisen es durch ihre Landvögte regieren.
Die verbannten Waadtländer und Laharpe werden hier
von Herrn Raoul-Rochette etwas hart behandelt. Er nennt
sie Aufrührer, welche die Vermittlung des Französischen
Gouvernements angerufen hätten ; ,,würdige und muthige
Handlung dieser edelmüthigen Bürger, über Bern, wenn
auch schuldig, und über die unschuldige Schweiz die
Schmach einer fremden Dazwischenkunft anzurufen und alle
Geisseln eines Einfalls !" als ob das Letzte eine nothwendige
Folge der Bitte um Vermittelung gewesen wäre, die Ver-
bannte doch gewiss wohl irgendwo nachzusuchen berechtigt
sind. Von Laharpe aber sagt der Verfasser: ,,Dieser, erst
Advocat in Lausanne, dann, in seiner Eigenschaft als Waadt-
länder beauftragt, die Grossherzoge von Russland das Fran-
zösische zu lehren , darauf, dafür dass er sie in der Gramma^
tik unterrichtet hatte, zum Ohersten ernannt, hatte in der
Mitte eines nordischen Hofes und bei der Erziehung von un-
umschränkten Fürsten, weder seine Waadtländischen Vorur-
theile noch seine republicanischen Grundsätze vergessend^
Mit ein Paar Worten wird nun der Unruhen am Zür-
cher See erwähnt, wo der reiche Flecken Stäfa Gleichheit
der politischen Rechte mit den Bürgern der Stadt verlangt
habe; diese hätten die Empörung für beigelegt gehalten,
weil die Anführer derselben ins Gefängniss gesetzt worden
wären. Man hätte dies so wenig beachtet, wie andere Be-
mühungen Empörungen zu stiften; Frankreich' habe mau
nicht gefürchtet, weil man das Directorium nach dem Cha-
Raoul-RocIteUe Inst. Je Ia RtAol. Helvetisjue.
ins Gefängniss geworfen, weil sie diese Verletzung des
Schweizer Bodens nicht verhindert hätten.
Indessen verwandten sich die verbannten Waadtländer
und namentlich Friedrich Cäsar Laharpe für ihr gedrücktes
Aaterland, verlangten in Paris die V,Wiederherstellung der al-
ten Landstände, und zu dem Ende Französische Vermitte-
lung, weil, was hier nicht bemerkt wird, Frankreich die
Garantie des Lausanner Vertrags vom Jahr 1564, wodurch
Savoyen das Waadtland an Bern abtrat, übernommen habe.
Völlig unpassend war die Berufung auf diese Garantie inso-
fern , als Savoyen bei der Abtretung die früheren Rechte der
Waadtländer nicht gewahrt, sondern das Land unter der
Bedingung an Bern abgetreten hatte, dass es dieses wie seine
übrigen Länder regieren könne, ohne dass ihm deswegen von
den Herzogen von Savoyen oder irgend jemand anders zu ir-
gend einer Zeit ein Vorwurf gemacht werden dürfe; die Ber-
ner sahen es also als erobertes Land an, nahmen ihm alle
Rechte, und lieisen es durch ihre Landvögte regieren.
Die verbannten Waadtländer und Laharpe werden hier
von Herrn Raoul-Rochette etwas hart behandelt. Er nennt
sie Aufrührer, welche die Vermittlung des Französischen
Gouvernements angerufen hätten ; ,,würdige und muthige
Handlung dieser edelmüthigen Bürger, über Bern, wenn
auch schuldig, und über die unschuldige Schweiz die
Schmach einer fremden Dazwischenkunft anzurufen und alle
Geisseln eines Einfalls !" als ob das Letzte eine nothwendige
Folge der Bitte um Vermittelung gewesen wäre, die Ver-
bannte doch gewiss wohl irgendwo nachzusuchen berechtigt
sind. Von Laharpe aber sagt der Verfasser: ,,Dieser, erst
Advocat in Lausanne, dann, in seiner Eigenschaft als Waadt-
länder beauftragt, die Grossherzoge von Russland das Fran-
zösische zu lehren , darauf, dafür dass er sie in der Gramma^
tik unterrichtet hatte, zum Ohersten ernannt, hatte in der
Mitte eines nordischen Hofes und bei der Erziehung von un-
umschränkten Fürsten, weder seine Waadtländischen Vorur-
theile noch seine republicanischen Grundsätze vergessend^
Mit ein Paar Worten wird nun der Unruhen am Zür-
cher See erwähnt, wo der reiche Flecken Stäfa Gleichheit
der politischen Rechte mit den Bürgern der Stadt verlangt
habe; diese hätten die Empörung für beigelegt gehalten,
weil die Anführer derselben ins Gefängniss gesetzt worden
wären. Man hätte dies so wenig beachtet, wie andere Be-
mühungen Empörungen zu stiften; Frankreich' habe mau
nicht gefürchtet, weil man das Directorium nach dem Cha-