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Heidelberger Zeitung — 1899 (Januar bis Juni)

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https://doi.org/10.11588/diglit.39312#0611
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tafeln der Heidelb. Zeitung
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Fernsprech-Anschlnß Nr. 82.

135. Amilks Kilt!. Dienst«, de« 13. Z»«i

1899.

Aus der Rechtspflege.
In Diesdorf war eine Wittwe gestorben und begraben
worden. Als der Pfarrer sich entfernt hatte, trat der
Schwiegersohn der Verstorbenen an das Grab, warf Erde
hinein und sprach so laut, daß die Mehrzahl der An-
wesenden es hören konnte, die Worte: „Du hast gelebt
und gestritten — auf Nimmerwiedersehen." Das Land-
gcricht Magdeburg sah hierin eine Störung der gottes-
dienstlichen Handlung nnd verurtheilte den Sprecher, das
Reichsgericht aber hob das Urtheil auf. In der
zweiten Verhandlung schlug das Landgericht einen
anderen Weg ein und verurtheilte den Mann nunmehr
wegen groben Unfugs zu vier Wochen Haft. Dabei ent-
hielt das Urtheil die Feststellung, daß eine äußerlich sicht-
bare Störung der Ruhe nicht eingetreten sei, daß viel-
mehr die Leidtragenden sich nur im Stillen über die Worte
des Angeklagten geärgert und nachher beunruhigt gefühlt
hätten. Auf die abermals vom Angeklagten eingelegte
Revision hob das Reichsgericht auch das neue
Urtheil auf und verwies die Sache unter folgender Be-
gründung an das Landgericht zurück:
Nach der neuesten Rechtsprechung ist anzunehmen, daß zum
Thatbestand des groben Unfugs eine Störung oder Gefährdung
des äußeren Bestandes der öffentlichen Ordnung gehöre und
ferner, daß diese Störung eine unmittelbar durch den groben
Unfug herbeigeführte sei. Ob die Strafkammer sich dieser Du-
plicität in der Feststellung des Thatbcstandes genugsam bewußt
gewesen ist, darüber lassen die Urtheilsgründe Zweifel aufkommen;
denn während an der einen Stelle des Urthelts davon die Rede
ist, es sei für die Feststellung des groben Unfugs nicht noth-
wendig, daß eine äußerlich sichtbare Störung hervorgetreten ist,
wird an anderer Stelle davon gesprochen, daß in jenem Dorf
nach den besonderen Umständen und den Gesinnungen der Ein-
wohner allerdings ein derartiges Aergerniß gegeben sei, daß da-
raus wohl auf eine Störung der äußeren öffentlichen Ordnung
geschlossen werden könne. Die Strafkammer wird zu einem
klaren Ausspruch gelangen müssen, ob und in welcher Beziehung
diese unmittelbare Störung als vorhanden anzunehmen ist oder
nicht.

Vom Friedenskongreß.
Haag, 10. Juni. Die Sektion der Friedenskonferenz,
welche sich mit der Brüsseler Konferenzakte von
1874 beschäftigt, hielt heute eine Sitzung ab. Der eng-
lische Delegirte Ardegh erklärte, England könne sich
nicht binden durch die Unterzeichnung eines aus der Brüs-
seler Konferenz hergeleiteten Abkommens, behalte sich aber
vor, sich nach den Abmachungen jener Konferenz und den
Arbeiten der gegenwärtigen Konferenz bei den allgemeinen
Weisungen zu richten, die es seinen Heeren im Kriegsfall
ertheilen würde. Der Präsident der Sektion, Martens,
erwiderte, Rußland begehre nicht, daß die Mächte das auf
Grund der Brüsseler Konferenzakte aufgestellte Abkommen
unterzeichnen, wünschen vielmehr, daß die Mächte sich ver-
pflichten, die gegenwärtig bestehenden Abmachungen auf die
Weisungen anzuwenden, die den Truppen beim Ausmarsche
in einen Feldzug ertheilt werden. Ardegh bemerkt, er
habe in seiner Erklärung nur eine persönliche Ansicht aus-
gesprochen, er werde aber über diesen wichtigen Punkt seine
Regierung alsbald befragen. Am Nachmittag fand bei
Staat auf Ersuchen des Grafen Münster eine -Versamm-
lung der Hauptdelcgirten statt, um die Frage der M it-

theilungeu an die Presse zu regeln. Eine Ent-
scheidung wurde nicht getroffen, da die Versammlung nicht
vollzählig war.

