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Die Bede in Kurpfalz yoii iliren Anfängen bis
ins lö. Jahrhundert.

Von

Arnold Tlioelke.

Einleitung.

Während das deutsche Königtum im Banne seiner universalistischen
Tendenz und ihrer Folgen, besonders der italienischen Politik, die Für-
sorge für Deutschland oft ganz hintansetzte, kam dort, allmählich er-
starkend und Schritt für Schritt ihren Bereich erweiternd, eine neue
Macht, die landesherrliche, auf. Sie nahm dem Königtum zwar zum
Schaden der Einheit Stück für Stück seiner Macht weg, erwies sich
aber auch viel lebenskräftiger als dieses durch eine selbständige Fort-
bildung des Yerfassungslebens, wie sie dem Königtum als solchem nicht
mehr möglich war.

Es gehört hierher nicht in letzter Linie die Einführung der ersten
deutschen Steuer, der Bede, durch die Landesherrn, eine Tatsache, die
mehr als alles andere erkennen lässt, welche der beiden Mächte, könig-
liche oder landesherrliche, sich im weiteren Verlauf der geschichtlichen
Entwicklung als die lebensfähigere erweisen würde.

Die Bedeutung, die die Einftibrung der Bede für unsere Verfassungs-
geschichte hat, rechtfertigt die grosse Anzahl der Forschungen, die über
diese erste direkte Staatssteuer bereits angestellt worden sind 1). So
dürfte auch die vorliegende Arbeit nicht überflüssig sein, zumal sie
über ein Territorium handelt, das einst eine nicht unbedeutende Kolle
in der deutschen Geschiclite gespielt hat.

Die Inbaber der schon sehr früh erblichen lothringischen Pfalz-
grafenwürde nennen sich im 11. und 12. Jahrhundert zuweilen, wahr-
scheinlich auf Grund ihrer Besitzungen am Niederrhein, „Pfalzgrafen

1) Ausführliche Literaturangaben s. bei: v. Below, Artikol „Bede“ und „Grund-
steuer“ im Iiandwörterbuch der Staatswissenscbaften.
 
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