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Heidelberger Zeitung — 1863 (Januar bis Juni)

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Mai
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https://doi.org/10.11588/diglit.2820#0412
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Geldstrafe. bis zu 10 Gulden. Jn den beiden
ersten Fällen wird auch rer ausführende Wei k>
meister von vcr gleichcn Strafe getroffen. Nach
einer Bcmerkung deS Abg. Seitz angcnom«
men. Tit. VI, Uebertrctungcn in Be<
zug auf die Straßen- und Wasser.
polizei. K. 120 wird nach dem Antrage der
Commission gcstrichen, nachdem Staatsrath
Lamep ein Bedenken des Abg. Regenauer
gehobcn hatte. §. 121. An Geld bis zu 10 fl.
wirv gestraft, wer 1) auf den abgegrenzten
Fußwegen öffentlicher Straßen reitet, fährt
ober Vieh treibt, 2) in den Gräben, auf den
Böschungcn oder Rasenboiiquetten reitet, fährt,
unbefugt Vieh treibt oder daselbst weiden läßt,
3) ohne Erlaubniß der Sraßenbehörde Furten
über dic Straßengräbeu anlcgt, 4) Straßcn-
borve zum Behufc des Uebersetzens mit Fuhren
einhaut, Straßenböschungen abhackt oder ab-
pflückt, 5) Straßenmaterial zu Furten über
die Straßengräben oder auf eine sonstige un-
befugte Wcise verwendet, 6) solche Straßen
odcr deren Gräben durch Schuttablagcrung,
dahin verbrachtcs Heckenwerk, Unkraut u. dgl.
verunreinigt, 7) Abfahrteu von solchen Stra-
ßcn auf Seiten-, Felb- oder Güterwege ohne
Bewilligung der Straßenbehörde vder wiber
deren Anordnung anlegt, 8) Brücken, Dohlen,
Geländer, Baumpflanzungen, Abweissteine,
Wegweiser, Nummern- od. Meilensteine, Ruhe-
bänke u. dgl. an svlchen Straßen aus Fahr-
lässigkeit beschäbigt und nicht sofvrt für an-
gemeffene Wiederherstellung Sorgc trägt. An-
genommen. K. 122. An Gelb bis zu 5 fl.
wird gestraft, wer öffcnlliche Straßen oder
Wege benützt, welche von der zuständigen Be-
hvrde durch aufgeworfene Gräben, aufgesteüte
Tafeln vder jonstige Zcichen als gesperrt ober
verboten erklärt sind. Angenvmmen. §. 123.
Gleicher Strase (§. 122) unterliegt, wer auf
den Trottoirs der Ortsstraßc» reitet, fährt,
Bieh treibt oder größere Lasten fortbewegt.
Angenommen. §. 124. An Geld biS zu 10 fl.
wirb gestraft: 1) wer durch schnelles oder nn-
vorsichtiges Fahren vder Reiten Menschen oder
fremdes Eigenthum in Gesahr setzt, 2) wer
auf öffentlichen Straßen oder Wegen das Bor-
beifahren Anberer muthwillig verhinbcrt. Zif.
2s (3). Der Diensthcrr, welcher die Ueber-
rretung vorstehender Bcstimmungen von Sei-
ten seiner Kutscher oher Diener duldet, 3) wer
an jenen Straßen, wo das Sperrcn durch ob-
rigkcitlichen Anschläg oder ortspolizetliche An-
ordnung geboten ist, dieS unterläßt oder eine
verbotene Sporre anwendel, 4) wer bei Lei-
tung eines Fuhrwerks sich durch Schlafen vder
sonsliges Verschulden in eine Lage gebracht
hat, daß er sein Gespann nicht mehr gehörig
zu lenken fähig ist, 5) wer Reitpferde ober Ge-
spanne an bewohnten odcr besuchten Orten,
auf öffcntlichen Siraßen oder Plätzen ohne
Aussicht und mit Vernachlässigung der erfor-
derlichen Sicherheitsmaßregeln sich selbst über-
lätzt, vder so hinstellt, daß der Verkehr gesperrt.
wird, 8) wer scheue oder mit gefährlichcn
Fehlern behaftete Pferde einem Andern ohne
Warnung und Belehrung zum Gebrauch über-
läßt oder an bestclltc Fuhren spaiint. Kusel

