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Heidelberger Zeitung (45) — 1903 (Juli bis Dezember)

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Nr. 150 - 176 (1. Juli 1903 - 31. Juli 1903)
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https://doi.org/10.11588/diglit.11499#0149
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>rs-ei»t täglich, SonntagS auSgenommk«. PreiS mit Famtlienblätter» monatlich V0 Pfg. in'» Hau« gebracht, bei ber Sr-editio« unb ben Zweigstationen abgeholt 40 Pfg. Durch bte Po«

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an bestimmten Tagen wird keine Berantwortlichkeit übernomme«. — Anschlag der Jnserate auf den Plakattafeln der Heidelberger Zeitung und den städtischen AnMagstellen. Fernsprecher M.

M—-E»»»»»>—W—.M^»«>^-»»»»^-M—, > --EE--EWW,

^>ie neue Novelle zum Krankenversicherungs-
gesetz vom 25. Mai 1903.

Bon Dr. Franz Seste r.

, Soeben ist die Novelle zum Krankenversicherungs-
öesetze im Buchhandel erschienen. Wenn es sich auch nicht
eine durchgreifende Reform des Gesetzes handelt und
zur Zeit nicht spruchreif, manche Wünsche in der No-
^lle nicht berückstchtigt werden konnten, so bringt dieselbs
^och eine Reihe höchst wichtiger Neuerungen. Da letztere
iür 'd-ie Ler Krankenversicherung angehörenden Personen
don größter Bedeutuug sind, zumal sie gegen den bis-
^Ngen Rechtszustand für die Verstcherten wesentliche Vor-
^ile im Gefolge haben, so dürfte die Kenntnis der haupt-
iochlichsten Aenderungen nicht ohne Jnteresse sein.

Als grundlegende illeuerung ist in erster Linie die
erdoppelung der gesetzlichen M i n d e st -

B ^ ^.^ ^ .-

^ auer der Kr a n k e n u n t e r st ü tz u n g anzufüh-
^'rn, wodurch die als Miszstand empfundene Lücke beseitigt
^urde, welche bis jetzt noch zwischen der Kranken- und
^nvalidenversicherung bestand. Mit Jnkrafttreten der
Aovelle endigt daher die Krankenunterstützung nicht mehr
llach 13 Wochen, sondern erst nach Ablauf der 26. Woche,
^ahrend ste im Falle der Erwerbsunfähigkeit spätestens
s^it dem Ablanfe der 26. Woche nach Beginn des Kran-
s^Ngeldbezuges ihr Ende nimmt. Jn Zukunft kann daher
teder Versicherte bei einer nicht mit Erwerbsunfähigkeit
uerbundenen Krankheit 26 Wochen lang freie Kur ver-
zstagen. Zu den freien Kurkosten tritt vom Tage der
Erwerbsunfähigkeit für weitere 26 Wochen dcr Bezug des
^rankengeldes. Unter Umständen kann daher die Kran-
kenunierstützung 51 Wochen nnd 6 Tage dauern, wobei für
E Wochen und 6 Tage freie Kurkosten und für weitere
^6 Wochen freie Kurkosten und Krankengeld gewährt wer-

müsfen.

Ferner ist die Dauer der von den Orts - und B e-
s? i e b s - (Fabrik -) K r a n k e n k a s s e n an die
^ öchnerinnen zu zahlenden in tzöhe des K ran -
^ngeldes normierten Unterstützung allgcmein von 4
^uf g Wochen heraufgesetzt worden, während
^ weiter fur z u l ä s f i g erachtet worden ist, S -chwan -
^ r e n wegen der durch die Schwangerschaft verursachten
.^werbsunfähigkeit bis zur Gesamtdauer von 6 Wochen
^Ue der W ö ch n e r i n n e n - U n t e r st U tz u n g g I e i-
we Unterstützung zu gewähren.

Eine Erweiterung dsr Maximalleistungen der -Orts-
^ud Betriebskrankenkassen ist ferner dadurch geschaffen
^orden, daß durch die Novelle dem Gesetze eine neue Äe-
uwimung eingesügt wurde, wonach die Ortskran-

uka f s e neben freier Kur und Verpflegung in einern
^rankenhanse den Angehörigen des Erkrankten,
rren Unterhalt bisher aus seinem Arbeitsverdienste be-
llritten wurde, ein K r a n kengeId bis zur Hälfte des
^rchschnittlichen Tagelohnes bewilligen kann.