Aus Stadt imd Land.
O Wiesloch. 11. Juni. Vom Wetter sehr begünstigt, feierte
der hiesige Turnverein heute sein löjähriges Sttftungs-
fest, verbunden mit volksthümlichem Einzelwettturnen und
Schauturnen. Es waren für das Einzelwettturnen folgende
Hebungen bestimmt: 1. Wettlauf, 2. Zweiarmiges Stemmen,
3. Kugelstoßen aus dem Stand, 4. Freihochsprung, 5. Stab-
hochsprung. 72 Turner betheiligten sich beim Wettturnen; von
ihnen wurden 25 mit Preisen, bestehend in einem Lorbeerkranz,
bedacht: Den 1. Preis mit 44 Punkten erhielt Jos. Eberle-
Wiesloch, den 2. Pr. mit 41'/» P. Joh. Hecker-Wiesloch, einen
3. Preis mit 41 P. I. Rühle I., Eppelheim und H. Knobel-
Ziegelhausen, den 4. Pr. mit 40 P. Jak. Wagner-Wiesloch, den
5. Pr. mit 39 P. K. Pfisterer-Eppelheim, einen 6. Pr. mit 38 P.
Ludw. Goos-Schlierbach und P. Ditton-Nußloch, den 7. Pr. mit
36'/„ P. Wilh. Benz-Thairnbach, den 8. Pr. mit 36'/» P.
K. Claus-Reilingen, den 9. Pr. mit 34 P. Ad. Hofstätter-
Dielheim, den 10. Pr. mit 31'/» P. Jos. Weigel-Schlierbach,
den 11. Pr. mit 33 V. PH. Kohler-Eppelheim, den 12. Pr. mit
32'/» P. Andr. Kies-Reilingen, einen 13 Pr. mit 32 P. Ludw.
Sauer-Dielheim, Joh. Albrecht-Michelfeld und Ehr. Dachtele-
Bammenthal, den 14. Pr. mit 31'/, P. I. Rühle II.-Eppelheim,
den 15. Pr. mit 31'/» P. Ph. Bies-Wiesloch, den 16. Pr. mit
30'/, P. M. Bernardi-Ziegelhausen, einen 17. Pr. mit 30'/» P.
A. Jäger-Eppelheim und Fr. Köllich-Ziegelhausen, einen 18. Pr.
mit 30 P. Fr. Herb-Nußloch, I. Krotz-Dielheim nnd Fr. Reis--
Rauenberg.
Hockenheim, 11. Juni. Der hiesige Stadtrath und Bürger-
ausschuß wird sich in einer seiner nächsten Sitzungen mit einer
sehr wichtigen Angelegenheit beschäftigen. Es wurde nämlich
von einem Konsortium an hiesigen Stadtrath die Anfrage ge-
richtet, wie theuer Pacht- oder kaufwelse ca. 200 Morgen Land
an der Bahn zu erhalten seien. Die Gesellschaft beabsichtigt,
nachdem die vorgenommenen Bodenuntersuchungen sehr gut aus-
gefallen sind, eine „Kohlenfab r ik" zu errichten. Die Kohle
wird aus Torf und Lehm hergestellt Und soll beim halben Preis
gegenüber der Steinkohle die dreifache Heizkraft haben. Da das
betreffende Land Allmendgut ist, so muß zunächst die Zustim-
mung des Bürgerausschusses zum Pacht oder Verkauf ertheilt
werden.
Karlsruhe, 11. Juni. Die Reichspost führt jetzt F e r n s p r e ch -
automaten ein. Die Aufstellung der Automaten soll in erster
Linie in den Schalterraumen der Postämter, sowie auf Bahn-
höfen, in Gastwirthschaften und Cigarrenläden erfolgen. Die
Orte, an denen Automaten aufgestellt werden, werden durch
emaillirte Fahnenschilder mit der Aufschrift: „Fernsprech-Automat"
in schwarzen Buchstaben auf weißem Untergründe gekennzeichnet.
Die Gebühr beträgt für ein Gespräch von drei Minuten Dauer
im Stadtverkehr 10, im Vor- und Nachbarortsoerkehr 20 Pf. —
Priuzregent Luitpold von Bayern stellte der Stadtverwaltung
1000 Mk. für die hiesigen Armen zur Verfügung. — Das Bismarck-
deukmal, für welches bis jetzt rund 44000 Mark eingegangen sind,
kommt auf dem Platz vor der Festhalle zur Aufstellung.
Gernsbach, 11. Juni. Die Stadt ist zum Schwarzwald-
vereinsfeste prächtig geschmückt. Heute 12 Uhr trafen die
Festtbeilnehmer ein. Es mögen 300 im Zuge zur Turnhalle,
woselbst die Berathungen stattfanden, gewesen sein. 35 Sektio-
nen waren vertreten. Der Vertreter des Bürgermeisters, Herr
Jung von hier, sowie Oberamtmann Frech von Rastatt hielten
herzliche Begrüßungsansprachen. Die B-rathungen verliefen
unter der Leitung des Präsidenten N en m an n - Freiburg glatt.
Der Voranschlag wurde in allen Punkten einstimmig genehmigt,
ebenso die neuen Satzungen. Zum Hauptvorstand wurde Präsi-
dent Neumann gewählt, zum Präsidenten Bürgermeister Thoma.
Am Festessen im schönen Badgarten betheiligten sich über 200
Personen. Abends um 9 Uhr beginnt die Schloß Eberstein-
Bcleuchtung.
Siickingen, 10. Juni. Ein schweres Gewitter ging am
Donnerstag über die Gemeinden Altdorf und Glashütten nieder.
Gegen halb 4 Ukr schlug der Blitz in das gemeinschaftliche An-

