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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne); Lempertz, Heinrich [Bearb.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Katalog der ausgewählten und reichhaltigen Gemälde-Sammlung des am 7. Februar 1898 zu Köln verstorbenen Herrn Rentners Heinrich Lempertz Senior, bis zum Jahre 1873 Inhaber der Firma J.M. Heberle: vorzügliche Gemälde aller Schulen des XIV.-XIX. Jahrhunderts, dabei eine Reihe sehr interessanter Portraits : Versteigerung zu Köln Montag, den 17. und Dienstag, den 18. October 1898 ... — Köln: J.M. Heberle (H. Lempertz' Söhne), 1898

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https://doi.org/10.11588/diglit.56412#0005
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VERKAUFS-ORDNUNG:

Montag, den 17. October 1898, Nachmittags 3 Uhr
Jfä 1—130
Gemälde älterer und neuerer Meister.
Dienstag, den 18. October 1898, Vormittags 972 Uhr
Jfä 293—427
Gemälde älterer und neuerer Meister. — Gerahmte Kupferstiche.
Dienstag, den 18. October 1898, Nachmittags 3 Uhr
131—292
Gemälde älterer und neuerer Meister.
--
Bedingungen:

Die Sammlung ist in Köln in dem Auctions-Locale, Breitestrasse 125—127, zur
Besichtigung- ausgestellt:
Samstag den 15. October und Sonntag den 16. October 1808
von 9 Uhi- Vormittags bis 6 Uhr Nachmittags.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung der Sammlung und
die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern wird bei der Besichtigung und
Untersuchung der Gemälde die grösstmöglichste Vorsicht empfohlen, damit kein Gegenstand
durch Ungeschicklichkeit, Reiben und dergl. beschädigt werde. Jeder hat den durch ihn
angerichteten Schaden zu ersetzen.
Der Verkauf geschieht gegen haare Zahlung. Äusser dem Steigpreise hat der An-
steigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10 Procent per Nummer zu entrichten. Die Gemälde
werden in dem Zustande verkauft, worin sie sich befinden. Nachdem durch die Aus-
stellung dem Publikum Gelegenheit geboten, sich über den Zustand der ausgestellten Gemälde
zu unterrichten, kann nach geschehenem Zuschläge keinerlei Reclamation berücksichtigt
werden. Die Namen der Maler sind zumeist nach den vorhandenen Notizen beibehalten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzustellen oder zu
theilen. Sollte über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel entstehen, so wird
augenblicklich der Gegenstand von Neuem ausgesetzt, um jedem Thcile auf die unparteiischste
Weise zu begegnen; in jedem Falle entscheidet der den Verkauf abhaltende Notar.
Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Acquisitionen nach jeder Vacation in Empfang zu
nehmen und Zahlung dafür incl. des Aufgeldes von 10 Procent per Nummer an den Unter-
zeichneten zu leisten, widrigenfalls die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegen-
stände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers wieder zum Verkauf ausgestellt werden. Die
Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch
auf Gefahr des Ansteigerers.
Köln, im October 1898.

J. M. HEBERLE (H. Lempertz’ Söhne).
 
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