Bedingungen.
Sammlungen sind in Köln im Auctions-Lo cale, Breitestrasse 125 —127, zur Be-
sichtigung ausgestellt:
Dienstag den 12. und Mittwoch den 13. December 1893, von 9 bis 1 Uhr Vormittags
und von 3 bis 6 Uhr Nachmittags.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung und Beiwohnung
der Versteigerung gestattet.
Den Besuchern wird bei Besichtigung und Untersuchung der Kunstgegenstände und
Waffen die grösstmöglichste Vorsicht empfohlen; der auf diese Weise angerichtete Schaden ist.
zu ersetzen.
Der Verkauf findet gegen baare Zahlung statt, und ist wenigstens eine ausreichende
a Conto-Zahlung, die bei der Auctionskasse deponirt wird, unerlässliche Bedingung. Ausserdem
hat der Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von zehn Procent pro Nummer äusser dem
Steigpreise zu entrichten.
Die Kunstgegenstände und Waffen werden in dem Zustande verkauft, worin sich solche
befinden, und kann nach geschehenem Zuschläge keinerlei Reclamation berücksichtigt werden.
Der unterzeichnete Auctionator behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzustellen
oder zu theilen. Sollte durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote sich ein Streit ent-
wickeln, so wird augenblicklich der Gegenstand von Neuem ausgestellt, um jedem Theile
auf die unparteiischste Weise zu begegnen.
Die angesteigerten Gegenstände müssen längstens nach jeder beendigten Vacation in
Empfang genommen werden; die Aufbewahrung bis zur Abnahme geschieht mit möglichster
Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.
Vorstände öffentlicher Institute sowie .Privatsammler, die der Auction nicht persönlich
beiwohnen können, dürfen sich vertrauensvoll mit ihren Aufträgen an den Unterzeichneten
wenden, und wird er dieselben pünktlich und nach bestem Ermessen im Interesse der Herren
Auftraggeber erledigen. Den Aufträgen ist eine Anweisung auf hiesige Banquiers oder eine
haare Zahlung oder sonstige Garantie beizufügen.
Köln, im November 1893.
J. M. HEBERLE (H. Lempertz’ Söhne).
Sammlungen sind in Köln im Auctions-Lo cale, Breitestrasse 125 —127, zur Be-
sichtigung ausgestellt:
Dienstag den 12. und Mittwoch den 13. December 1893, von 9 bis 1 Uhr Vormittags
und von 3 bis 6 Uhr Nachmittags.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung und Beiwohnung
der Versteigerung gestattet.
Den Besuchern wird bei Besichtigung und Untersuchung der Kunstgegenstände und
Waffen die grösstmöglichste Vorsicht empfohlen; der auf diese Weise angerichtete Schaden ist.
zu ersetzen.
Der Verkauf findet gegen baare Zahlung statt, und ist wenigstens eine ausreichende
a Conto-Zahlung, die bei der Auctionskasse deponirt wird, unerlässliche Bedingung. Ausserdem
hat der Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von zehn Procent pro Nummer äusser dem
Steigpreise zu entrichten.
Die Kunstgegenstände und Waffen werden in dem Zustande verkauft, worin sich solche
befinden, und kann nach geschehenem Zuschläge keinerlei Reclamation berücksichtigt werden.
Der unterzeichnete Auctionator behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzustellen
oder zu theilen. Sollte durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote sich ein Streit ent-
wickeln, so wird augenblicklich der Gegenstand von Neuem ausgestellt, um jedem Theile
auf die unparteiischste Weise zu begegnen.
Die angesteigerten Gegenstände müssen längstens nach jeder beendigten Vacation in
Empfang genommen werden; die Aufbewahrung bis zur Abnahme geschieht mit möglichster
Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.
Vorstände öffentlicher Institute sowie .Privatsammler, die der Auction nicht persönlich
beiwohnen können, dürfen sich vertrauensvoll mit ihren Aufträgen an den Unterzeichneten
wenden, und wird er dieselben pünktlich und nach bestem Ermessen im Interesse der Herren
Auftraggeber erledigen. Den Aufträgen ist eine Anweisung auf hiesige Banquiers oder eine
haare Zahlung oder sonstige Garantie beizufügen.
Köln, im November 1893.
J. M. HEBERLE (H. Lempertz’ Söhne).