nächst schicktc Redacteur Zabel, um nicht 14 Tagc
zu fiyen, dem von ihm belcidigten Ministcr v. Roon
cine ähnliche Hcraussorderung; ebenso der Redactcur
Holdheim dem Justizminister Grafen zur Lippe,
Redacteur Meyen eine andcre an Hcrrn v. Bis-
marck, Redactcur Oppcnheim cine an das gesammte
Staatsministerium, und täglich können fich diese
Fordcrungen von anderen Scitcn vcrmehren. Man
kann fich diesc Bestürzung und Aufrcgung der Mi-
nister in Folgc deffen benkcn, namcntlich, nachdem
fic crfuhren, daß ihr Vorsitzender rie erstc diefer
Hcrausfordcrungen zum Duell mit cinem uncr-
schrockenen Journalisten angcnommcn habc. So-
fort erließ Graf Lippe den Bcfehl, alle Prcßproceffe
einzustellen und keine neucn mehr anzustrengen.

(W. P.)

(Ein Eisenbahn-Dicbstahl.) Großes Aufsehen
erregt in Ulm ein dort entdeckter großartiger Dieb-
stahl. Ein seit vielen Jahrcn bei der Güterfpedi- ^
tion auf dem Bahnhofe verwendctcr Vorarbeiter !
Namcns Looser mußtc fich etn Gefchäft daraus gc- !
macht haben, Koffer, Krstcn, Ballen u. s. w. vor-

stellt den Antrag, hker auch Gefängnißstrafe
bis zu 3 Tagen anzudrohen, da manchmal
cine Geldstrafe nicht wirksam sein wird. Der
Antrag wird vielfach unterstützt und schließli'ch
angenomilien. (Fortsetzung folgt.)

Karlsruhe» 1. Mai. Der Kommissions-
bericht der zweiten Kammer über das Feuer-
versichcrungswesen (Berichterstattcr Artaria)
schließt mit der Bitte an großh. Regierung,
den Ständcn ein Gesetz vvrzulegc», wonach
1) die Bestimmung dcs K 9 des Gcseßes v.
29. März 1852, zufolge welcher der fünfte
Theil der Brandversicherungssumme aller bei
der Staatsanstalt versicherten Gcbäude bei
Privatgesellschaften verstchert werden darf,
aufgehoben, und 2) der K 35 diescs Gesetzes
dahin abgeändert wird, daß die zu leistende
Entschädigung in der ganzen, im Feuervcr-
ficherungsbuch eingetragenen Summe zu be-
stehen habe."

Karlsruhe, 1. Mai. Es beflätigt sich,
daß die großh. Regieruug geneigt ist, der aus-
gesprochcnen Anschauung der Prcffe, der Wissen-
schaft und wohl auch einschlägiger Abgeord-
netcnkreise gemäß, daS Unabhängigkeitsgesetz
auf den gesammten Richtcrstand auSzudehnen,
nicht auf Collegialri'chter zu beschränken. Die
betreffende Aenderung der Vorlage soll schon
bewerkstelligt sekn. Man darf die organische
Anerkennung des ziemlich einmüthig ausge-
sprochenen wiffenschastlichen Bewußtseins Sci-
tens dcs Justizministeriums mit voller Be-
fricdigung aufnehmen. — Zn ber Montag
begonnenen Debaite über Verwaltungs-Orga-
iiisation werden im Schooße der Kammer, wie
man vernimmt, noch drei Wahlvorschläge für
Amtsräihe und Kreisversammlung austauchen.
— Die Cvmmissivn zur Berichtcrstattung über
den Entwurf einer Strafproceßordnung hat
sich mit starker Mchrheit für Abschaffung der
Todesstrafe ausgesprvchen. (F. I.)