2 ,Als wesentliche Verbesserung gegen den bisherigen
^lltand muß es auch bezeichnet werden, daß durch die

Novslle die Vestimmung ausgemerzt wurde, welche für
Verstcherte, die stch eine Krankheit infolge geschlechtlicher
Ausschweifung zugezogen hatten, den Fortfall bezw. die
Kürzung des statutmäßigen Mrankengeldes vorsehen
konnte. Für die Folge sind also die Geschlechtskranken
mit den übrigen -Kranken hinsichtlich der ihnen zu gewäh-
renden Leistungen völlig gleichgestellt. Zweifellos wird
diese lGIeichstellung einer wirksamen Bekämpfung der Ge-
schlechtskrankheitcn sehr förderlich sein, während sich bis
jetzt mancher Kranke im Hinblick auf den ihm evtl. dro-
henden Fortfall des Krankengeldes veranlaßt sah, die
Ursache seiner Erkrankung möglichst zu verheimlichen.

Da diese angeführten Mehrleistungen eine stärkere
Anspannung der Kassen zur Folge haben werden, sind die
Beitrüge, welche die >Gemeinde - K ranken -
kassen mit Genehmigung der höheren Verwaltungs-
behörde zur Teckung ihrer Ausgaben erheben können, im
Maximum von 2 auf 3 Prozent des orts-
üblichen Tagelohnes heraufgesetzt worden.

Jn ähnlicher Weise ist auch für die Orts- und
F a b r i k k r a n k e n k a s f e n eine Erhöhung der Bei-
träge vorgefehen, indem bei Errichtung derartiger Kassen
die Beiträge, sofern sie den Kassenmitgliedern selbst zuv
Last fallen, vom 1. Januar 1904 ab bis einschließ -
lich 3 Prozent — bisher bis einschließlich 2 Prozent —
desjenigen Betrages, na-ch welchem die Unterstützungen zu
bemessen stnd, festgestellt werden können. SPäter darf
eine Erhöhung bis zu 4 Prozent eintreten,
jedoch nur dann, wenn mit dieser Erhöhung sowohl die
Vertretung der zu Beiträgen verpflichtetm Arbeitgeber
als diejenige der Kassenmitglieder einverstanden ist,

Als zumal für den K a u f m a n n s st a n d sehr be-
achtenswerte Neuerung ist hier anzuführen, daß durch die
Novelle auch der Kreis der dem gesetzlichen Versicherungs-
zwange unterliegenden Personen durch den Hinzutritt
der H a n d I u n g s g e h i I f e n und -Lehrlinge
weiter ausgedehnt worden ist. Bisher waren dieselben
nur bedingt versicherungspflichtig, indem ste dem gesetz-
lichen Versicherungszwange nur dann unteriyorfen waren,
wenn das ihnen im Falle unverschuldeter Kranrheit nach
den 88 63 und 76 des Handels-Gesetz-Bu-ches zustehende
Recht auf Gehalt und Unterhalt bis auf die Dauer von
6 Wo-chen in dem Anstellungsvertrage aufgeho'ben oder
eingeschränkt worden war.

Bezüglich der Feststellung des o r t s ü b Iichen
Tagelohnes besteht für die höhere Verwaltungsbe-
hörde fortan die Verpflichtung,-nicht nur die Gemeinde-
behörde, sondern auch die 'Vsrtreter der beteiligten Ar-
beitgeber und 'der Verstcherungspflichtigen zur Begut-
achtnng heranzuziehen.

Neu ist auch die Bestimmung, daß das 'S t e r b e -
geld, welches 'bis jetzt nur auf den 20- bis 40fachen Be-
trag des durchschnittlichen Tagelohnes festgesetzt werden
konnte, für die Folge auf den M indestbetrag von
60 M ark normiert werden kann. Jn Zukunft ist auch
L-er Ortskmnkenkasse, welche an die Hinterbliebenen eines

Verfpielt.

Roman von F. Arnefeldt.

(Fortsetzung.)

4. Kapitel.

Tnzwischen hatte Alicc von Nohr mit Frau Doktor Ehren-
L und Leonie unter Führung von Frau Ehssen das Schloß
c sfüen, das nun schon seit acht Jahren unbewohnt gestanden
seiu '. Zögernd nur hatte sie den Fuß über die Schwelle ge-
dlbleichen Wangen warcn noch um einen Schatten
cg-as? geworden, ihr Auge hatte einen Ausdruck angenommen,
' ? fürchte sie, es müsse ihr bei jedem Schritt, den sie vor-
urts tue, ein entsetzlicher Anblick werden.

6ianz das Gegenteil war jedoch der Fall.

Die große, weite Borhalle war geräfelt und das Holzwerk
, ^ auch der mit Teppichstreifen belegte Fußboden glänzend
N Uohnt. Zwischen den zahlreichcn, nach allen Sciten gehen-
u u braun lackierten Türen hingen Gewehre, standen auf Po-
rf^Uenten ausgestopfte Vögel, und dazwischen sah man in cin-
^chen Rahmen in Wasserfarben gemalte Blumenstücke. Das
machte einen schlichtcn, aber durchaus anheimelnden
^-wdruck.