wesen der Wittwe und der Agnes Mutter in Glashütten. So-
fort stand das ganze Haus tu Flammen, das heute Abend mit
Scheuer und Stall vollständig niedergebrannt war. Fast um die
gleiche Zeit schlug der Blitz in das Haus des Stabhalters Jak.
Albiez in Altdorf und zündete. Das ganze in sehr gutem Stande
sich befindende Anwesen brannte in kurzer Zeit bis auf den Grund
nieder.
St- Peter, 11. Juni. Während des Brandes wurden
Staatspapicre in Höhe von mehreren tausend Mark, welche
V'm ihren Eigenthümern nur mit Mühe hatten gerettet werden
können, von unbekannter Hand gestohlen.

Eingesandt.
Heidelberg, 13. Juni.
„Alle Käfigvögel sind schändliche und dumme Grausamkeit"
und: „Den Vogel, der organistrt ist, die halbe Welt zu durch-
streifen, sperrt der Mensch in einen Kubikfuß Raum, wo er sich
langsam zu Tode sehnt und schreit," schreibt der große Philosoph
Schopenhauer. Andere halten eine solche Ansicht für zu weit
gehend und der Erfahrung nicht entsprechend. Nicht nur Kanarien-
vögel, welche im Laufe der Zeit zu einem Hausthier geworden
sind, sagen sie, sondern auch andere Singvögel fühlen sich in
ihrem Käfig, wenn er den uöthigeu Anforderungen entspricht,
wohl und kehren, wenn man sie freigibt, oft dahin zurück. Bei
der Jugend wird durch den Verkehr mit dem Vogel der Natur-
sinn. das Streben nach Naturerkenntniß geweckt, Mitleid und
Liebe zu den Thieren durch die Pflege und Wartung gefördert,
der arme Gebirgsbewohner, der an's Zimmer gefesselte Hand-
werker behält durch den Vogel Berührung mit der lebenden
Natur und Sinn und Empfindung auch für andere Thiere. —
Von diesen Gesichtspunkten aus richten sich die Bestrebungen
des gemäßigten Thier-Schutzes nicht gegen das Halten
überhaupt, sondern gegen die Mißbräuche: den
gewerbsmäßigen Vogelfang, die Behandlung der Vögel,
das Einsperren in zu enge Käfige. den Wegfang
während und kurz nach der Brütezeit, den Fang der
Nachtigallen und anverer selten werdender Vögel. Insbesondere
möge auf die gutgemeinte aber ganz unverständige Behandlung
hingewiesen werden, welche oft Vögeln in der heißen Jahres-
zeit zu Theil wird, indem man sie in ihrem Käfige den ärgsten
Sonnenstrahlen aussetzt oder erstere an von Sonnenstrahlen
glühende Wände aufhängt, in der Meinung den Thieren damit
eine Wohlthat zu erweise»; das wenige heiße Trink- und Bade-
wasscr bietet keine Erfrischung und das traurige Aussehen der
Thterchen zeigt, welche Marter sie leiden; auch im Winter sollte
man die Käfige mit unseren kleinen Sängern in den Wohn-
räumen nicht zu nahe an der Decke aiffhängen, weil sich alle
heiße Luft dort sammelt, welche noch meist ausgetrocknet, den
Thieren den Aufenthalt zur Qual macht. Ebenso wie vor großer
Hitze muß vor dem Aufhängen der Käfige in Zugluft gewarnt
werden; der goldene Mittelweg, reine warm« Luft ohne Ueber-
hitzung und Zug, reines Trink- und Badewasser, verständige
Fütterung (viel Grünes) ist auch hier das Beste.
Für die Redaction verantwortlich: F. Msntua in Heidelberg.
M. üratLmiillor, 86im0iä6r,
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NoÄLl'NLlk Lnikttigung Zämmtlioksl- Uki'i'snkisiAl'.
lksinsts Lmskübraog. — RssIIs Lsäisnung.
Zod. Olir-. I^OOK, kviMttrei»
Mials an äsr Lksräsbsbn- null Usbsnbabn-IIaltsswlls
Islspbon 136. SopLIsnslrasss IS. Islsxllon 136.
^nssvlianlr von sinke, DlrsS, Okooolnäs unä 6»v»o.
Gekorenes, Digmsare, Heine, Limonncke.
ßöZLS'LMNLZLZLTIz
Drstss unä grösstes Zpsoinl-sisssokükt.
Onnrvir- u lL!»S6i>-LlSnrt«1,
grösste ^nsrvsblin llsgnstts, Regenmänteln, Oaxss, Lrngsn.Oostnmss
_Uorgsnröoksn unä Llonsen in allen Rrsislagsn.