Berlin, 28. April. Vom Präsidentcn
Grabow ist folgende Erklärung eingegangen:
„Nvch immer durch Krankheitcn bchindert, den
Plenarsitzungen des Hauses der Abgcordnetcn
beizuwohncn, erkläre ich hiermit, daß ich in
heutiger Sitzung für den Gesetzentwurf, be-
treffend die Verantwortlichkeit rer Minister,
gestimmt haben würde. Berlin, 27. Apr. 1863.
Grabow."

Berlin, 2. Mai. Das linke Zentrum
lehnte in sesner gestrigen Fraktionssttzung den
Vorschlag der Fortschrittspartei auf eine Ad-
reffe an den König über die äußcre Lage des
Landes ab. Daher vorläufig keine Adreffe.

Berli«, 2. Mai. Abgeordnctenhaus. Zn
der heutigcn Sitzung wollte der Minister dcs
Jnnern, Graf Eulenburg, die Anfrage des
Abg. Virchow wegen der Verei'digung der Bc-
amten in dieser Form nichl beantworten und
wünschtc nähere Präcifirung. (Sensation.)
Es iolgte kine ergebnißlose Discussion, worin
der Kriegsminister an der Nichtbeeidigung der
Militär-Beamten festhielt. Der Abg. Simson
wünschte, Virchvw mögc eincn Antrag ein-
bringen. (K. Z.)

Wien, 2. Mai. Die amtlichc Wtener
Zeitung enthält eine Kundmachung wegen der

sichtig zu öffnen und fie mehr oder minder zu cr-
leichtern. Der Mann hatte sich durch Fleiß und
Pünktlichkeit bei seinen Vorgcsctzten volles Vcr-
trauen zu crwerbcn gcwußt, und Niemand schicn
in dem zuverlässigcn Vorarbeiter den gewerbsinä-
ßigen Annerionisten zu vcrmuthen. Vor etnigcn
Tagen licf jedoch bei dcr Znspection cin anonymcr
Brief ein, welcher auf dic GefLhrlichkeit deS Looser
aufmcrksam machte. Man forschte nach und beob-
achtete ihn genauer. Ein Arbeitcr, welcher sah,
wie Looser aus dem Korbe Butter entwendcte,
machtc dem Spediteur Hrn. M. Anzeigc; dieser
rücktc dem Looser cnergisch und mit überraschcndem
Erfolg zu Leibe. Es «urde Polizei requirirt und
in dcr Looscr'schen Wohnung Nachsuchung gehalien.
Hier fand man ein bunteS, durch Reichthum und
Mannichfaltigkeit sich auszcichnendes Lager anne-
rirter Gegenstände, als da find: circa 100 Paar
Sttefel und Schuhe, «erthvolle goldene Uhren,
Pretioscn, Damenkleider, llebcrzicher, Röcke, viele
Hosen, Cigarrcn in Menge, Kaffee u. s. w. M»n
schätzt den Werth deS gefundenen Schatzes auf mrh-
rere Tauscnd Gulden. Looser wurde verhaftet und
tns Eriminalgesängniß abgeführt.

Ausgabe der 40 Millkoncn Sechzkgerkoose im
Offertwege. Offerten, welche am 4. Mai dem
Finanzministeriurn einzureichen sind, müssen
den ganzen Bekrag umfaffen. Offerten über
einen Theil des Betrags sind unstatthaft.
Die Ausgabe crfolgt nicht unter cinem be-
stimmten Minimalpreise, Lie Eiuzahliiiig ist in
sicben Raten dis zum 15. Dezember 1863 zu
leisten.

