038
Pecchio , Storia deHa economia puhbiica in Italia.
studirt werden, es ist daher ein guter Auszug; sehr wün-
schenswert!!. Müllers Darstellung* der italienischen
Classiker über Nationalökonomie (1820) ist wenig zu
brauchen, da sie nur die Lebensumstände der Schrift-
steller und die Titel ihrer Werke, nicht deren Inhalt
angiebt und blos von Einigen ausführliche Auszüge bei-
fügt. Weit schätzbarer ist das Wenige, was Hasse in
der Abhandlung: Cuinam nostri aevi populo debeamus
primas oeconomiae publicae et statisticae notiones (1828)
liiittheilt. Pecchio hat viel mehr vorgearbeitet; es ist
ihm gelungen , jeden dieser grolsen Reihe von Schrift-
stellern so lebendig zu schildern , dals man sich in den
Mittelpunct seiner Gedanken versetzt glaubt. Dennoch
würde ein, mit deutschem Geist und Fleifs geschriebe-
ner Auszug immer noch etwas sehr Nützliches seyn.
Der Yerf. hat nämlich, seinem politischen Standpunct
gemäfs, hauptsächlich jene grolsen Mafsregeln im Auge,
die von der Regierung zur Beförderung des Volkswohl-
standes ergriffen werden müssen, und über deren hohe
Wichtigkeit freilich keine Verschiedenheit der Meinun-
gen bestehen kann, ob man gleich über die Art der
Ausführung, über die dabei zu befolgenden Grundsätze
und Gränzen noch immer streitet; z. B. die Befreiung des
Gruudeigenthums von Feudallasten, die Urbarmachung
von Oedungen, die Abschaffung der schlecht bewirt-
schafteten Gcmeindeländereien, der Weiderechte, die
Entfesselung des Kornhandels, die Beschränkung der
manus mortua, die Aufhebung der Zünfte, der Monopole
und Steuerfreiheiten, der Binnenzölle und der schäd-
lichen Arten von Abgaben, die Herstellung guter Stralsen
und Münzen, die genaue Grundsteuersetzung u. a. m.
Ueber die freie Theilbarkeit des Grundeigenthums und
die gänzliche Freilassung des auswärtigen Handels von
allen Zöllen streitet man in Italien so wie in anderen
Ländern. Um die gröbsten, einleuchtendsten Fehler zu
erkennen, bedarf man zwar keiner tiefen Forschung,
wohl aber ist es unerläfslich, auf die Grundbegrilfe und
Grundgesetze der Volkswirtschaftslehre zurückzugehen,
Pecchio , Storia deHa economia puhbiica in Italia.
studirt werden, es ist daher ein guter Auszug; sehr wün-
schenswert!!. Müllers Darstellung* der italienischen
Classiker über Nationalökonomie (1820) ist wenig zu
brauchen, da sie nur die Lebensumstände der Schrift-
steller und die Titel ihrer Werke, nicht deren Inhalt
angiebt und blos von Einigen ausführliche Auszüge bei-
fügt. Weit schätzbarer ist das Wenige, was Hasse in
der Abhandlung: Cuinam nostri aevi populo debeamus
primas oeconomiae publicae et statisticae notiones (1828)
liiittheilt. Pecchio hat viel mehr vorgearbeitet; es ist
ihm gelungen , jeden dieser grolsen Reihe von Schrift-
stellern so lebendig zu schildern , dals man sich in den
Mittelpunct seiner Gedanken versetzt glaubt. Dennoch
würde ein, mit deutschem Geist und Fleifs geschriebe-
ner Auszug immer noch etwas sehr Nützliches seyn.
Der Yerf. hat nämlich, seinem politischen Standpunct
gemäfs, hauptsächlich jene grolsen Mafsregeln im Auge,
die von der Regierung zur Beförderung des Volkswohl-
standes ergriffen werden müssen, und über deren hohe
Wichtigkeit freilich keine Verschiedenheit der Meinun-
gen bestehen kann, ob man gleich über die Art der
Ausführung, über die dabei zu befolgenden Grundsätze
und Gränzen noch immer streitet; z. B. die Befreiung des
Gruudeigenthums von Feudallasten, die Urbarmachung
von Oedungen, die Abschaffung der schlecht bewirt-
schafteten Gcmeindeländereien, der Weiderechte, die
Entfesselung des Kornhandels, die Beschränkung der
manus mortua, die Aufhebung der Zünfte, der Monopole
und Steuerfreiheiten, der Binnenzölle und der schäd-
lichen Arten von Abgaben, die Herstellung guter Stralsen
und Münzen, die genaue Grundsteuersetzung u. a. m.
Ueber die freie Theilbarkeit des Grundeigenthums und
die gänzliche Freilassung des auswärtigen Handels von
allen Zöllen streitet man in Italien so wie in anderen
Ländern. Um die gröbsten, einleuchtendsten Fehler zu
erkennen, bedarf man zwar keiner tiefen Forschung,
wohl aber ist es unerläfslich, auf die Grundbegrilfe und
Grundgesetze der Volkswirtschaftslehre zurückzugehen,