o) alle Pflichtigen der unter Ziffer 1, 2, 3 und 4 vezmchneten Kategorien,
welche nach der im laufenden Jahre dahier stattgehabten Musterung zu-
gezogen und daher anderwärts gemustert worden sind.
Schließlich haben an diesem Tage noch alle diejenigen Pflichtigen zu
erscheinen, welche sich im laufenden Jahre noch nicht vor den Ersatzbehörden
gestellt haben und für das Jahr 1899 nicht znrückaestellt sind.
6. Am Mittwoch, 38. Juni 1889, Vorm. v,8 Uhr,
haben die von den Trnppenthcilen als untauglich abgewiesenen Einjahrig-
Freiwilligen zu erscheinen.
Die Stellungspflichtigen haben in der Tagfahrt in nüchternem und
reinlichem Zustand zu erscheinen, andernfalls dieselben Bestrafung zu ge-
wärtigen haben.
Die Loosungsfcheine sind mitzubringen.
Militärpflichtige, welche im Anshebungstermin nicht pünktlich er-
scheinen bezw. ohne genügende Entschuldigung ausbleiben, werden, sofern sie
nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu
30 Mark oder Haft bis zu drei Tagen bestraft. Außerdem können ihnen die
Vortheile der Loosung entzogen und sie als Vorwegeinzustellende behandelt
werden. (Z 26' W.-O.)
Gemüthskranke, Blödsinnige, Krüppel, sowie zur Zeit der Aushebung Er-
krankte können auf Grund ärztlicher Zengnisse von der Gestellung befreit
werden und wären diesbezügliche Gesuche rechtzeitig dahier einzureichen
(Z 72^ W.-O.) Die vorgelegten ärztlichen Zeugnisse müssen, sofern der aus-
stellendc Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die Polizeibehörde be-
glaubigt sein (8 62^ W.-O.).
Im übrigen ist jeder in den Grundlisten des Aushebungsbezirks enthaltene
Militärpflichtige berechtigt, im Aushebuiigstermin zu erscheinen und der
Ober-Ersatzkommisston etwaige Anliegen vorzntragen (8 72" W.-O.)
Die Bürgermeisterämter (Stabhalter) werden nufgefordert, vorstehende
Bekanntmachung in ihren Gemeinden durch Anschlag an der Gemeinde-
verkündignngstafel und mit der Schelle zur allgemeinen Kenntniß zu bringen
nnd Bescheinigung hierüber binnen 3 Tagen anher vorzulegen.
Die namentliche Vorladungsliste wird den Bürgermeisterämtern zugehen.
Zum Aushebungsgeschäfte haben sich behufs etwaiger Auskunftsertheilung
nur die Herren Bürgermeister (Stabhalter) derjenigen Gemeinden einzufinden,
aus welchen ZurückstellnngSgesuche zur Entscheidung der Ober-Ersatz-
kommision volllege».
Der Termin zur Verbescheidung der Zurückstellungsgesuche ist auf:
Mittwoch, 38. Juni 1888, Vorm. 18 Nhr,
festgesetzt.
Heidelberg, den 8. Juni 1899.
Der Kivil-Morfthende
der Krsühkommifsw» desAusl-eönngsöezirks Keidewerg:
Dr. Banr. Epp.

