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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) <Köln> [Hrsg.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Catalog der Kunst-Sammlungen des Carl Damian Disch: 2.Abt.: 1. Kunst des Mittelalters und der Neuzeit. 1355 Nummern ; 2. Das Antiken-Cabinet: Römische und gallische Funde des Mittel- und Niederrheins. 1231 Nummern ; ... 12. Mai 1881 — Köln, 1881

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https://doi.org/10.11588/diglit.3800#0011
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Bedingungen.

Die Sammlung ist in Köln in dem grossen Speisesaale (parterre
links) des Hotel Diseh, Brückenstrasse 13—21 zur Besichtigung aus-
gestellt: Samstag den 7. bis Mittwoch den 11. Mai, von 9—12 Uhr Morgens
und von 2—6 Uhr Nachmittags. Durch den Unterzeichneten werden auf
persönliche oder schriftliche Meldungen Eintrittskarten ausgegeben, und
ist nur den damit oder mit Catalogen versehenen Personen die Be-
sichtigung der Kunstgegenstände und Beiwohnung der Versteigerung
gestattet. Den Besuchern wird bei der Besichtigung und Untersuchung
der Gegenstände die grösstinöglichste Vorsicht empfohlen, damit kein
Gegenstand durch Ungeschicklichkeit, Reiben und dergl. beschädigt werde.
Jeder hat den auf diese Weise angerichteten Schaden zu ersetzen.

Donnerstag den 12. Mai, Nachmittags 3 Uhr, wird mit dem
Verkaufe begonnen und die folgenden Tage Morgens um 9V2 Uhr und
Nachmittags um 3 Uhr nach der vorgedruckten Auctionsordnung fort-
gefahren.

Der Verkauf geschieht gegen haare Zahlung. Ausserdem hat
der Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10 Procent pr. Nr. ausser
dem Steigpreise zu entrichten. Die Gegenstände werden in dem Zustande
verkauft, worin sich solche befinden, und kann nach geschehenem Zuschlage
keinerlei Reclamation berücksichtigt werden; der Unterzeichnete ver-
sichert jedoch hier wiederholt, dass er den Katalog mit möglichster
Gewissenhaftigkeit und Angahe aller sichtbaren Mängel ange-
fertigt hat.

Der Unterzeichnete hält sich das Recht vor, Nummern zusammen-
zustellen oder zu theilen. Sollte durch einen Zuschlag bei erfolgtem
Doppelgebote sich ein Streit entwickeln, so wird augenblicklich der
Gegenstand von Neuern proclamirt, um jedem Theile auf die un-
parteiischste Weise zu begegnen.

Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Acquisitionen nach jeder
Vacation in Empfang zu nehmen und Zahlung dafür incl. des Aufgeldes
von 10 Procent pr. Nr. an den Unterzeichneten zu leisten; widrigenfalls
behält sich der unterzeichnete Auctionator das Recht vor, die angesteigerten
nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des
Ansteigerers wieder zu verkaufen. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme
und Bezahlung geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des
Ansteigerers.

Die Grössen sind in Centimetern bestimmt.

Cöln, den 15. März 1881.

J. M. HEBERLE (H. Lempertz' Söhne.)
 
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