^ Altce von Rohr atmete lang und tief. Eine schwere,
K?mendL Last schien sich von ihrer Brust zu lösen. Frau
s nlln Hand reichend, sagte sie: „O, hier ist es schön und
wdlich; ich danke Jhnen."

L ^ias gute Gesicht der Haushälterin erstrahlte in Stolz und
f^ude. Sie ergriff die dargebotene Hand und drückte sie
^sUl, es kam ihr gar nicht in den Sinn, daß sie sie füssen
Bescheiden, aber doch mit einer gewissen Genugtuüng

'"6re sie:

m »Es macht mich sehr glücklich, wenn Ls dem gnädigen Fräu-
^süllt. Jch hielt das Schloß die Jahre über so imstandc,
Eöa ^ Herrschaft hier wäre oder jeden Tag kommen
"Nte. Der Hcrr Oberverwaltcr hat oft gesagt: Jst vergeb-

liche Mühe, Frau Ehssen, die gnädige Frau und das gnädige
Fräulein kommen doch nicht! Dann habe ich aber immer geant-
wortet: Sie sorgen doch auch, daß an den Gebäuden nichts
schadhaft wird und daß die Felder gut bestellt werden, wenn
Sie auch am Park und in den Gärten etwas mehr tun könn-
ten! Na, und tvie er's mit Wagen und Pferden gehalten, das
haben die Damen heute schon selbst gesehen", fügte ste lachend
hinzu.

„Wollen Sie uns jetzt die Zimmer zeigen?" gelang es Alice,
die von der Haushälterin nicht gern etwas über den Oberver-
walter hören mochte, den Redestrom der guten Frau zu unter-
brechen. „Wo liegen die Gemächer, die Sie für uns beftimmt
haben?"

Frau Eyssen erwiderte, sie habe nicht gewagt, einc Bestim-
mung zn treffen, sondern geglaubt, die Wahl den Damen selbst
überlassen zu müssen, und nun rief lebhaft, in die Hände klat-
schend, Leonie:

„O, das ist hübsch! Bei der Gelegenheit bekommen wir so-
gleich das ganze Schloß zn sehen. Lassen Sie uns einen Rund-
gang machen. Nicht wahr, Alice, dn bist nicht müde? Und wir
haben noch viel Zeit, um uns zu Tische anzukleiden."

Sie schmiegte sich dabei an die Schulter der sie beinahe um
einen Kopf überragenden Kousine, die ihr Gewährung zu-
nickte und niit der Hand liebkosend über ihre Wange strich.

Frau Eyssen war den Damen Lehilflich, die Hüte und Reise-
mäntel abzulegen, dann öffnete sie Tür auf Tür, mit strah-
lender Miene den Eindruck beobachtend, den die tadellos gehal-
tenen Zimmer auf die Beschauerinnen machten.

Schloß Wiesenberg hatte durchweg eine aus dem Anfang
des Jahrhunderts stammende, sehr einfache Einrichtung. Die
Wände der Zimmer waren hell getüncht und hatten breite Kan-
ten, Blumen, Vögel und Araüesken in bunten Farben dar-
stellend. Englische Kupferstiche, dazwischen Blumen- und Trer-
stücke in Oel- und Wasserfarben, waren nicht allzu zahlreich
daran aufgehängt, ma'chten aber in.ihrer Verteilung einen ge-
fälligen Eindruck.

Unfallverletzten ein Sterbegeld gezahlt hat, durch Ueber-
weisung des auf Grund der Unfallgeldversicherungsge-
setze zu gewährenden Sterbegeldes Ersatz zu leisten, und
zwar in Höhe des von der Kasse bereits gezahlten Sterbe-
geldes.

Der Abschnitt, welcher die zrvil- und strafrechtliche
Haftbarkeit des Vorstandes, der Rech-
nungs - und Kassenführer behandelt, hat eben-
falls eine weitere Ergänzung erfa-hren. Um nämlich Lie
Kassen sowie die Verficherten in wirksamer Weise vor finan-
ziellen Schädigungen zu bewahren, ist der Aufsichtsbehörde
die Befugnis eingeräumt worden, Vorstand und Beamte
der Kasse unter bestimmten Voraussetzungen ihres Amtes
zu entheben.