Amtliche Bekanntmachungen.
vekallliimachlmg.
Oberersatzgeschäft pro 1899 betreffend.
Nr. 10 061 Ll. Das Oberersatzgeschäft im Aushebungsbezirk Heidelberg
für das Jahr 1899 findet am
Donnerstag, den 33. Juni,
Freitag, den 33. Juni,
Samstag, den 34. Juni,
Montag, den 38. Juni,
Dienstag, den 37. Jnni,
jeweils Vormittags '/»8 Nhr, am Donnerstag, den 22. Juni 1899
jedoch erst um '/»1t Uhr beginnend, im Gasthaus zum Prinz Max,
Marstallstraße, in Heidelberg statt.
Die Gestellungspflichtigen haben in folgender Reihenfolge zu erscheinen:
1. Am Donnerstag, 33. Jnni 1888, Vorm. /»II Uhr,
ein Theil der bei der diesjährigen Musterung als dauernd untauglich er-
klärten Militärpflichtige».
3. Am Freitag, 33. Jnni 1888, Vorm Z8 Nhr,
a) die übrigen der bei der diesjährigen Musterung als dauernd untauglich
erklärten Militärpflichtigen,
b) die für Landsturm,
o) die für Ersatzreserve in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen,
(1) ein Theil der für tauglich befundenen Militärpflichtigen, welche sich bei
der Musterung freiwillig gemeldet haben.
3. Am Samstag, 34. Jnni 1888, Vorm. '/»8 Uhr,
a) die übrigen der für tauglich befundenen Militärpflichtigen, welche sich bei
der Musterung freiwillig gemeldet haben,
b) die vorweg einzustellenden Militärpflichtigen,
a) die Tauglichen des Jahrganges 1877, sowie ein Theil der Tauglichen
des Jahrganges 1878.
4. Am Montag, 38. Jnni 1888, Vorm. /»8 Uhr,
der Rest der Tauglichen des Jahrgangs 1878,
b) die Tauglichen des Jahrgangs 1879,
o) ei,- Teil der Ueberzähligen des Jahrgangs 1578.
5. Am Dienstag, 37. Jnni 1888, Vorm. V»8 Uhr,
a) der Rest der Ueberzähligen des Jahrgangs 1878>
b) die für Matrosenoivision in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen

BekMMmaüMM.
Nr. 25 676II. Am
Dienstag, den 13. ds. Mts.
findet eine bengalische Beleuchtung
der Schloßruine statt.
Die alte Neckarbrücke wird von
8'/» Uhr ab für den Fuhrwerksverkehr
gesperrt.
Das Befahren des Philosophen-
wegs und das Halten von Fuhr-
werken auf demselben ist an dem
Abend der Schloßbelcuchtnng
von 8 Uhr an verboten.
Die Rückfahrt der Droschken hat
nach den Anordnungen der Schntz-
mannschaft zu geschehen.
Die Droschkentaxe beträgt nach
Ziffer IV a, des Droschkentarifs ein-
schließlich der Abholung und Rück-
fahrt (ohne Rücksicht auf die Zahl
der Personen) 8 Mark.
Heidelberg, den 10. Juni 1899.
AM. Kechkslunt.
Dr. Baur.
Krbeinweisung.
-r. 9657. Die Wittwe des Land-
wirths Philipp Wolf von Wald-
wimmersbach hat den Antrag auf
Einweisung in Besitz und Gewähr
des Nachlasses ihres am 14. April
1899 verstorbenen Ehemannes gestellt.
Diesem Gesuch wird entsprochen wer-
den, falls nicht binnen 4 Wochen
Einwendungen dagegen bei Großh.
Amtsgericht dahier erhoben werden.
Heidelberg, den 6. Juni 1899.
Der Gcrichtsschreiber Gr. Amtsgerichts.
Herrel.
Eisenbaynfrachtbriefe
vorräthig in der Exped. d. Blattes.
 
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