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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne) [Hrsg.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Katalog der reichhaltigen nachgelassenen Kunst-Sammlung des Herrn geh. Regierungsrath a. D. Wilh. Möller zu Lüneburg: Arbeiten in Thon, Töpfereien, Fayencen, europäische und orientalische Porzellane ; Arbeiten in Glas, Elfenbein und Email ; Arbeiten in Gold, Silber, Bronze, Eisen und Zinn ; Arbeiten in Perlmutter, Schildpatt, Lack etc. ; Miniaturen, Kupferstiche und Gemälde ; Waffen ; Arbeiten in Holz ; textile Arbeiten, Stickereien, Spitzen etc. ; complete Sammlung von Kammerherrnschlüsseln ; geschnittene Steine, Siegelstampfen, Petschafte und Siegel ; Archivalia und Heraldica etc. etc. ; Versteigerung zu Köln, Montag den 18. bis Samstag den 23. Mai 1903 — Köln, 1903

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https://doi.org/10.11588/diglit.23220#0006
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Die Kunstsammlungen sind im Geschäftshause der Firma J. M. Heberle (H. Lempertz"
Söhne), Breitestrasse 125—127, gleichzeitig mit den Kunstsammlungen Dr. Yoos, Schloss
Sehleveringhoven etc., zur Besichtigung ausgestellt:

Samstag den 16. Mai,

von 9—1 Uhr Vormittags und 3 — 6 Uhr Nachmittags,

sowie

Sonntag den 17. Mai,

von 9—2 Uhr Vormittags.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung der Sammlungen
und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern wird bei der Besichtigung
und Untersuchung der Gegenstände die grösstmögliehste Vorsicht empfohlen, damit kein
Gegenstand durch Ungeschicklichkeit, Reiben und dergl. beschädigt werde. Jeder hat den auf
diese Weise angerichteten Schaden zu ersetzen.

Der Verkauf geschieht gegen baare Zahlung. Ausser dem Steigpreise hat der Ansteigerer
das gewöhnliche Aufgeld von 10°/o pro Nummer zu entrichten. Die Gegenstände werden in
dem Zustande verkauft, worin sie sich befinden. Nachdem durch die Ausstellung dem Publikum
hinreichend Gelegenheit geboten, sich über den Zustand der ausgestellten Gegenstände zu
unterrichten, kann nach geschehenem Zuschläge keinerlei Reclamation berücksichtigt werden.

Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzustellen oder zu
theilen. Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel entstehen, so wird
augenblicklich der Gegenstand von neuem ausgesetzt, um jedem Theile auf die unparteiischste
Weise zu begegnen.

Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Ankäufe nach jeder Vacation in Empfang zu nehmen
und Zahlung dafür incl. des Aufgeldes von 10°/o pro Nummer an die Firma J. M. Heberle
(H. Lempertz’ Söhne) zu leisten; widrigenfalls behält sich der Versteigerer das Recht vor,
die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des
Ansteigerers wieder zu verkaufen. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung ge-
schieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.

Köln, im Mai 1903.
 
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