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Historisch-Philosophischer Verein <Heidelberg> [Hrsg.]
Neue Heidelberger Jahrbücher — N.F..1929

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https://doi.org/10.11588/diglit.47615#0167
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146

4



VII.



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der Universität
Eichhorn. Graefe. Lichtenstein.


Rom in die Vaticana gekommene deutschen Manuscripte zurückgeben zu wollen,
so dürfte es wohl nicht unbillig seyn, hievon auch für die inländischen Gelehrten
einen erlaubten Vortheil zu ziehen. Wir erlauben uns, in dieser Hinsicht Euer
Excellenz zur hochgeneigten Prüfung hiedurch ganz gehorsamst vorzutragen, ob
nicht der Antrag gemacht werden könnte, von der Badenschen Regierung zu ver-
langen: daß sie den Lehrern Preußischer Universitäten das Recht zustehe, diese
Handschriften zum gelehrten Gebrauch unter den in solchen Fällen sonst ge-
wöhnlichen Vorsichtsmaßregeln mifgetheilt zu erhalten. Oder wenn dies nicht
sollte zu bewirken sein, ob nicht alsdann vor der Auslieferung dieser Manuscripte
an die Heidelberger Bibliothek von einzelnen wichtigeren Abschriften für die
hiesige Königl. Bibliothek könnten besorgt werden.
Euer Excellenz haben jederzeit der Beförderung der Wissenschaften eine
so thätige Unterstützung bewiesen, daß wir auch in dieser Angelegenheit einer
hochgeneigten Berücksichtigung unseres Antrages gewärtig sein dürfen.
Berlin den 6ten Februar 1816.
Rector und Senat
Schleiermacher, de Wett.

Hardenberg an Ramdohr23.
Berlin den ten24 April 1816.
Dem königl. Preuß. Geheimen Legationsrath I
Ew. Hochwohlgebohren habe ich schon u
den von der Universität Heidelberg nach Rc :
fessor Wilkens25 in seinem Geschäfte der Er
aus der Vatikanischen Bibliothek, zu untersl
schrift der Note des Cardinal Consalvi über
cember v. J. mitgetheilt. Die Universität He
wendung wegen Herausgabe auch der übrigen
der noch im Vatikan befindlichen Palatinisch
diese Verwendung, so weit die Verhältnisse c
sagen, als die jetzige Gelegenheit, das große !
ches Se. Majestät durch die uneigennützigste I
sich um ganz Deutschland erworben haben, w
der gegenwärtige Zeitpunkt ungenutzt vorübt
[Es folgt die ausführliche Begründung fi
berger Universität an der Bibliotheca Palai
Schreiben (29). Dann fährt Hardenberg fort:
Dennoch verlangt die Universität nicht
bliothek zurück; sie wird es vielmehr schon
wenn sie nur die Codices über die römische
scriptores rerum germanicarum aus dem Mit — to
Bücher und Manuscripte, welche nicht in e
stehen, ihrer früheren Bestimmung zurückd
überlasse ich es, von den obigen Notizen η
machen, bemerke jedoch, daß eine Verwendui
23 Vgl. oben nr. 28. 29.
24 Tag fehlt.
 
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