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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne); Brunswig, Helmuth [Bearb.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Katalog der reichhaltigen Gemälde-Sammlung aus dem Nachlasse des Herrn Architekten H. Brunswig † zu Wismar und kleinere Nachlässe: Gemälde älterer und neuerer Meister : Versteigerung zu Köln am 3. und 4. Juli 1899 — Köln: J.M. Heberle (H. Lempertz' Söhne), 1899

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https://doi.org/10.11588/diglit.56505#0006
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Bedingungen.

3 Sammlung ist in Köln in dem Auctions-Locale, Breite-
strasse 125 —127, zur Besichtigung ausgestellt:


Samstag den I. Juli und Sonntag den 2. Juli 1899

von 9—1 Uhr Vormittags und 3—6 Uhr Nachmittags.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Be-
sichtigung der Sammlung und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet.
Den Besuchern wird bei der Besichtigung und Untersuchung der Gemälde
die grösstmöglichste Vorsicht empfohlen, damit kein Gegenstand durch
Ungeschicklichkeit, Reiben und dergl. beschädigt werde. Jeder hat den
durch ihn angerichteten Schaden zu ersetzen.
Der Verkauf geschieht gegen baare Zahlung. Äusser dem Steig-
preise hat der Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10 Procent pro
Nummer zu entrichten. Die Gemälde werden in dem Zustande verkauft,
worin sich solche befinden. Nachdem durch die Ausstellung dem Publicum
Gelegenheit geboten, sich über den Zustand der ausgestellten Gemälde
zu unterrichten, kann nach geschehenem Zuschläge keinerlei Reclamation
berücksichtigt werden.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zusammen-
zustellen oder zu theilen. Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem
Doppelgebote Zweifel entstehen, so wird augenblicklich der Gegenstand
von neuem ausgesetzt, um jedem Theile auf die unparteiischste Weise
zu begegnen.
Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Acquisitionen nach jeder Vacation
in Empfang zu nehmen und Zahlung dafür incl. des Aufgeldes von
10 Procent pro Nummer an den Unterzeichneten zu leisten; widrigenfalls
behält sich der unterzeichnete Auctionator das Recht vor, die angesteigerten,
nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des
Ansteigerers wieder zu verkaufen. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme
und Bezahlung geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr
des Ansteigerers.
Köln, im Juni 1899.
J. M. HEBERLE (II. Lempertz’ Söhne).
 
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