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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne); Wymetal, Wilhelm von [Bearb.]; Neuen, Jacob [Bearb.]; Clavé von Bouhaben, Johanna Maria Franziska Karoline [Bearb.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Katalog der ausgewählten und reichhaltigen Gemälde-Sammlungen der Herren Schriftsteller Dr. W. Wyl von Wymetal z. Zt. in Neapel und Kunsthändler Jacob Neuen († 12. April 1895 zu Köln), sowie eine Reihe hervorragender Gemälde zum Nachlasse der Frau Wwe Franzisca von Clavé-Bouhaben zu Köln gehörig etc. etc: A. Gemälde älterer Schulen, darunter von ersten Meistern der kölnischen, vlämischen, deutschen und niederländischen Schulen des XV.-XVIII. Jahrh., B. Gemälde, Aquarelle etc. von neueren Meistern : Versteigerung zu Köln, den 14. und 15. Juni 1895 — Köln: J.M. Heberle (H. Lempertz' Söhne), 1895

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https://doi.org/10.11588/diglit.56577#0013
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Bedingungen.

Die Sammlungen sind in Köln in dem Auctionslocale, Breitestrasse 125—127,
zur Besichtigung ausgestellt:
Mittwoch den 12. Juni und Donnerstag den 13. Juni 1895
von 9—1 Uhr' Vormittags und 3—6 Uhr Nachmittags.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung der Samm-
lungen und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern wird bei der
Besichtigung und Untersuchung der Gemälde die grösstmöglichste Vorsicht empfohlen,
damit kein Gegenstand durch Ungeschicklichkeit, Reiben und dergl. beschädigt werde.
Jeder hat den durch ihn angerichteten Schaden zu ersetzen.
Der Verkauf geschieht gegen baare Zahlung. Äusser dem Steigpreise hat der
Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10 Procent per Nummer zu entrichten. Die
Gemälde werden in dem Zustande verkauft, worin sich solche befinden. Nachdem
durch die Ausstellung dem Publicum Gelegenheit geboten, sich über den Zustand
der ausgestellten Gemälde zu unterrichten, kann nach geschehenem Zuschläge keinerlei
Reclamation berücksichtigt werden. Die Namen der Maler sind zumeist nach den
früheren Inventarien beibehalten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzustellen
oder zu theilen. Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel
entstehen, so wird augenblicklich der Gegenstand von Neuem ausgesetzt, um jedem
Theile auf die unparteiischste Weise zu begegnen.
Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Acquisitionen nach jeder Vacation in Empfang
zu nehmen und Zahlung dafür incl. des Aufgeldes von 10 Procent per Nummer an den
Unterzeichneten zu leisten; widrigenfalls behält sich der unterzeichnete Auctionator das
Recht vor, die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten und
Gefahr des Ansteigerers wieder zu verkaufen. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und
Bezahlung geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.

Köln, im Mai 1895.

J. M. HEBERLE (H. Lempertz’ Söhne).
 
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