Wien, 2. Mai. Ein von der „Gcneral-
Correspondcnz" veröffentlichter Petersburger
Brief gibt eine beiläufige Analyse der Ant-
wörtschreiben, welche das russische Cabinet an
die drei Mächte gcrichtet hat. Darnach ist
der Czar allerdings damit einverstandcn, daß
die Vcrträge als Grundlage dienen, abcr be-
züglich der Auslegung der Rußland betreffcn-
den Stipulatione» derselben hält er seine Rechte
aufrecht. Wenn ihm darum das Vertranen
der Mächte überlaffe, die Mittel zu Polens
dauernder Beruhigung ausfindig zu machen,
so finde das in den Zntentionen des KaiserS
seine volle Rechtfcrtigung. Zndem, abgesehen
vom Amnestieakte, die Polen bereits verliehe-
nen Jnstitutionen aufrecht erhalten werden, sei
deren weitere Entwickelung vgrbehalten. Aber
dic Anwendnng und Entwickelung dieser Jn-
stitutivnen hänge nothwcndigerweise von der
Rückkehr der Nuhe und des Vertrauens tn
Polen ab. Deßfalls können sich die Mächte
auf die Fürsorgc des Kaisers vollkommen ver-
laffen. Ein Hanpthinderniß dieser Rückkehr sek
jedoch die im Auslande organisirte permanente
Verschwörung, und so lange diese bestehe, sei
cine schnelle Lösung der vorhandenen Schwie-
rigkeiten kaum zn hvffen. Die Stellung, welche
die Mächte in Zukunft cinnehmcn werden,
könne wcsentlich dazu beitragen, der Unord-
nung in Polcn, deren Endziel ohnedies auf
ganz Europa gerichtet ist, Schranken zu setzen.
Daher werdeu dic Cabinetc aufgefordert, die-
sen Weg zu betreten: denn erst daiin sei Hoff-
nung vorhanden, daß der Kaiser früher im
Standc sein werde, seine großmüthigen Jn-
tentionen für seine polnischen Unterthaneu zu
verwirklichcii. — Die „Generalcorrcspondenz"
sügt noch bei, daß die drei Aütwortschrciben
sich nicht wörtlich glcichen; daß vie zwci nach
Wien und Paris adresstrten stch am meisten
ähncln, jeneS für London dagegcn etwas ver-
schicden sei.

K r a n k r e t ch.

Paris, 1. Mai. Nach der „Nation" hat
die russischc Gcsandtschaft hier bereits die
Antwort des Fürsten Gortfchakoff auf Hrn.
Drouyns polnifchc Note empfangen und wird
von dcrselben sofort Mittheilung machen.

Paris, 2. Mai. Baron Budberg hat dl'e
russtsche Antwortsnote dem Hcrrn Drouy» de
Lhuys vorgelrsen. „Pays" glaubt verflchern
zu können, daß daS russische Cabinet in dieser
Antwort seine guten Abstchte« bezüglich PolenS
u'nd zugleich seinen Wunsch hervorhebt, dem
Begehren der Mächte innerhalb der Schranken,
welche die Sorge für seine eigene Sicherheit
und seine Würde ihm zieht, gerecht zu werden.

^ Jm Allgemeinen, meint „Pays", durchwehe die

Wien, 30. Aprtl. (Ein Todesurtheil und eine
Begnadigung.) Der „Prcffc" zufolge bekam ein
hiesiger Seioenwaarenhändler gcstern einen großen
schwarzgesiegelten Brief. Beim Erbrcchen desselben
faud er zu scinem größten Entsetzcn, daß dersclbe
vom „polnifchen Revolutionscomitc" kam und sein
Todcsurthcil, deffen Vollzug auf den 5. Mai fest-
gcsetzt war, enthielt. Diescs Urtheil war mit den
Polenfeindlichen Gestnnuiigcn, welche Hr. N. im
Kaffcehause Lußertc, begründet, und ihm angedeu-
tet, er mögc scinc Gcschäfts- und Familienverhält-
niffc ordncn, da dicseS llrtheil, er moge sich wo
immer aufhalten, an ihm vollftrcckt wcrden würde.
Zn größter Angft eiltc er zur Polizeidirection, wo
man ihm die'llntersuchung dieser Sachc zusagte,
und ihm bcdcutete, cr möge jcdenfalls am 5. zu
Hausc bleiben. Das Entfctzen deS Hrn. N. war
unbeschreiblich; NachmittagS jcdoch crhielt cr ein
zweitcS Schreiben, in welchcm ihn daS „Revolu-
tionScomite" in der Hoffnung, daß ihn dic auSge-
standene Angst gebeffert, begnädigte.
 
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