Die Bede in Kurpfalz von ihren Anfängen his ins 16. Jahrhundert 109
diese Stelle noch einen anderen Beweggrund für die Steuervergünstigung'
an, nämlich die Hebung des Zuzugs in die Städte. Das gleiche
Motiv finden wir, als 1392 vor den Mauern Heidelbergs eine neue
städtische Ansiedlung, „die nuwe stat“, gegründet wird. „Und umb
daz man in der obgen. nuwen stat deste gerner ziehen, buwen und
wonen moge, so han wir umbe gemeynen nutzen derselben unser nuwen
stat und unseres landes besserung . . . . die sunderlich gnad und friheit
getan und gegeben“ denen, die dort hinziehen, „daz sie und ir gut
kein bede, sture oder ander schatzung .... diese nehsten 15 jare . . . .
geben oder reichen sollen in deheine wisse“ A). Ausgenommen werden
nur die Bürger, die aus der alten Stadt Heidelberg hineinziehen. Diese
sollen Bede zahlen.
1489 wird Weinheim von der Bede befreit 1 2) und erhält die Er-
laubnis, ein Ungeld zu erheben, von dem es einen Teil „an stat unser
bete“ an den Pfalzgrafen abführen muss. So wird auch Heidelberg
gegen die Erhebung eines Ungeldes durch den Pfalzgrafen 1465 für immer
von der Steuer befreit 3) mit der Einschränkung, dass die Ausleute und
sonstige Einwohner, die nicht an den Lasten der Bürger teilnehmen,
weiter Bede entrichten sollen. Ebenso zahlt Bretton von seinem Un-
geld die ihm auferlegte Bede: „Der statt Bretheim ist von unserm
gnedigsten hern us besondern gnaden zugelassen, ein zimblich umbgelt
von fleisch, fruchten und wein lut derselben besondern ordnung zu
erhaltung der statt notturftigen gebuwen, auch bezalung nachbestimpter
bäth, salzgelt, zins, torwartern, wächtern und anderer dienstleut etc.“ 4).
Aus dem Jahre 1289 haben wir für Heidelberg eine Ermässigung
der Bede 5). Sie wurde den Heidelbergern in diesem Jahre fixiert und
auf eine Pauschalsumme von 400 Pfund Heller jährlich ermässigt.
„Inspectis nostris defectibus, quos sustinuimus“, gibt die Stadtgemeinde
als Grund für die ihr zu teil gewordene Yergünstigung an.
Öfter kam es vor, dass den Städten die Bede für eine bestimmte
Zeit erlassen wurde, damit sie in derselben Schulden des Landesherrn
oder eigene tilgen konnten. Heidelberg erhält in diesem Sinne 1357
Ereiheit für sechs Jahre: „daz sie alle die schulde, die uns vater
1) Archiv für die Geschichte der Stadt Heidelberg I, S. 90 f.
2) Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins IY, 306 ff.: „Freiheit der Stadt
Weinheim“, Einleitnng.
3) Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins IY, 387 ff.
4) ,Renovation über das Ampt Bretheim' von 1540 fol. 45 v (G.L.A. Karlsruhe).
5) Freher, Orig. Palat. II, S. 94.
diese Stelle noch einen anderen Beweggrund für die Steuervergünstigung'
an, nämlich die Hebung des Zuzugs in die Städte. Das gleiche
Motiv finden wir, als 1392 vor den Mauern Heidelbergs eine neue
städtische Ansiedlung, „die nuwe stat“, gegründet wird. „Und umb
daz man in der obgen. nuwen stat deste gerner ziehen, buwen und
wonen moge, so han wir umbe gemeynen nutzen derselben unser nuwen
stat und unseres landes besserung . . . . die sunderlich gnad und friheit
getan und gegeben“ denen, die dort hinziehen, „daz sie und ir gut
kein bede, sture oder ander schatzung .... diese nehsten 15 jare . . . .
geben oder reichen sollen in deheine wisse“ A). Ausgenommen werden
nur die Bürger, die aus der alten Stadt Heidelberg hineinziehen. Diese
sollen Bede zahlen.
1489 wird Weinheim von der Bede befreit 1 2) und erhält die Er-
laubnis, ein Ungeld zu erheben, von dem es einen Teil „an stat unser
bete“ an den Pfalzgrafen abführen muss. So wird auch Heidelberg
gegen die Erhebung eines Ungeldes durch den Pfalzgrafen 1465 für immer
von der Steuer befreit 3) mit der Einschränkung, dass die Ausleute und
sonstige Einwohner, die nicht an den Lasten der Bürger teilnehmen,
weiter Bede entrichten sollen. Ebenso zahlt Bretton von seinem Un-
geld die ihm auferlegte Bede: „Der statt Bretheim ist von unserm
gnedigsten hern us besondern gnaden zugelassen, ein zimblich umbgelt
von fleisch, fruchten und wein lut derselben besondern ordnung zu
erhaltung der statt notturftigen gebuwen, auch bezalung nachbestimpter
bäth, salzgelt, zins, torwartern, wächtern und anderer dienstleut etc.“ 4).
Aus dem Jahre 1289 haben wir für Heidelberg eine Ermässigung
der Bede 5). Sie wurde den Heidelbergern in diesem Jahre fixiert und
auf eine Pauschalsumme von 400 Pfund Heller jährlich ermässigt.
„Inspectis nostris defectibus, quos sustinuimus“, gibt die Stadtgemeinde
als Grund für die ihr zu teil gewordene Yergünstigung an.
Öfter kam es vor, dass den Städten die Bede für eine bestimmte
Zeit erlassen wurde, damit sie in derselben Schulden des Landesherrn
oder eigene tilgen konnten. Heidelberg erhält in diesem Sinne 1357
Ereiheit für sechs Jahre: „daz sie alle die schulde, die uns vater
1) Archiv für die Geschichte der Stadt Heidelberg I, S. 90 f.
2) Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins IY, 306 ff.: „Freiheit der Stadt
Weinheim“, Einleitnng.
3) Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins IY, 387 ff.
4) ,Renovation über das Ampt Bretheim' von 1540 fol. 45 v (G.L.A. Karlsruhe).
5) Freher, Orig. Palat. II, S. 94.