Vering: Geschichte u. Institutionen des röm. Rechts. 2. Aufl. 687
hoch lasset des Beifalls Wogen ihm geh’n und erhebet mit elf-
fachem Schlage
des lenaischen Festes willkommenen Lärm,
dass der Dichter hübsch fröhlich das Haus uns verlässt,
weil es heut ihm gelahg,
hell strahlend mit leuchtendem Antlitz!
Oder die Ansprache an die Pallas in der Antistrophe in Gly-
coneen 581 ff.
Schützerin Pallas, unsres hoch-
heiligen Landes Königin,
welches der Dichter Ruhm und Kriegs-
thaten und Macht erheben weit
über die Länder alle;
nah’ dich, o komm mit unserer
Gönnerin Nike auf den Feld-
zügen und in den Schlachten,
die der festlichen Chorlieder sich freuet
und den Feinden mit uns stehet genüber.
Komm o Göttin, erscheine jetzt!
gilt’s mit jeglicher Kunst doch heut
uns den Männern des Ritterstands
Sieg zu schaffen, wenn jemals.
Noch ist zu bemerken, dass ein Index beigefügt ist, in wel-
chen jedes griechische Wort, das in diesem Stücke vorkommt, auf-
genommen ist. Die äussere Ausstattung des Ganzen in Druck und
Papier ist vorzüglich zu nennen.
Geschichte und Institutionen des römischen Privatrechts von Dr.
Friedrich H. Vering, Professor der Rechte an der Uni-
versität zu Heidelberg. Ziveite umgearbeitete sehr vermehrte
Auflage. Mainz. Verlag von Franz Kirchheim. 1867. XI und
564 S. gr. 8. (2 Thlr.)
In meiner Selbstanzeige der ersten Auflage in diesen Jahr-
büchern 1865. Nr, 30. S. 476 ff. habe ich mich über Zweck und
Plan meines Werkes des Näheren ausgesprochen. Die vorliegende
zweite Auflage ist eine umgearbeitete und sehr vermehrte. Der
Text des Buches ist um 118 Seiten vermehrt, dagegen das Regi-
ster durch compresseren Druck auf einen um einen halben Bogen
kleineren Raum zusammengedrängt. Ich habe im Wesentlichen den
ursprünglichen Plan festgehalten, ein Lehrbuch der Geschichte des
römischen Privatrechts und des heutigen gemeinen Rechts zu bie-
ten, welches sich durch Einfachheit und Fasslichkeit der Darstel-
hoch lasset des Beifalls Wogen ihm geh’n und erhebet mit elf-
fachem Schlage
des lenaischen Festes willkommenen Lärm,
dass der Dichter hübsch fröhlich das Haus uns verlässt,
weil es heut ihm gelahg,
hell strahlend mit leuchtendem Antlitz!
Oder die Ansprache an die Pallas in der Antistrophe in Gly-
coneen 581 ff.
Schützerin Pallas, unsres hoch-
heiligen Landes Königin,
welches der Dichter Ruhm und Kriegs-
thaten und Macht erheben weit
über die Länder alle;
nah’ dich, o komm mit unserer
Gönnerin Nike auf den Feld-
zügen und in den Schlachten,
die der festlichen Chorlieder sich freuet
und den Feinden mit uns stehet genüber.
Komm o Göttin, erscheine jetzt!
gilt’s mit jeglicher Kunst doch heut
uns den Männern des Ritterstands
Sieg zu schaffen, wenn jemals.
Noch ist zu bemerken, dass ein Index beigefügt ist, in wel-
chen jedes griechische Wort, das in diesem Stücke vorkommt, auf-
genommen ist. Die äussere Ausstattung des Ganzen in Druck und
Papier ist vorzüglich zu nennen.
Geschichte und Institutionen des römischen Privatrechts von Dr.
Friedrich H. Vering, Professor der Rechte an der Uni-
versität zu Heidelberg. Ziveite umgearbeitete sehr vermehrte
Auflage. Mainz. Verlag von Franz Kirchheim. 1867. XI und
564 S. gr. 8. (2 Thlr.)
In meiner Selbstanzeige der ersten Auflage in diesen Jahr-
büchern 1865. Nr, 30. S. 476 ff. habe ich mich über Zweck und
Plan meines Werkes des Näheren ausgesprochen. Die vorliegende
zweite Auflage ist eine umgearbeitete und sehr vermehrte. Der
Text des Buches ist um 118 Seiten vermehrt, dagegen das Regi-
ster durch compresseren Druck auf einen um einen halben Bogen
kleineren Raum zusammengedrängt. Ich habe im Wesentlichen den
ursprünglichen Plan festgehalten, ein Lehrbuch der Geschichte des
römischen Privatrechts und des heutigen gemeinen Rechts zu bie-
ten, welches sich durch Einfachheit und Fasslichkeit der Darstel-