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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne); Lempertz, Heinrich [Bearb.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Katalog der Kunst-Sammlung des am 7. Februar 1898 zu Köln verstorbenen Herrn Rentners Heinrich Lempertz Senior, bis zum Jahre 1873 Inhaber der Firma J.M. Heberle: Arbeiten in Thon, Fayencen und Porzellane, Arbeiten in Glas, Email und Elfenbein, Arbeiten in Metall, Miniaturen, Textile, Arbeiten in Holz, Möbel und Einrichtungsgegenstände, Waffen und römische Antiquitäten : Versteigerung zu Köln Donnerstag den 24. November bis Samstag den 26. November 1898, erbtheilungshalber durch den königlichen Notar Herrn Krings zu Köln — Köln: J.M. Heberle (H. Lempertz' Söhne), 1898

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https://doi.org/10.11588/diglit.56407#0005
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Verkaufs-Ordnung:
Donnerstag, den 24. November, Vormittags 9^2 und Nachmittags 3 Uhr,
No. 1—320:
Arbeiten in Thon, Porzellane, Fayencen, Arbeiten in Glas, Email und Elfenbein,
Arbeiten in Edelmetall und Kupfer.
Freitag, den 25. November, Vormittags 9lA und Nachmittags 3 Uhr,
No. 321—631:
Arbeiten in Kupfer, Eisen und Zinn, Arbeiten in Stein, Leder etc., Arbeiten in Holz,
Miniaturen, Textile.
Samstag, den 26. November, Vormittags 9V2 und Nachmittags 3 Uhr,
No. 632—Schluss:
Möbel und Einrichtungsgegenstände, Waffen, römische etc. Antiquitäten.
Bedingungen.
Die Sammlung ist gleichzeitig mit der Sammlung Hauschild, Dresden, in Köln in dem
Auctions-Locale, Breitestrasse 125—127, zur Besichtigung ausgestellt:
Sonntag den 20. November bis Dienstag den 23. November 1898
von 9 Uhr Vormittags bis 6 Uhr Nachmittags.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung der Sammlung und
die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern wird bei der Besichtigung und Unter-
suchung der Gegenstände die grösstmögliche Vorsicht empfohlen, damit kein Gegenstand durch
Ungeschicklichkeit, Beiben und dergl. beschädigt werde. Jeder hat den durch ihn angerichteten
Schaden zu ersetzen.
Der Verkauf geschieht gegen baare Zahlung. Äusser dem Steigpreise hat der Ansteigerer
das gewöhnliche Aufgeld von 10 Procent per Nummer zu entrichten. Die Gegenstände werden in
dem Zustande verkauft, worin sie sich befinden. Nachdem durch die Ausstellung dem Publicum
Gelegenheit geboten, sich über den Zustand der ausgestellten Gegenstände zu unterrichten, kann
nach geschehenem Zuschläge keinerlei Reclamation berücksichtigt werden.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzustellen oder zu theilen.
Sollte über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel entstehen, so wird augenblicklich der
Gegenstand von neuem ausgesetzt, um jedem Theile auf die unparteiischste Weise zu begegnen;
in jedem Falle entscheidet der den Verkauf abhaltende Notar.
Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Acquisitionen nach jeder Vacation in Empfang zu nehmen
und Zahlung dafür incl. des Aufgeldes von 10 Procent per Nummer an den Unterzeichneten zu leisten,
widrigenfalls die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr
des Ansteigerers wieder zum Verkauf ausgestellt werden. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und
Bezahlung geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.
Köln, im November 1898.

J. M. HEBERLE (H. Lempertz’ Söhne).
 
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