Den Aufstchtsbefugnissen der Behörde ist ein Anfech-
tungsrecht des Vorstandes seiner einzelnen Mtglieder
uvd der Generalversammlung gegenüber gesetzt worLen.
Anordnungen der Aufsichtsbehörde können hiernach im
Verwaltungsstreitverfahren angefochten werden, sofern dis
getroffenen Anordnungen rechtlich nicht begründet und
die Kasse oder das Vorstandsmitglied durch Lie Anordnung
in einem Rechte verletzt oder mit einer rechtlich nicht be-
gründeten Verbindlichkeit belastet worden stnd.

Durch die Novelle sind ferner die Vorschriften über
Uebertrag u n g, VerPfänd u n g, Pfändung
unL Aufrechnung der U n t e r st ü tz u n g s a n-
sprü -che mit den reichsgesetzlichen Bestimmungen der
Jnvaliden- und Unfallversicherung in Einklang gebracht
worden. Auch haben die E r s a tz a n s P r ü ch e, welche
Armenverwaltungen usw. an die Krankenkassen stellen kön-
nen, eine bessere Regelung erfahren.

Bezüglich der b e r g g e s e tz I i ch e n -K n g p p-
s ch a f t s v e r e i n e bringt eine Zufatz'bestimmung zum
Ausdruck, daß die Lurch die Nüvelle neu eingefügten Vor-
schriften bezüglich der Uebertragung rc. der Unterstützungs-
! ansprüche auch hmsichtlich aller ben Knappschaftskassen
berggesetzlich obliegenden Leistungen Anwendung finden
sollen. z

Zum Schlusse sei noch erwahnt, daß bei Unterstützungs-
fällen, die am 1. Januar 1904 no-ch nicht beendet sind,
die Erkrankten m Gemäßheit des Artikels III der No-
velle von genanntem Zeitpunkte an Anspruch auf die in
der Novelle vorgesehenöN Unterstützungen haben.

Deutsches Reich.

Baden.

— Zur K l o st e r f r a g e fchreibt man der „Straßb.
Post" aus Karlsruh-e: -Es scheint uns die Zu-
Iasf u n g der M issionen und Ler Aushilfe in der
Seelsorge dnrch L> r d e n s P r i e st e r ein viel weiter
! gehendes Recht für die katholische Kirche zu bedeuten, als
! die Zulassung- von Klöstern, und es wäre unseres Era-ch-
! tens vieI richtiger gewesen, seiner Zeit st a t t des
! ersteren Rechts das letztere zuzugestehen. Ob
- es jetzt aber möglich ist, mit der Zulassung von Klöstern

Sämtliche Möbel, sowie die Rahmen der Spiegel waren
aus jeht tief nachgedunkeltem Mahagoni in den Formen deZ
Empire. Die Schränke hatten zierlich gedrehte Säuken, die
Kommoden Bronze-Beschläge und -Grifse. Die Tische waren
rund. Die Stühle und Kanapees teils mit Rohrgeslecht, teils
mit Wollenstoff oder Kattun überzogen, alles ein wenig ver-
blichen, aber durchaus wohlerhalten. Jn Glasschränken, auf
offenen Etageren und auf den Kommoden standen vergoldete
und bemalte Tassen, Schalen aus Sevres und Berliner Por-
zellan, sowie Gläser und Flacons, denen noch ein leichter Duft
entströmte.

Der gebohnte Fußboden war nur spärlich mit kleincn Tep-
pichen belegt, die Fenster mit schlichten, aber blendend weißen
Vorhängen umrahmt. Das Schönste bot sich aber dem Auge,
wenn man an eins der Fenster trat oder gar eine der auf die
Balkons führenden Türen öffnete und sich über die Brüstung
lehnend weit hinausschaute über das an Wald, Wasser und
Wiesen so reiche Thüringer Lcmd.

Wiederholt eilte Frau Doktor Ehrentraut mit Leonie an
die Fenster und traten hinaus ins Freie, besonders die letztere
konnte stch gar nicht genug tun in Ausrufen des Jubels und
Entzückens. Bald fchien ihr der Aufenthalt in dcm cincn, bald
in dem anderen Zimmer am begehrenswertesten, u. wiederholi
drängte sie Alice, doch auch Umschau zu halten und ihre Wahl
zu treffen.

Fräulein bon Rohr schien aber für die Aussicht jetzt keinen
Sinn zu haben; nur flüchtig hatte sie zum Fenster hinausge-
blickt. Mit sichtlicher Hast Lurchschritt ste die ansehnliche Zahk
der mittleren und kleineren Räume und hielt sich auch nicht
lange in den Sälen aus, die, wie sich aus ihrer Einrichtung er-
gab, zu Gesellschafts- und Speisezimmern benutzt worden wa-
ren. Jn einem der letzteren waren zwei Mägde soeben be-
schäftigt, dcn in dcr Mitte des Zimmcrs stehenden ovalcn
Speisetisch zu decken.

(Fortsetzung folgt.)
 
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